Es würde mich eben geld kosten.Beschäftigung war bis 30.11 obwohl ich da ja auch nicht anwesend war. Und ich habe mich glaube ich auch nach der Kündigung bei der Arbeitsagentur gemeldet? Also sollte ich doch wohl ehrlich sein mit Beginn der Kündigung für die Pauschale?
Beiträge von Trad
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Die Lohnsteuerermäßigung von letztem Jahr habe ich übrigens nicht gemacht.
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Nein, da ging es allgemein um Entfernungspauschale. Verstehst du mein problem? Pauschale nur bis 20.10 oder noch den vollen November? Stimmt Nichtbeschäftigung ab 1.12.
Ja ab 2018 hab ich wieder was. Damals ging es nur um Lohnsteuerermäßigung. Jetzt will ich von dieser Zeit die Eklärung machen. Ist ganz einfach. Nur eben mit obigen Sachverhalt weiß ich nicht weiter.
Ich verwende WISO Steuer-Web: Ich bin etwas verwirrt über die diversen Absende-Möglichkeiten via Elster und steuer:Versand. Ich habe auch ein Elster-Zertifikat. Wenn ich die Erklärung via steuer:versand abschicke, dann ist das doch offizielle auch "digital", oder? Oder zählt es nur als digital, wenn über Elster direkt verschickt wird?
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Hallo,
ich mache gerade die Erklärung für 2017. Ich wurde am 20. Oktober 2017 ordentlich gekündigt und freigestellt von dem Tag an. Ich habe den Lohn noch bis zum 30.11 bekommen. Da ich den Lohn für November noch bekommen habe, muss ich doch den Arbeitszeitraum bis zum 30.11 angeben, oder? Jetzt frage ich mich, wie ich die Entfernungspauschale angeben muss. Da ich freigestellt wurde nur bis zum 20.10? Oder kann ich diese ebenfalls bis zum 30.11 geltend machen?
Ebenfalls, welchen Zeitraum gebe ich dann für die Nichtbeschäftigung an? Kann ich dort dann den 30.11 angeben, oder den Tag der Freistellung?
Vielen Dank
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Danke. Ich glaube wir hatten dazu ein wenig vorbeigeredet. Kann ich mir aber aber nicht die zu viel gezahlten Steuern bis zu dem Antrag wieder über die Steuererklärung zurückholen?
Aber was heißt kürzeste Entfernung? Ist das Luftlinie? Oder muss die spezifischen Verbindungen zum Hauptbahnhof (Fussweg) und die Strecke des Zuges berücksichtigen? Kann sowas google maps?
Schade, dass man mit der Testversion nicht das ausdrucken kann.,..
Nächste Woche werde ich das man mal wirklich gewissenhaft ausfüllen. Bei weiteren Fragen melde ich mich dann wider!
Vielen dank für die kompetente Beratung!
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Nein, die Fahrtkosten beziehen sich ja auch ab meinem Arbeitsbeginn im August...Also wenn ich nächstes Jahr i Mai meine Entfernungspauschale geltend machen will, bezieht sich das doch natürlich auf das gesamte Jahr, da ich ja ab nächstes Jahr das Jahr beschäftigt bin...
So.
Muss ich wirklich nur diese Eine Zeile zur Entfernungspauschale eintragen (neben Adresse etc.) wie du es mir als Bild geschickt hast, wo dann ganz rechts eben 2009€ steht (in deinem Fall)?
Dann ist da noch die Sache mit den Urlaub und Krankheitstagen. Mir wurde gesagt, dass der Samstag mit zählt, wenn man krank war?!
Wie genau wird denn nun die Entfernung gemessen? Luftlinie, oder muss ich den Fußweg zum Hbf und dann die Gleisstrecke ausmessen etc?
Man kann den Antrag nur ausgedruckt dem Finanzamt übergeben? Wie lange dauert dann die Bearbeitung. Sollte also das paar Tage früher abgeben?
Momentan fällt mir grade nix mehr ein.
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Hi,
auch wenn ich unterjährig den Antrag erst stelle, beziehen sich die Werbungskosten etc. doch auf das ganze Jahr, oder? Das was eine Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber macht, kenne ich mich aus. Ich möchte erstmal mich nur um diesen Antrag kümmern. Um Steuererklärungen kümmer ich mich nächstes Jahr. ich habe ja bis Ende Mai Zeit, oder nicht?
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Aber wenn ich 2018 zu beliebiger Zeit wieder einen neuen Antrag stelle, da sich zB das Gehalt geändert hat, gebe ich doch den Januar an und bekomm dann ab den nächsten Monat den Freibetrag bezogen auf das gesamte Jahr...
Oder wird mein Antrag für 2017 automatisch auf das nächste Jahr fortgesetzt??
Du verunsicherst mich gerade.
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Zitat
Das bezog sich auf 2018. Wenn Du keinen Antrag für 2018 stellst erhälst Du die Steuererstattung für 2018 erst 2019 nach dem Lohnsteuerjahresausgleich.
Das verstehe ich nicht, wenn doch der Antrag ab dem Monat nach Stellung gilt?
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Ok, habe sie mir angeschaut. Soweit habe ich das dann auch. Danke für die Mühe!!
Aber muss ich die Bahnkosten überhaupt eintragen, da sie niedriger sind als die Pauschale? Und wenn nein oder ja, muss ich dafür Belege mitschicken? Ich habe nämlich gar keine Rechnung für das Ticket bekommen, sondern einfach das Ticket gleich per post bekommen, was eigentlich komisch ist, oder?
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Danke die Bilder schaue ich mir sofort an. Was meinst du mit 1 jahr lange auf Erstattugng warten?? Das geht doch sofort im November und Dezember drauf. Oder warte ich 1 Jahr lange daurauf?
Außerdem dachte ich man kann im ganzen Jahr den Antrag stellen?!
Muss ich auf dem Antrag eigentlich auch die gestezliche Rente und Pflegeversicherung miteintragen?
Ich habe gemerkt, dass ich erstmal die Gehaltsabrechnung ausdrucken muss, da ich die nicht per Post kriege,...Daher kann ich dazu keine genauen Angaben machen.
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Danke, ja ich beschäftige mich gerade mit dem Programm und fülle es komplett aus.
Da ich in der Probezeit bin, möchte ich nur für dieses Jahr den Freibetrag und das nächste Jahr ist mir total egal, da sich dann eh alles ändert an Gehalt...
Also ich hoffe, dass das dann ab Januar wieder alles "normal " ist und ich dann nur noch die Steuererklärung machen muss.
Ein wenig unsicher bin ich mir noch bzgl. voraus. Bruttoarbeitslohn, welche schon anteilig berechnet wird, da ich ja August angebe. Ich weiß nur nicht, was ich mit dem Weihnachtsgeld machen soll. Denn ich bekomme nur anteilig das Weihnachstgeld. Da ich mind. 3 Monate dort bin, aber bis Dezember insgesamt nur 5 Monate gearbeitet, soll ich also das Weihnachtsgeld auf die 5 Monate umrechnen?
Sollte ich es einfach weglassen? Dann krieg ich ja weniger Freibetrag, aber lieber weniger als später was zurückzahlen müssen, oder?
Muss man exakt sein beim Arbeitsweg? ich nehme an die überprüfen das und korrigieren das eh, von daher muss ich das ja nicht genau angeben. Denn dort wird ja nur über google maps berechnet der Autobahnweg. Ich fahre aber ICE, dann noch mal 10 min U-Bahn und dann lauf ich nochmal nen Kilometer...Der Weg zum Hbf ist auch nen Kilometer...
Ich hab jetzt einfach mal die Entfernung, die mir berechnet wurde von 74 Km von Adresse zu Adresse angegeben...
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Hey, ich habe noch zwei wichtige Fragen?
Da ich zum August umgezogen bin, kann ich dort auch die Umzugspauschale von ca. 80€ geltend machen und als Freibetrag nur für dieses Jahr beantragen?
Benötige ich Belege für die Entfernugspauschale.
Ich nutze zwar ein ICE Ticket, aber das ist günstiger als die Entfernungspauschale. Daher bekomme ich die vollen 4500€ erstattet. Und Wohnort haben die ja eh, also braucht man doch keine Belege dafür...
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Und wo ist dort ein Rechenweg für die Pauschale? Und was nun? Gilt das erst ab August, oder den ganzen Jahr?
Welche Anzahl von Arbeitstagen muss ich denn nun nehmen?
Wo gebe ich den Antrag ab?
:-).-)
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Danke.
Bei mir ist auf der letzten Seite kein Rechenweg. Welchen Vordruck meinst du genau?
Also muss ich den Fahrtweg ab August nehmen, oder wie kann ich dann schon im Voraus genau ausrechen wie hoch der Freibetrag sein wird? Denn ich habe ja erst 2 Monaten gearbeitet und da weiß ich noch nicht, ob sich das überhaupt lohnt?
Ich habe mich nun bei Elster registriert.
Ich hoffe, dass ich diese Ermäßigung auch online im Elster-Portal machen kann?
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Hallo Zusammen,
ich arbeite seit August als Einsteiger und mit 6 monatiger Probezeit. Da ich weit pendele mit dem ICE jeden Tag, habe ich vor für November und Dezember zusammen mit dem Urlaubsgeld eine Lohnsteuerermäßigung zu beantrage,
Jetzt habe ich die Fragen:
1) Geht das überhaupt in der Probezeit (die kennen ka nicht den Arbeitsvertrag...)?
2) Wie wird das nun berechnet, da ich ja erst seit August arbeite.
3) Darf ich also nur die Arbeitstage seit August für die Entfernunqspauschale benutzen?
4) Und wenn ja dann dann alle Arbeitstage bis Ende diesen Jahres oder nur bis November? -
Scheinbar muss man da tatsächlich nichts mehr machen, da das alles automatisch geht. Das ist gut. Aber im "ganzen" Internet steht ja was anderes...
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Hi,
ich ziehe übernächste Woche in ein anderes Bundesland für meinen Berufseinstieg nach dem Studium. Ich frage mich, ob und welches Finanzamt ich wie informieren muss? Sollte ich mich beim neuen Finanzamt melden? Oder wissen die das dann automatische sobald ich meine erstes richtiges Gehalt erhalte?
Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und nur als Student geringfügige Jobs als studentische Hilfskraft gemacht. Muss ich dann diesem Finanzamt bescheid geben, dass ich umziehe, wo ich damals vor mehreren Jahren diese Jobs gemacht habe?
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Es wäre natürlich denkbar, dass man beides bekommt: Entfernugspauschale + Reisekosten?!
Also einmal Entfernungspauschale gedeckelt auf 4500€ und dann noch die 3600€ Bahntickets?
Das wäre natürlich schön.
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Unglaublich chris2702: Das wäre doch sehr schlecht und überhaupt nicht vertretbar, vor allem weil ich mir ja ein Eigentor schieße...
Bin ich der einzige, der das richtig versteht. Wenn man sich im Internet informiert oder obige pdf nur liest, wird immer geschaut, welcher Betrag höher ist.
Warum soll ich denn die Tickets absetzen lassen?! Die Entfernungspauschale gibt mir doch alleine schon 4500€...
Wenn ich es eben richtig vertsanden habe. Aber das was chris sagt ist glaube ich noch mehr falsch, als was wir beide hier schon besprochen haben.
Ergo, gibt es nun 3 Ansichten...
hat jemand noch eine 4. Ansicht, oder jemand der sowas schon mal in einer Steuererklärung gemacht hat?