Beiträge von elm

    @Nelia28


    Beispiel: Du läufst zuhause gegen den Schrank, wodurch der Projektor heruntergeworfen wird und deinem mitversicherten Partner auf den Kopf fällt. Dein Partner zieht sich einen Kopfverletzung zu und du rufst einen Krankenwagen. Hierbei entstehen mindestens folgende Kosten/Schäden:
    a) Krankenwageneinsatz
    b) Behandlung deines Partners im Krankenhaus
    c) Zerstörter Projektor


    Die Kosten für a) + b) werden von der Krankenkasse deines Partners übernommen. Die Krankenkasse wird sich allerdings nach Feststellen der Umstände beim Unfallverursacher, dh bei dir, melden und die Kosten zurückfordern. Dies wird von der HUK24 übernommen.


    Darüberhinaus bist du deinem Partner gegenüber für den c) zerstörten Projektor schadenersatzpflichtig. Dies übernimmt die PHV nicht, dh Kosten für einen neuen Projektor musst du / müsst ihr aus eigener Tasche bezahlen.


    Wenn du einen eigenen PHV-Vertrag hättest und nicht bei deinem Partner mitversichert wärst, würde die HUK24 auch den Schaden aus c) übernehmen.


    Aber Achtung: Diese Ausnahme von der Ausnahme gilt nur für die in 3.1.5 "d" aufgeführten Personen, dh für die in "a" bis "c" aufgeführten Personen übernimmt die HUK24 offenbar auch keine Forderungen aus Regressansprüchen. Dh wenn du deinen Partner heiratest und ihm danach den Projektor auf den Kopf haust, übernimmt die HUK24-PHV auch keine Kosten der Krankenkasse mehr. Daher vermutlich auch der Hinweis auf Finanztip dass bei HUK24 Ansprüche zwischen Mitversicherten nicht versichert sind.


    Natürlich alles ohne Gewähr.


    Meiner Ansicht nach sind die Familientarife in der PHV daher eine Mogelpackung. Die Wahrscheinlichkeit dass man Schäden gegenüber Menschen verursacht, die einen täglich umgeben und mit denen man zusammenwohnt, ist doch am höchsten. Ausgerechnet diese sind dann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.