Sehr geehrte Damen und Herren,
sie haben ja Recht, wenn Sie schreiben "Ein Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren verjährt nach den jetzt ergangenen Entscheidungen des BGH auf den Tag genau nach 10 Jahren."!
Ich bezweifle allerdings, dass die Verträge vom 20.04.2007, 28.02.2008... aufgrund dieser Frist verjährt sind!
Vielleicht schauen Sie einfach mal in einen Kalender und/oder rechnen noch einmal genau nach!
Ich helfe Ihnen dabei:
Der älteste Vertrag ist ja eindeutig aus dem Jahr 2007
Nehmen Sie nun das aktuelle Jahr (2014) und ziehen Sie davon das Jahr des ältesten Vertrags (2007, haben wie ja schon festgestellt) ab.
Was erhalten Sie für ein Ergebnis?
Wenn Sie rechnen können (und das erwarte ich von einer Bank, die mit dem Geld anderer Leute hantiert!) müsste da ziemlich genau 7 herauskommen.
Damit haben wir dann das Alter des ältesten Vertrags ermittelt. Es sind 7 Jahre!
So weiter:
Verjährungsfrist 10 Jahre, richtig?
Ältester Vertrag 7 Jahre, richtig?
7 ist kleiner als 10, oder sehen Sie das anders? ICH HOFFE NICHT!!!
Was sagt uns das? Riiichtiiiig! Es ist nichts verjährt!
Und jetzt husch husch Bearbeitungsgebühren, nebst Zinsen und jetzt leider auch Anwaltskosten zahlen! Danke!
Im übrigen, können wir mit der Kreditkontonummer in Ihrem Schreiben nichts anfangen.