Beiträge von Steven-O

    Hallo Kathinka,



    hier einmal ein Artikel, der eines der Ausschlusskriterien von der PKV zur GKV näher erläutert:


    https://www.stb-web.de/news/article.php/id/6399 und die Aussage von Herrn "VersSulting" untermauert.



    Die Aussage von Herrn Gamper (Zitat: ... Diese Regelungen zur so genannten Vorversicherungszeit bestehen zwar noch immer. Sie spielen jedoch praktisch kaum noch eine Rolle. Denn seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung am 1. August 2013 gibt eine neue "obligatorische Anschlussversicherung". Geregelt ist sie in Paragraf 188 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Danach beginnt nach Beendigung der Versicherungspflicht oder nach dem Ende einer Familienversicherung in der GKV automatisch eine freiwillige gesetzliche Versicherung. Ob Vorversicherungszeiten erfüllt wurden, spielt dabei keine Rolle mehr.), ist leider so nicht richtig, da dies den Abs. 2 von § 188 SGB V unterlaufen würde - und das hat der Gesetzgeber (trotz positiver Gesetzesauslegung) so nicht beabsichtigt! Vielmehr geht es im Abs. 4, des § 188 SGB V, um die Tatsache, dass der Versicherte die Möglichkeit erhält, binnen 14 Tagen aus der GKV auszusteigen - was aber von Ihnen, als Fragestellerin, am Thema vorbei geht - denn Sie wollen ja wieder zurück in die GKV! Somit ist abschließend zu sagen, das Herr Gamper mit einer weiter oben getroffenen Aussage (Zitat: "... Zu Vorversicherungszeiten gilt grundsätzlich § 9 SGB") völlig richtig liegt, da dieser Gesetzestext, unmissverständlich, über die Einhaltung der Vorversicherungszeit, in der GKV, zu verstehen ist. Und dieser Absatz (Abs. 1 vom § 9 SGB V) kennt keinen Ermessensspielraum!



    Hier noch ein Link aus diesen oben genannten Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (KVBeitrSchG), welches am 15. Juli 2013 erlassen worden, und am 01. August 2013 in Kraft getreten ist: http://www.buzer.de/gesetz/10789/index.htm



    Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte und auch etwas streitschlichtend auf meine Vorredner einwirken konnte - Sie haben beide bei gewissen Punkten recht - oder auch Recht! ;)



    Mit freundlichem Gruß



    Steven-O