Danke chris2702!
Ich habe missverständlich gefragt, ich meinte: Es gibt kein Gesetz oder Verordnung, die einer Umwandlung im Wege stehen?
Beiträge von rollo
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Danke chris2702 für die schnelle Antwort! Spricht rechtlich also nichts gegen eine Umwandlungdes bestehenden Kontos?
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Hallo zusammen,
nach Tod eines Ehepartners soll das bestehende "oder"-Gemeinschaftsgirokonto (jeder Ehepartner hat allein die volle Zeichnungsberechtigung) in ein Einzelkonto des verbliebenen Partners mit identischer Kontonummer umgewandelt werden. Die Bank möchte jedoch ein neues Girokonto als Einzelkonto eröffnen, mit dem Nachteil, dass laufende Zahlungen geädert werden müssten.
Wer weiß, ob eine Umwandlung, wie oben beschrieben, grundsätzlich möglich ist?