Beiträge von dududave

    PS: wenn ich es richtig verstehe, würde eine weitere Einlage in meinem alten bestehenden Fairriester-Vertrag dazu führen, dass zukünftige Gewinne aus meinen neuen Einlagen zum Ausgleich der von Fairr realisierten Verluste genutzt würden, richtig?
    D.h. der logische Tipp für Altanleger wäre jetzt doch, nichts mehr in den bestehenden Fairriester einzuzahlen sondern auf jeden Fall ein neues Riester-Depot aufzumachen, bei dem meine zukünftigen Gewinne nicht zum Ausgleich realisierter Schulden genutzt werden?

    Moin, ist denn irgendjemandem von einer Sammelklage bekannt? Bei mir ist der Fall noch besonders schön: als die Kurse fielen, habe ich noch mal saftig eingezahlt in meinen Fairriester - damit sollte ich ja eigentlich ausgedrückt haben, dass ich beim Kursverfall die Investition erhöhen, nicht senken möchte.


    Die haben meine Anzahlung noch angenommen, gleich eingekauft, um drei Tage später dann tiefer zu verkaufen.


    So ein Ärger, wirklich bescheuert. Habe von Fairr eine Aufstellung sämtlicher Daten verlangt, die sie über mich gespeichert haben, hat einige Zeit gedauert bis dann endlich ein ganzes Paket mit Ausdrucken ankam - immerhin sind damit dann vielleicht ein paar Beweismittel für einen eventuellen Prozess gesichert... =S

    Moin moin,


    der Handy-Vergleichsrechner berechnet die Kosten pro Monat. Die Telekom allerdings berechnet ihre Prepaid-Tarife pro 4 Wochen, kommt damit also auf 13 "Monats"-Beiträge im Jahr - das scheint mir im Rechner nicht berücksichtigt zu sein - könnt Ihr das noch mal überprüfen und auch bei den anderen Tarifen gleich gucken, ob dort nicht auch einzelne jeweils je "4 Wochen" abrechnen?


    Und: ich finde die Telekom-Hotspot-Flat und das gleiche bei Vodafone für durchaus ziemlich wichtige und wertvolle Zusatzleistungen, die ich im Vergleichsrechner allerdings weder auswählen noch sehen kann - ließe sich das nicht mit einbauen?


    Mit Dank & bestem Gruß


    David

    Hallo Annika,


    in dem Artikel heißt es nun inzwischen, nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz müsse der Arbeitgeber nun ab diesem Jahr 15% zuschießen. Trotzdem geht es im weiteren Verlauf des Textes mehrfach darum, wie man sich zu verhalten habe, wenn der ARbeitgeber gar nichts dazuschießt.



    Meine Frage: muss er nun grundsätzlich 15% zuschießen oder nicht? Falls ja, warum muss man sich mit Fällen einer 0%-Bezuschussung überhaupt noch auseinandersetzen?


    MfG


    DAvid

    Hallo,


    wenn ich es richtig sehe, gibt es noch immer keinen Artikel zum Betirebsrentenstärkungsgestz 2018 - den letzten Artikel zum Thema Betriebsrente, den ich finden kann, stammt noch aus 2017. Haltet Ihr das Them für irrelevant oder habe ich etwas übersehen oder ist das in Arbeit?


    Besten Gruß


    David

    Hallo Sara,


    danke für Deinen neuen Artikel zur Altersvorsorge! Nach dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz muss der Arbeitgeber jetzt ja bei der bAV 15% zuschießen. Gilt das auch, wenn ich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen von RV und GKV verdiene?


    Und: bei einem dauerhaften Spitzensteuersatz oberhalb von 42% empfiehlst Du Angestellten mit mehr als 15 Jahren Rürup statt bAV zur Altersvorsorge. Warum eigentlich? Die Steuer spare ich doch sowohl bei Rürup, als auch bei der baV, oder? Warum ist Rürup dann vorteilhafter?


    Besten Gruß


    David

    Hallo,


    die Zinsen steigen ja wieder an, und ich frage mich, ob ich die aktuell günstigen Bauzinsen günstig festhalten kann - obwohl ich keine konkreten Baupläne habe? Ich bin jetzt 35 und denke, in frühestens 5-10 Jahren zu bauen - ich weiß aber noch nicht wann oder zu welchem Betrag. Trotzdem, günstig finanzierte 250.000 Euro wären sicherlich nicht schlecht als Option.


    Frage: gibt es eine Möglichkeit, sich günstig die aktuellen Zinsen zu sichern, ohne zu hohe Gebühren zu zahlen oder schon das ganze Geld dafür zu binden?


    Danke


    David

    Hallo Sara,


    danke für Deinen neuen Artikel zur Altersvorsorge! Nach dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz muss der Arbeitgeber jetzt ja bei der bAV 15% zuschießen. Gilt das auch, wenn ich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen von RV und GKV verdiene?


    Und: bei einem dauerhaften Spitzensteuersatz oberhalb von 42% empfiehlst Du Angestellten mit mehr als 15 Jahren Rürup statt bAV zur Altersvorsorge. Warum eigentlich? Die Steuer spare ich doch sowohl bei Rürup, als auch bei der baV, oder? Warum ist Rürup dann vorteilhafter?


    Besten Gruß


    David

    leider hat mein Arbeitgeber seine bAV nur über die HDI Gerling angeboten, die unverschämt hohe Vertriebskosten kassiert hat. Da die HDI Vertriebsgebühren so viel von meinen Beiträgen aufgefressen haben, habe ich trotz erheblicher Beiträge nur eine Garantierente von 49,25 Euro monatlich aufbauen können. Ich fürchte, dass durch die hohen Verwaltungsgebühren weiterhin von meinem Angesparten vor allen Dingen der Verwaltungsapparat der HDI-Gerling gefüttert wird, und würde daher das Geld gerne aus deren Fängen wieder herausbekommen - entweder um es wieder ganz in bar zu haben, oder um es zumindest in eine neue bAV bei einem besseren Anbieter zu überführen.
    Bisher sagt die HDI, es gäbe keine Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen, zu beenden, zurückzukaufen oder sonstiges. Kennt jemand hier eine Methode, die bAV-Ansparungen vor den Verwaltungsgebühren der HDI zu schützen?

    Hallo,


    als höchst geschickter Anleger habe ich groß in KTG Agrar investiert, die nun ja pleite sind. Nun wollte ich die dadurch erlittenen Verluste steuerlich geltend machen, aber meine Bank schreibt:


    "Realisierte Verluste aus Wertpapierverkäufen dürfen seit dem 01.04.2013 steuerlich nur noch dann mit Gewinnen verrechnet werden, wenn der Verkaufserlös die Transaktionskosten übersteigt. Seit dem 09.12.2014 gilt dieses auch für Veräußerungserlöse, die nur positiv sind, weil die Transaktionskosten vom depotführenden Institut reduziert wurden."


    Das verwirrt mich - es kann doch nicht sein, dass bei einem Verlust von 10.000 Euro auf 100 Euro alles steuerlich geltend gemacht werden kann, bei einem Totalverlust auf 0 Euro aber nicht mehr??


    Und noch etwas: gesetzt den Fall, ich realisiere 2018 Kapitalerträge von 500 Euro (also unterhalb Sparerfreibetrag von 801 Euro) sowie Verluste in Höhe von 1500 Euro. Kann ich dann die vollen 1500 Euro in die Folgejahre mitnehmen, weil die Gewinne ja unterhalb des Sparerfreibetrages lagen, oder werden die 500 Euro Gewinne direkt von den 1500 Euro Verlusten abgezogen?


    Dankeschön!

    Hallo,


    wie sieht es aus, wenn ich heute einen Pflege-Bahr abschließe und in drei Jahren für den Rest meines Lebens pflegebedürftig werde? Die Wartezeit bei Bahr beträgt ja 5 Jahre, wenn ich nun aber schon nach 3 Jahren pflegebedürftig werde, heißt dass dann, dass ich zunächst die verbleibenden 2 Jahre der Wartezeit ohne Versicherungsleistung erlebe, danach, also nach Vollendung der 5 Jahre Wartezeit aber der Pflege-Bahr startet - oder darf die Pflegebedürftigkeit überhaupt erst nach 5 Jahren erstmalig auftreten, damit der Pflege-Bahr einsetzt?


    Besten Gruß


    David Burckhardt

    Hallo,


    auf welche Alterseinkünfte muss ich später welche Sozialbeiträge (KKV, RV, Pflege, ALV...) zahlen nach aktuellem Stand (schon klar, dass angesichts des demographischen Wandels wohl in den nächsten zwei Jahrzehnten noch viel mehr beitragspflichtig wird, aber schon mal als aktuellen Zwischenstand)?


    -Gesetztliches Rente?
    -Riester?
    -betriebliche Altersvorsorge
    -Kapitaleinkünfte


    Mit Dank & bestem Gruß


    David

    Hallo Chris,


    vielen Dank! Allerdings erkenne ich in dem Beitrag nur die Besteuerungsregelungen, mir geht es eher um die Frage nach Sozialbeiträgen: KKV, RV, PF, ALV, denn soweit ich weiß, werden die anders behandelt?
    Aber vielleicht sollte ich lieber einen neuen Thread aufmachen dafür, war mein Fehler, sorry....