Alles anzeigenHallo,
es wurde die bei der Targobank die Bearbeitungsgebühr + Zinsen zurückgefordert. Per Einschreiben mit Rückschein.
Jetzt hat die Targobank folgendes geantwortet.
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Die in den letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge anderer Kreditinstitute. Wegen der abweichenden Gestaltung unseres Kreditangebots sind diese Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren nicht unbedingt übertragbar. Dies haben einige Gerichte auch nach den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.
Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen aktuell einige Zeit dauert. Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten.
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100% sicher ist es aber nicht, dass die Verjährungfrist ausgesetzt wird oder?
Sollte ich selbst einen Mahnbescheid beantragen oder einen Anwalt einschalten?
Muss ich hierfür in Vorkasse treten?
Zahlt die Bank dann den Anwalt den ich beauftragt habe oder wie läuft das ganze?
Vielen Dank.
Dieses Schreiben haben wir auch erhalten. Die teilen einem zwar mit das sie zahlen, aber nur Forderungen die nicht verjährt sind. Und DA ist die Krux. Alles was vor 2011 war verjährt am 31.12.2014.
Hätten die in dem Schreiben auf die Einrede der Verjährung verzichtet, was sie nicht haben, hätte unsereiner nichts mehr tun müssen.
So, solltest du einen Mahnbescheid selbst aufsetzen bzw. einen Anwalt einschalten der das noch tut.
Vorkasse beim Anwalt.... es kommt auf den Anwalt an. Normalerweise muss der Schuldner dafür aufkommen.
Wir haben dieses Schreiben auch bekommen, gestern die Targo nochmal angeschrieben, Einschreiben/Rückschein, das wir von denen bis zum 17.12.2014 schriftlich wollen das sie auf die Einrede der Verjährung verzichten, dann warten wir nämlich ab, weil sie ja die Forderung damit anerkennen. Ansonsten gibts von uns erstmal zur Forderungssicherung von uns einen Mahnbescheid.
Ich hab auf Anwalt und Co in diesem Jahr keinen Bock mehr, drum machen wir das so.