Beiträge von Trad

    Also das klingt ja schonmal gut. Ich dachte, wenn man alkoholisiert ist, ist man selbst schuld! Aber das war ja definitv keine Absicht, denke sonst hätte die Polizei da auch schon von sich hören lassen.


    Wenn die denken (die Betreiber), dass es doch vorsätzlich war? Müsste das doch die PVH auch herausfinden finden müssen, bzw. Beweise für die Vorsätzlichkeit anfordern oder nicht?


    1 Frage, da die Rechnung vor kurzem gekommen ist. Bezahlen muss/sollte ich noch nicht, wenn ich den Schaden erstmal melde oder?

    Eigentlich dachte ich ist das gesetzlich geregelt, dass man offensichtlich sehen kann, wo man sein Account (hier von Finnaztip) löschen kann, alleine wegen Datenschutz.


    Wo kann man das machen?


    Und kann man ältere Beiträge löschen?

    Oh sorry, muss wohl ein alter account sein, da ich an einem anderen Computer bin...


    Also, ich frug ja noch paar Dinge und schilderte ein paar Sachen. Wichtig für mich wäre zB neben den anderen Sachen, ob es weiter schlimm ist, wenn ich mich jetzt erst an die PVH nach 2-3 Monate wende.



    Weiterhin war ich "etwas" alkoholisiert, sodass ich das wirklich nicht mitbekam. Polizei wird auch gemerkt haben, dass ich einem im Tee hatte. Wird das dann anders behandelt von der PVH, wenn man unter Alkohol stand und aus Versehen einen Schaden gemacht hat? Aber Blut abgenommen oder der Alkhoholwert wurde nicht gemacht.


    Wie gesagt, mit Videos könnte man das ja festellen. Ich glaube bis dato gibts nur die Aussagen, der Security und Mitarbeiter. Aber das ist ja sehr einseitig.



    Naja, ich wurde halt noch nie von Security UND herbeigerufener Polizei umringt, weil ich einen Schaden verursacht habe

    Das schrieb ich auch nie. Ich schrieb nur, dass ich mich sehr überrumpelt gefühlt habe...

    Ich habe sehr genau beschrieben, was passiert ist.

    Was versteht man nicht, wenn man sagt, dass man etwas aus versehen umwerfen kann beim Vorgehen? Man kann etwas mit einer Tasche gestriffen haben etc... :)


    Security hat ohne mich aufmerksam zu machen, dass ich etwas umgestoßen habe, sofort die Polizei gerufen, und die die haben mich auch gleich für schuldig gefunden. Scheinbar hat es gereicht, dass die Security den Vorfall beschrieben hat.

    Samma was ist denn los mit euch. Seid ihr alle Versicherungsvertreter? Ich habe extra gesagt, dass es hier nicht um PH gehen soll. Damit erübrigt es sich doch 10 mal nachzufragen, ob ich eine habe? Natürlich habe ich eine.


    Ich hatte mir erhofft, Ratschläge zu bekommen, ausser es zu melden, bzw. wie die Chancen stehen, nach der Beschreibung des Vorfalls (eigentlich ziemlich gut denke ich).

    Ist es richtig, dass ich dann die Zinsen absetzen kann, wenn ich sie auch zahle, also beginnend mit diesem Jahr und dann jedes Jahr in der Restlaufzeit? Wichtig ist nur, wo ich diese eintrage? Also Sonderausgabe (Bachelor mit Studienkredit) und Werbungskosten (2. Ausbildung Master)?


    Das hat also nichts mit einem Verlustvortrag aus dem Studium zu tun?



    Vielen Dank für die Hilfe. Mehr brauche ich dazu nicht zu wissen.

    Es ist erstaunlich wie viel man im Internet dazu finden und doch sehr wenig aussagekräftiges zu meiner simplen Frage.


    Kann ich die Zinsen der Tilgunsgraten (die bei mir in diesem Jahr anfallen, also wenn dann erst nächstes Jahr) absetzen?


    Alles wie ich es lese klingt so, als können man die Zinsen nur während des Studiums absetzen in Form eines Verlustvortrags, wenn man nicht arbeitet.


    Ich hatte im Studium (2012-2017) ein Studienkredit (Bachelor) und den Bildungskredit im Master. Nun fällt in diesem Jahr die Rückzahlung an (von beiden Krediten) Ich dachte daher darum kümmer ich mich also erst nächstes Jahr in der Steuererklärung. Nun bin ich mit meinem Wissen etwas verunsichert und sehr verwirrt.


    Ich lese, dass das geht, aber immer nur im Kontext als Student?! Ich habe zwar auch etwas sterupflichtig garbeitet während des Studiums aber keine Steuererklärung oder Verlustvortrag gemacht. Ich könnte aber noch einen Verlustvortrag machen. Mich interessiert aber momentan nur die Zinsen der Tilgunsgraten...Denn die Fallen ja nun an wo ich Gehalt erhalte und möchte diese absetzen.



    Bin sehr verwirrt , da ich mich früher schon mal durchgelesen habe und dachte das wäre so einfach...

    Ist das wirklich so festgelegt? Wieso muss ich über 3 plus dem Kaufjahr abrechnen, was ja mehr als 3 Jahre sind? In meinen beiden Fälle bin ich doch jeweils unter dem Betrag für Sofortabschreibung. und die Aufteilung ist doch Auslegungssache, wenn es nicht explizit vorgegeben ist?

    Hey Danke.



    ich lese komische Beipsile für die Abrechnung wie bei focus, dort wird anteilig das Kaufsjahr berechnet und dann über 3 weitere statt 2 Jahre abgeschrieben?


    Ich würde das wie folgt nun machen:



    Kauf: Nov 2018, also 2 Monate
    Kaufpreis (90%): 1705,185


    Dann komme ich auf folgende Abrehcnungen:


    2018: 94,7
    2019: 805,2
    2020: 805,2


    Da kann ich aber nicht viel für 2018 abrechnen.


    Die Methode ist auch nicht eindeutig, muss ich zunächst den Preis durch 3 teilen und dann das was pro Jahr rauskommt auf die 2 Monate für 2018 aufteilen?


    Kann ich nicht auch zunächst 2 Monate vom vollen Kaufpreis abrechnen:


    2018: 284,2
    2019: 710
    2020: 710


    Erscheint mir auch möglich?


    Ich denke, man kann das machen wie man will, solange man unter den entsprechenden Grenzen bleibt?

    Hi,



    ich nutze schon ein Programm



    Muss man den Brutto oder Netto Betrag des Laptops in Betracht nehmen?


    Ich lese, dass man nur Monatsgenau das abrechnen muss und nicht tagennau. Ich habe am 25.11 den Laptop gekauft, kann also 2 Monate absetzen?

    Ich habe Kontakt mit der AfA Tabelle gemacht und gemerkt, dass man 13 Jahre lang den Stuhl abschreiben muss, aber dass die Tabelle auch nicht rechtsbindend ist. Kann ich also doch den Stuhl komplett abschreiben?


    Worauf ich eben noch keine Antwort gefunden habe, ist, ob die Pauschalgrenze von brutto 950€ pro Arbeitsmittel gilt oder für die Summe Aller?


    Kann ich also den Stuhl sofort abschreiben und den Laptop über drei Jahre ?



    Würde mich übereine kurze Rückmeldung sehr freuen! :)

    Hey,


    ich denke ihr mir bei folgendem helfen für das Jahr 2018. Folgendes


    Bürostuhl (sollte ja generell kein Problem sein, da nicht zu teuer):


    Kosten: 330€


    Jetzt wird nach Nutzungsdauer gefragt. ich denke, das kann ich auf 1 Jahr setzen für vollen Betrag, da unterhalb der Grenze (900€ ca.))


    Laptop: 1990€ (berufliche Nutzung will ich auf 90% setzen.


    Da muss ich ja aufteilen, da es 900€ übersteigt. Anschaffung war 10.10.2018.


    Kann ich da nur den ANteil der Kosten von insgesamt 1990€ bezogen auf restliche Zeit des Jahres 2018 aufteilen? Und den Rest des Betrages muss ich dann auf 3 Jahre nochmal aufteilen?


    Und wie sieht das mit Grenze von etwa 900€ aus. Gilt das pro Arbeitsmittel? Der Stuhl fällt drunter, aber mit der Summe des Laptops ist beides ja über 900€...


    Also, wie muss ich jetzt was eintragen? ^^