Danke für die Antwort!!
Zur Quelle: es wird argumentiert mit § 6 SGB.
Schön wäre es, wenn ich ein belastbares Dokument hätte, in dem drin steht, dass der direkte Wechsel in die PKV bzw. das übergangslose Verbleiben in der PKV möglich ist.
Beiträge von HWS-Bergwald
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Zur Situation: Nach dem Studium Beginn der beruflichen Tätigkeit mit einem Gehalt > 60 T€. Von Geburt an privat krankenversichert.
Frage: Kann man in diesem Fall direkt in die PKV einsteigen, ohne die 12 Monatsfrist abzuwarten? In welchem Gestzestext, etc. findet man entsprechende Begründungen? -
Ein Versicherungsberater hat dies geäußert
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Zur Situation: Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Er hat keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen.
Frage: Kann dadurch der Arbeitgeberanteil gefährdet sein? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Oder liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, den AG-Anteil zu zahlen?