Hi, ich muss auch nochmal die Frage von Tim_005 aufgreifen. Was hat das Urteil (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2016, Az. L 11 EG 1557/16) für Konsequenzen für Elterngeldempfänger deren Widerspruchsfrist verstrichen ist, die aber einen ähnlich gelagerten Fall haben.
Ich habe gesehen, dass ein BSG Urteil wohl noch zu erwarten ist...
Danke&Gruß,
HDler