Beiträge von Sylvi68

    Habe heute Post von der Commerzbank bekommen. Was meint ihr zu der Aussage der Commerzbank? Soll ich nun noch einen Obhudsmann oder Anwalt einschalten, oder kann man sich auf die Aussage der Commerzbank verlassen.


    Wie folgt wurde geschrieben:
    Da dieses Thema im Moment viele Kunden interessiert, haben Sie bitte etwas Geduld. Wir werden ohne weitere Aufforderung wieder auf Sie zukommen und berechtigte Erstattungsverlangen gegenüber der Commerzbank AG nachkommen. Das wird uns aber vermutlich erst im Jahr 2015 abschließend möglich sein.


    Daher verzichten wir auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung, sofern das Bearbeitungsentgelt ab dem 1. Januar 2005 belastet bzw. bezahlt worden ist. Sie brauchen deshalb keine gerichtlichen und außergerichtlichen Maßnahmen einzuleiten, um eine eventuell zum Jahresende eintretende Verjährung Ihrer Erstattungsansprüche zu hemmen oder zu unterbrechen.

    Ich möchte auch die Bearbeitungsgebühr von der Bank noch zurückfordern. Ich habe aber ein Problem, vielleicht kann mir jemand dabei helfen.


    In 2005 habe ich mit meinem Ex-Partner eine Wohnung zusammen gekauft. In 2008 haben wir uns getrennt und daraufhin hat mein Ex meinen Kreditanteil übernommen. Die Bank hat darauf Bearbeitungsgebühren für die Umschreibung des Kredites verlangt. Die Bearbeitungsgebühr wurde auch gezahlt. Da ich aber zu meinem Ex keinen Kontakt mehr habe, also ich nicht weiß ob er den Kredit noch hat oder vielleicht die Wohnung bereits verkauft hat usw.


    Kann ich trotzdem die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr alleine fordern?


    Vielen Dank für Rückmeldungen!!