Beiträge von Mediengott

    achja Mediengott hattest ja geschrieben jünger als 2007


    was ich noch nicht begriffen hab was ist mit den RSV? Kann man die auch beanstanden?


    Jou, waren Verträge von 2007 bis 2011...
    Die RSV Sache kommt dann im Januar, da sind bei mir mindestens die Verträge von 2007 und 2008 betroffen. Da sollte man dann aber die Verträge auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen prüfen lassen. Die Verträge werden dann komplett widerrufen. Mein Anwalt macht das dann, der kennt sich damit aus. Erstmal holt er aber jetzt noch meine Zinsen und seine Kosten von der TB. ;)


    Gruß

    Lasse dich nicht ins Bockshorn jagen, von diesen Gauchs. Die 2007ern ff Verträge sind noch nicht verjährt, dat heißt, du kannst die widerrechtlich kassierten GBs zurückfordern - bis 31.12.2014, dann is´zappenduster!


    Es hat tatsächlich geantwortet:


    Zitat

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben Recht, Ihre Forderungen sind nicht verjährt. Für das falsche Antwortschreiben entschuldigen wir uns. Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Wir werden Sie dazu in Kürze schriftlich informieren.Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0203 – 347 78 60 oder per E-Mail an sogehtbankheute@targobank.de.Viele Grüße, Ihr Social Media Team der TARGOBANK


    Naja, sieht nach personalisierter Standardantwort aus...


    Gruß

    moin (auch @ MDM),


    das beschweremanagement, hat mir eben dieses auch noch einmal telefonisch gesagt.. angeblich würde ein formloser 2-zeiler reichen, und hemmen müsste ich auch nichts..


    ehrlich gesagt, ich finde es wieder mal.................. merkwürdig :rolleyes: man stelle ich den ganzen *mehraufwand* einmal vor, den manche banken sich nun ans bein binden.. vor allem verstehe ich nicht, dass targonien scheinbar doch bei einigen hier BGs UND zinsen in einem überwiesen hat (sofern ich recht erinnere).. alles komich, oder..


    Und hier hat wohl jemand Wucher Zinsen von der Targobank bekommen (gefunden bei Facebook): :D



    Gruß

    So, ich konnte es mir nicht verkneifen...
    Jetzt hab ich auch mal an die Tuppes ähhh Targobank geschrieben:



    Jetzt bin ich mal auf die Antwort gespannt. :D


    Gruß

    Wenn man auf der Seite der VZHH in der Suche "Widerrufsbelehrung" eingibt und bei den Ergebnissen "Dateien" öffnet, findet man eine PDF VZHH_Auswertung.
    Dort kann man schon mal eine Statistik über geprüfte Belehrungen anschauen und grob prüfen ,ob man dazugehört .


    Hmm... Irgendwie fehlt da aber Targobank/Citibank...


    Hey, die 580,-€ sind von mir! Passen zumindest zu einem meiner Verträge... :D
    Dafür hab' ich ein Verjärungsschreiben von jemand anderem bekommen.


    Ich glaube, die versinken im Chaos. Der Eine zu wenig, der Andere zu viel, mit Zinsen, ohne Zinsen und einige (z.B. Meinereiner) 'ne Ablehnung wegen Verjährung >10 Jahren, obwohl ältester Vertrag von 2007 ist. :cursing:


    Gruß

    Habe heute eine Ablehnung zu meinem Kreditgebühren "Erstattungswunsch" bekommen, weil angeblich verjährt!



    Kann mich nicht erinnern, dass es ein "Wunsch" von mir war, sondern eine berechtigte Forderung... :)
    Meine Verträge sind jünger als 2007 und können gar nicht verjährt sein.
    Naja, ist sowieso beim Anwalt.


    Gruß

    In diesem Forum wurde häufig über beide Varianten diskutiert, daher sind beide Ansätze in Ordnung.


    Suchen Sie einfach die passenden Stellen über die Suchfunktion oben rechts, für beide Varianten habe ich vor längerem auch so eine Art Leitfaden entwickelt.


    Moin!


    Ja da findet man einiges, aber keine Diskussion über die Richtigkeit der Verzugszinsen (muss man vielleicht die richtigen Suchbegriffe kennen). ?(
    Fakt ist, was seit 2000 im BGB steht ("5% über Basiszinssatz"), was man verlangen kann und man kann da natürlich auch gerne drunter bleiben. :)


    Gruß

    So, anbei das Schreiben meines Anwalts , die Zinsen und Anwaltskosten müssen ja auch noch eingefordert werden.....:)
    Tja, wird doch ein bisschen teurer für die Targos....und wieder heißt es warten.....:) Der Anwalt hat übrigens 4% Zinsen gefordert.


    Wobei 4% nicht korrekt sind! Seit einer Änderung 2000 (und auch 2002) gilt folgendes:


    Zitat

    § 288
    Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
    (1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.


    Wahrscheinlich hattest du schon die 4% gefordert, oder?


    Gruß

    Welche Frist muss ich rechtlich noch geben wenn ich heute ein Einschreiben noch losschicke?


    Anwaltskanzlei Ferner schreibt dazu_

    Zitat

    Wer klug vorgehen möchte, sollte nun seine Bank zur Rückzahlung auffordern, dies schriftlich unter konkreter Fristsetzung und per Einwurf-Einschreiben, ideal per Fax vorab. Als Frist ist ein Zahlungsziel innerhalb von 7 Werktagen vollkommen ausreichend; Beispiel: Ein am 01.11. abgesendeter Brief sollte Frist auf den 8.11 setzen. Wenn die Bank bis zum gesetzten Termin nicht zahlt, ist sie im Verzug und muss die Kosten eines dann beauftragten Anwalts tragen, wenn ein Rückzahlungsanspruch besteht.


    Gruß

    Hi, hab mal eine Frage zwecks der Restschuldversicherung.
    Lese hier immer das es unzureichende Widerrufsklauseln geben soll, worann erkenne ich die?
    Habe einen laufenden Kredit bei der Targo und einen schon abgelösten. Die RSV sind in beiden schon enorm hohe Posten.
    Wie kann ich die den jetzt zurückforden und habe ich damit überhaupt Erfolg, bzw verjähren diese Ansprüche auch zum 31.12.2014?



    Moin!


    Wenn die Widerrufsbelehrung so aussieht, dann ist sie fehlerhaft.



    Das verjährt (erstmal) nicht und kann auch noch im Januar gemacht werden.


    Mein Anwalt macht das auch erst im Januar, weil er im Moment mit verjährungsgefährdeten Sachen zu beschäftigt ist. :D


    Gruß