Beiträge von rollo

    Hallo zusammen,
    nach Tod eines Ehepartners soll das bestehende "oder"-Gemeinschaftsgirokonto (jeder Ehepartner hat allein die volle Zeichnungsberechtigung) in ein Einzelkonto des verbliebenen Partners mit identischer Kontonummer umgewandelt werden. Die Bank möchte jedoch ein neues Girokonto als Einzelkonto eröffnen, mit dem Nachteil, dass laufende Zahlungen geädert werden müssten.
    Wer weiß, ob eine Umwandlung, wie oben beschrieben, grundsätzlich möglich ist?