Ich hänge hier nochmal das genaue Angebot der Debeka an. Wir zahlen etwas mehr als den Regelsparbetrag und werden außerdem vermögenswirksame Leistungen beantragen. Bei uns dauert die Ansparphase 7 Jahre (wir wollen eigentlich 8 Jahre ansparen, um möglichst viel Eigenkapital zu haben) und die Bewertungszahl bei Zuteilung sollte laut Vorschlag bei 1.752,80 Punkten liegen. Die ist nicht nur für die Zuteilung wichtig, sondern entscheidet auch über den effektiven Jahreszins in der Tilgungsphase. Wir wollen den Tarif mit 1,4% Sollzins und da gilt dann Folgendes: 1200-1499 BWZ = 1,9% effektiver Jahreszins. Bei einer Bewertungszahl zwischen 1500 und 1999 liegt der effektive Jahreszins bei 1,8%. Zwischen 2000 und 2499 bei 1,71% und ab 2500 bei 1,66 %.
Wir wollen über einen Zeitraum von 8 Jahren ansparen und bei Zuteilung eine möglichst hohe Bewertungszahl erreichen, um den günstigsten Zins zu bekommen. Deshalb mein Interesse an der Berechnung der BWZ.
Wenn ein normales Bankdarlehen dann günstiger sein sollte (was ich nicht glaube), können wir uns das angesparte Guthaben immer noch auszahlen lassen und ein Bankdarlehen aufnehmen. Da wir zu diesem Zeitpunkt ca 3/4 der eingeplanten Summe als Eigenkapital haben (wird parallel zum Ansparen der Bausparverträge angespart), sollte das kein Problem sein.
Für das Angebot der Debeka (wir haben verschiedene Anbieter verglichen) sprechen - in unseren Augen - folgende Gründe:
- Vergleichsweise niedriger effektiver Jahreszins (verglichen mit anderen Bausparanbietern)
- Keine Bereitstellungszinsen! (Alle anderen Anbieter nehmen welche)
- Keine Kontoführungsgebühren (war sonst auch fast überall der Fall)
- Wenn es in 8 Jahren noch Bankdarlehen gibt, bei denen der effektive Jahreszins unter dem der unseres Vertrages liegt, können wir uns das Guthaben auszahlen lassen. Die eingezahlten Beiträge werden dann rückwirkend etwas höher verzinst und wir bekommen 25% der Abschlussgebühr zurück. Ist nicht viel, aber man nimmt, was man kriegt.
- Beim Bauspardarlehen gefällt uns außerdem der Umstand, dass eine Sondertilgung möglich ist.