Beiträge von Privat

    Im Artikel vom 12.06.2017 schreibt Frau Zinnecker...


    1) ...mit Bezug auf die dritte Säule, etwa im Rahmen einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung: "Wer sich das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen möchte, bezahlt den persönlichen Einkommenssteuersatz auf die Hälfte der Summe." (Hervorhebung hinzugefügt)
    -> Ich hoffe, dass es sich hierbei um ein redaktionelles Versehen handelt und es stattdessen "die Hälfte des Ertrags" bzw. "die Hälfte des Gewinns" lauten müsste. Anderenfalls müsste man bei der Einmalzahlung ja auch auf die bereits aus dem Netto bezahlten Beiträge noch einmal versteuern, so dass man letztlich noch steuerlich 'bestraft' würde, wenn man privat vorsorgt und sich für die Einmalzahlung statt für die Rentenauszahlung entscheidet.


    2) ...mit Bezug auf die zweite Säule / Entgeltumwandlung "Spätere Renten aus der zweiten Säule müssen Sparer mit ihrem persönlichen Steuersatz im Alter versteuern. Bei Betriebsrenten zahlen sie im Alter auch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, also 18,7 Prozent."
    -> Zumindest der Krankenversicherungsteil dürfte doch nicht für PKV gelten? Das hieße, dass sich eine Entgeltumwandlung besonders für PKV-Versicherte lohnt?


    http://www.finanztip.de/altersvorsorge/