Beiträge von Senior

    Die bisherigen Antworten empfinde ich als nicht so gut. (Wenn ich dies anders formuliere, fliege ich hier raus). Aber solche Antworten bin ich hier gewohnt.
    Das sind Leute, die sich regelmäßig vom Staat verarschen lassen und naiv und brav ihre Steuern bezahlen.

    1.) Wer hat eine Betreuungsvollmacht für die Mutter?

    2.) Wer hat eine Betreuungsvollmacht für den Vater?

    3.) Dto. Konten.

    4.) Es empfiehlt sich, Monat für Monat vom Vater Geldbeträge in bar geben zu lassen. Da muss natürlich eine gewisse Vertrauensbasis in der Familie vorhanden sein. So das nach kurzer Zeit nichts mehr da ist, der Vater aber bei Bedarf von euch wieder Geld bekommt.

    5.) Ob Wohneigentum vorhanden ist, wurde nicht genannt.

    6.) Mal drüber nachdenken: Erbe ausschlagen, wenn dies irgendwann mal überschuldet ist.

    Das mit dem "JA" ist schon wahr. Mir allerdings noch nie passiert.

    Bei einem Vertrag, den ich nicht abgeschlossen habe, sehe ich keine Veranlassung diesen zu kündigen. Ich würde meinen Versorger über die Umstände informieren und erklären, dass ich die Fortsetzung des Vertrages wünsche.

    Mit dem anderen Unternehmen würde ich bis zum Mahnbescheid keine Korrespondenz führen.

    Meine Abschlagszahlung für Strom wurde seitens des Versorgers ab Januar 2022 mit 43,- Euro veranschlagt. Diesen habe ich im Internet auf 50,- Euro erhöht.

    Die Abschlagszahlung für Gas (April bis März) wurde seitens des Versorgers auf 85,- Euro festgesetzt. Diesen habe ich dann erst auf 79,- Euro, dann auf 69,- Euro und schließlich auf 59,- Euro runtergefahren. Durch die Änderung der Mehrwertsteuer hat der Versorger diesen seit dem 1. Oktober 2022 auf 56,- Euro festgesetzt.

    Mein Abrechnungsjahr für Strom ist das Kalenderjahr.

    M.E. müsste der Verbrauch von 2021 als Berechnungsgrundlage gelten, denn 2022 sparen die Bürger bereits fleißig beim Strom. Die Sparsamsten würden quasi bestraft, wenn das Jahr 2022 als Berechnungsgrundlage dienen würden. In diesem Fall empfiehlt es sich einen weitaus höheren Zählerstand anzugeben. Dies ist bei 2021 nicht möglich.


    2021 habe ich als Strohwitwer mein Haus alleine bewohnt. Dementsprechend war die Heizung kaum an. Um es die täglichen 2-3 Stunden im Arbeitszimmer warm zu haben, habe ich nicht die träge Fussbodenheizung hochgedreht, sondern per Strom geheizt. Dadurch hatte ich 2021 einen Stromverbrauch von 1779 kWh. Etwa soviel wie 2020. Der vollständige Stromverbrauch lag bei etwas über 3000 kWh, wenn man die Photovoltaikanlage mit berücksichtigt.


    80% von 1779 kWh ergibt 1423 kWh. Dies werde ich 2023 locker einhalten bzw. unterbieten.

    Meine Frau wird wieder einige Monate in ihrer Heimat verbringen. Ob ich als Neurentner auch einige Monate dort sein werde, ist noch nicht sicher. Eher werde ich wohl weiter arbeiten.


    Für alle mit einem Strompreis von bis zu 40 Eurocent empfiehl es sich, für 2022 einen höheren Zählerstand anzugeben.


    Es wird Gewinner und Verlierer geben: Einzug/Auszug der Freundin, Geburten/Todesfall, neue Photovoltaikanlage in 2022 usw.

    Jahresverbrauch = Vorjahresverbrauch


    Da bei mir immer zum 31.12. abgerechnet wird, bleibt die Frage: 2021 oder 2022.

    2021 hat den Nachteil, dass ich das komplette Jahr Strohwitwer war und somit der Verbrauch

    niedriger als üblich war.

    2022 hat den Vorteil, dass man den Stromverbrauch noch etwas höher angeben kann.


    Wer zum 31.11. abgerechnet wird, kann auch noch einen höheren Stand übermitteln, sofern nicht der 31.11.2021 als Grundlage gilt.

    Ein PKW wird üblicherweise in 6 Jahren abgeschrieben. (5 Jahre geht auch).

    Gehen auch 10 Jahre?

    Z.B.: 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 + 2020.

    Hintergrund: Bei einem Verkauf in 2020 wird kein Gewinn erzielt, da noch eine Abschreibung möglich wäre.

    WDR:

    Die Vorschläge sehen vor, 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr als Basis festzulegen und hierfür die Preise auf zwölf Cent pro Kilowattstunde festzulegen. Für jeden weiteren Gasverbrauch gilt dann der volle Preis. So soll ein Sparanreiz erhalten bleiben.


    Wirtschaftswoche:

    Für sie soll ab 1. März dann der Gaspreis für einen Grundbedarf von 80 Prozent des Verbrauchs bei zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden.


    Expertenkommission:

    Das Grundkontingent beträgt 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.


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    Anmerkungen:

    WDR: Grundlage ist nicht der tatsächliche Verbrauch, sondern der prognostizierte Verbrauch seitens des Versorgers. Somit nicht gut formuliert.


    Wirtschaftswoche: völlig daneben.


    Expertenkommission: Grundlage der 80% ist der prognostizierte Verbrauch seitens des Versorgers. Da üblicherweise 12 gleichbleibende Abschläge gezahlt werden, ist die Heranziehung des September-Abschlag zu mehr als 90% doch gerecht. Wer es schafft 20% gegenüber dem Vorjahr einzusparen, der zahlt für sein Gas ab 1. April 2023 nur 12 cent.


    Es wird Gewinner und Verlierer geben: Freundin/Frau zieht ein * Freundin/Frau zieht aus *

    Kinder verlassen das Elternhaus * Geburten * Umzug usw.

    Vielleicht finden solche Situationen doch irgendwie eine Berücksichtigung.

    Es gibt noch eine weitere Version/Auslegung.

    Dort heißt es, von März 2023 bis April 2024 werden 80% des Gasverbrauch subventioniert.

    Man kann also sparen so viel man will. Für 20% würde man den Marktpreis zahlen.

    Mal schaun' welche Version nun die richtige ist.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich dies richtig verstanden habe, was im März oder April auf uns zukommt.

    Liege ich so richtig?: Der Privatverbraucher erhält ab März/April für 80% des Vorjahresverbrauch den Preis von 12 cent.

    Lag der Vorjahresverbrauch bei 6000, dann zahlt der Verbraucher für 4800 einen Preis von 12 cent. Für alles was höher ist, zahlt der Verbraucher den aktuellen Marktpreis. Im Prinzip keine schlechte Idee. Aber nun kommt es: Seit Monaten und auch in den nächsten Monaten sparen die Leute bereits Gas. Anstelle von einem Verbrauch von 6000 wurden/werden z.B. nur noch 4800 verbraucht. Dafür werden sie aber ab März/April bestraft. Denn die 80% gelten nun für einen Verbrauch ausgehend von 4800, also für 3840.

    Es gibt zwei Möglichkeiten aus diesem Dilemma rauzukommen: Man heizt diesen Winter wie verrückt, um einen möglichst hohen Ausgangswert zu haben, oder man teilt einen um 1200 höheren Zählerstand mit. Da es ein Hausrecht gibt, braucht man einen Zählerableser nicht ins Haus zu lassen. Kleinere Versorger haben übrigens keine Zählerableser. Diese kommen vom jeweiligen Netzbetreiber.

    Merkel hat unsere Abhängigkeit von russischem Gas massiv erhöht. Zuletzt 2019 hat sie den letzten fatalen Beschluss getroffen, der dafür gesorgt hat, dass der Anteil von Gas Heizungen massiv gestiegen ist.

    Was meinst du warum Merkel untergetaucht ist? Sie weiß gsnz genau, dass sie einen riesen Fehler gemacht hat.

    Ganz ehrlich: Auch ich habe den Atomausstieg zum damaligen Zeitpunkt für richtig gehalten. Auch fand ich es gut auf billiges russisches Gas zu setzen. Auch Millionen Bürger teilten diese Ansichten von Frau Merkel. Nun alles alleine auf Frau Merkel zu schieben, wird der Sache nicht gerecht.

    Es gibt einen Parallelen Thread, da werden FAQs des … ich meine Bundesarbeitsministeriums zitiert, wonach es sein kann, dass ein und dieselbe Person über verschiedene Berechtigtenkreise bezugsberechtigt sein kann und dementsprechend die Pauschale doppelt bekommt. Wo hast Du Deine gegenläufige Weisheit her?

    Den Thread habe ich auch gelesen. Allerdings waren da Rentner gemeint. Unabhängig davon:

    Pro Person sieht der Gesetzgeber lediglich eine Energiepauschale vor. Wer zu viel EPP bezieht, muss dieses Geld zurückzahlen.

    Bei mir ist die Sache klar. Ich werde das Finanzamt bitten, bei der nächsten Abschlagszahlung diese um 300,- Euro zu erhöhen. Damit ist diese Angelegenheit in 2022 geklärt.