Beiträge von Senior

    Nicht viele Informationen, aber dennoch:

    1.) Ich bewerbe mich nur auf eine Stelle mit einer entsprechenden Stellenbeschreibung.

    Gab's das hier?

    2.) Wenn die Agentur für Arbeit nachfragt wie der Stand ist, würde ich sagen, dass ich noch auf einige Antworten warte. Aber 1,2,3+6 gelten m.E. nicht als relevant.

    Die 20 Euro mussten nicht gezahlt werden, da wahrscheinlich vor Zahlung auf die Gebühren hingewiesen wurde. Die Erstattung des ersten Gutschein wäre die bessere Wahl gewesen. Übrigens: Der erste Gutschein war gegen Insolvenz staatlich abgesichert. Der zweite Gutschein nicht.

    Maßgebend sind die Umstände zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages. Was danach kommt ist irrelevant. Der Arbeitgeber kann ja einen Tag nach Auszahlung in die Insolvenz gehen.

    Allerdings eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch vor der Auszahlung halte ich für bedenklich.

    Strafrechtlich ist nichts zu befürchten, da die Bank als Sicherheit das Haus hat.

    Ich habe über Elster-Online die KAP-Anlage aufgerufen. Dort hat das Formular 10 Seiten.

    Unter anderem eine Seite nur mit Religionsschlüssel, eine Seite mit einer Auflistung aller Bundesländer und viele viele Eingabefelder.

    Habe gerade an anderer Stelle im Internet ein zweiseitiges KAP-Formular gefunden mit der genannten Zeile 26. Auf der Seite Steuertipps steht auch, das Zinsen vom Finanzamt Kapitalerträge sind und auch hier ein den Freibetrag gibt. So wie ich das sehe, muss ich die Zeilen 5 (=1) + 17 (=0) auch ausfüllen, oder?

    Genau. Da war jemand zu ehrlich.

    Zudem: Sinnvoll eine Vollzeitstelle zu suchen und das volle Arbeitslosengeld erhalten.

    Wenn dann eine Teilzeitstelle angetreten wird, die Höhe des bisherigen ALG 1 sichern lassen.

    Sollte die Teilzeitstelle nach einigen Monaten - aus welchen Gründen auch immer - beendet sein, wird wieder das vorherige ALG gezahlt und nicht ein reduziertes ALG aufgrund der Teilzeitstelle.

    Der Arbeitnehmer hat außer einer Steuernachzahlung keine Probleme.

    Ein Arbeitgeber fragt die Steuerklasse üblicherweise bei der Finanzverwaltung ab.

    Errechnen der Nachzahlung: http://www.nettolohn.de: Bruttonebeneinkünfte mit Steuerklasse 6 eingeben. Die angezeigten Steuern zu den Steuern der Haupttätigkeit zählen und die bisher tatsächlich gezahlten/einbehaltenen Steuern davon abziehen. Je nach Höhe der Werbungskosten & Co sind dies die voraussichtlich noch zu zahlenden Steuern.

    Unabhängig davon: Wenn die Nebeneinkünfte geringer sind als die des Hauptjob, dann empfiehlt sich eine nebenberufliche Selbständigkeit. Diese wäre dann sozialversicherungsfrei. Zudem sind mit Betriebsausgaben auch noch Steuern zu senken.

    Sofern eine Nebentätigkeit bereits seit 12 oder 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wird, gilt folgender Freibetrag nach §155 (2): Einkommen der letzten 12 Monate geteilt durch 12 + 165,- Euro = monatlicher Freibetrag. Allerdings darf die wöchentliche Arbeitszeit von 14,99 Stunden nicht überschritten werden.

    Beispiel: Hauptberuflich angestellt, nebenberuflich Selbständig: Alg 1 wäre z.B. 1.200,- Euro. Die selbständige Tätigkeit erbrachte einen Jahresumsatz (Arbeitszeit) von 24.000,- Euro. Monatlicher Freibetrag wären somit 2.000,- Euro + 165,- Euro = 2.165,- Euro. Evtl. weniger, da nur noch 14,99 Stunden in der Woche gearbeitet werden darf.

    Bitte beachten: Die üblicherweise genannten Zahlen an anderer Stelle gelten gewöhnlich für eine Arbeitsaufnahme mit Beginn der Arbeitslosigkeit.

    Es ist somit durchaus möglich, dass der Freibetrag doppelt so hoch ist wie das Arbeitslosengeld.

    Ich habe für 2018 23,- Euro Zinsen seitens des Finanzamtes erhalten. Da ich keine Anlage KAP erstellt hatte, wurden diese für 2020 versteuert. So wie ich dies verstanden habe, gibts einen Freibetrag von 1.602,- Euro. Ich möchte nun eine KAP-Anlage nachreichen, habe aber mit diesem Formular erhebliche Probleme. Ich verstehe nur Bahnhof. Wo muss ich die 23,- Euro Steuern eintragen? Wo trage ich ggf. ein, dass ich keine weiteren Zinserträge hatte? Was muss ich evtl. noch wo eintragen?

    Danke im voraus.

    Zum Sachverhalt können wir mangels Angaben nun nicht viel sagen. Wobei ich es schon unüblich finde, dass das Amt bei einer ordnungsgemäß ausgefüllten Anlage EÜR alle Betriebsausgaben streicht.


    Wenn sie sich aber schriftlich und mündlich so gegenüber dem Finanzamt präsentieren (Lehrmädchen), dann wundert mich die Reaktion nicht. Ich gehe davon aus, dass sie in ihrer Akte einen entsprechenden Vermerk haben.

    Der Einspruch und die Klage waren sachlich in etwa zwei Sätzen. Ohne jede Dramatik. Mündlich korrespondiere ich mit dem Finanzamt grundsätzlich nicht.

    Meine Steuererklärung von 2018 wurde im Finanzamt von einem Lehrmädchen bearbeitet. Sie hat alle meine Betriebsausgaben meines Nebenjobs abgelehnt. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt. Ohne Erfolg. Auch der Vorgesetzte hielt dies für korrekt. Somit durfte ich einige 1000 Euro nachzahlen. Ich habe Klage vor dem Finanzgericht eingereicht. Daraufhin wurde meine Steuererklärung innerhalb des Finanzamtes ein drittes Mal von einer anderen Stelle geprüft. Ergebnis: Alle meine Betriebsausgaben wurden anerkannt. Ich erhielt mein zuviel gezahltes Geld zurück und sogar noch 23,- Euro Zinsen erstattet.

    Steuerbescheid 2020: Die 23,- Euro wurden als Einnahmen gewertet und besteuert. 5,- Euro Steuern und 0,27 Euro Solidaritätszuschlag. Begründung: "Ihre Angaben zum Sparer-Pauschbetrag in der Anlage KAP fehlten oder waren unvollständig. Daher bin ich davon ausgegangen, dass sie den Sparer-Pauschbetrag in voller Höhe auf Kapitalerträge in Anspruch genommen haben, die nicht auf der Anlage KAP erklärt wurden."

    Ich habe in meinem gesamten Berufsleben (44 Jahre) noch nie ein KAP-Formular ausgefüllt. Ich habe seit mehr als 10 Jahren keinen einzigen Eurocent an Zinserträgen erhalten. Ich habe ein Schreiben erhalten mit der bitte diverse Unterlagen nachzureichen. Der Hinweis: "Bitte reichen sie das KAP-Formular bezüglich der 23,- Euro Zinseinnahmen nach", wurde nicht genannt. Was hat es nun gebracht?: Das Finanzamt darf den Steuerbescheid wegen lächerlichen 5,27 Euro korrigieren.

    Werden Zinserträge von Banken & Co nicht an die Finanzbehörden gemeldet? Wie kommt die Sachbearbeiterin auf die Idee, ich hätte 1.602,- Euro an Zinserträgen erhalten? Wie viel Geld muss man normalerweise haben, um in heutiger Zeit stolze 1.602,- Euro an Zinsen zu erwirtschaften? Ich denke sehr viel. Da brauch ich keinen Nebenjob mehr.

    Sicherlich wurde das Kap-Formular meinerseits vergessen, aber dennoch: Wie sind eure Meinungen zu der vorgehensweise des Finanzamtes?

    Hai,

    wollte ein paar Zeilen zu den Stichwörtern Finanzamt + Kapitalertragssteuern schreiben, finde aber keine passende Rubrik.

    Was nun?

    Verspätete Antwort: Die 60,- Euro hatte ich nach etwa 3 Wochen auf meinem Konto. Ich hatte einen Brief im Namen meiner Frau aufgesetzt und nach Thailand per mail gesendet. Diesen hat meine Frau unterschrieben und mir per mail zugesandt. Eine Kopie habe ich bei der Commerzbank eingeworfen und das Geld auf meinem Girokonto erhalten. Noch zur info: Alle Kontobewegungen, somit alle Einzahlungen und Abhebungen, wurden von mir durchgeführt. Alle Einzahlungen waren mein Geld.

    COMMERZBANK beschlagnahmt Kundengeld.

    Der Reihe nach: Am Freitag (25.6.21) habe ich bei der Commerzbank-Filiale meiner Frau einen Termin vereinbart zwecks Kündigung des Konto meiner Frau und Umstellung meines Konto auf weiterhin kostenlos. Mir wurde von der Mitarbeiterin gleich gesagt, dass nur meine Frau ihr Konto kündigen kann. Ich entgegnete, dass meine Frau seit Dezember 2020 pandemiebedingt bei ihrer Familie in Asien verweilt und das Konto seit diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt worden ist. Die Mitarbeiterin blieb stur und sagte, dass ab Juli 2021 Gebühren fällig werden. Ich entgegnete, dass keine Überweisungen mehr auf das Konto erfolgen werden. Mitarbeiterin: Es sind noch 60,- Euro drauf. * Am Sonntag (27.6.21) war ich in der besagten Filiale und wollte die 60,- Euro am Automaten abheben. Pustekuchen. Es erschien der Hinweis: Karte ungültig, wird eingezogen. Und futsch war die Karte. * Montag (28.6.21) Termin in der Filiale. Mein Konto wurde problemlos umgestellt. Meine Frau könnte ihr Konto auch online oder per Brief kündigen. Auch ein Einspruch nach ihrer Rückkehr wäre möglich. Weder ich noch meine Frau haben jemals im Leben eine Kontobuchung online gemacht. Mangels Deutschkenntnisse meiner Frau ist ein Brief auch nicht möglich. * Ich habe am Mittwoch (30.6.21) ein Brief bei dieser Filiale eingeworfen, mit der Bitte das Guthaben auf mein Konto zu überweisen, da mir die Abhebung verweigert worden ist. * Ich denke, die Commerzbank wird mir nicht antworten, da ich keine Vollmacht über das Konto meiner Frau habe. Die Bank wird die Beschlagnahmung der 60,- Euro wohl damit begründen, dass dies für die nächsten Gebührenmonate verwendet wird. Warum eine Bank wo was tut, ist mir unbegreiflich. Wahrscheinlich will die Commerzbank eine größere Anzahl Privatkunden los werden. Sofern ich innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalte, reiche ich gleich Klage vor dem Amtsgericht ein. Ist das Amtsgericht eigentlich zuständig?.

    Rechtsdienstleister und Ombudsmann lasse ich bewusst außen vor.

    COMMERZBANK beschlagnahmt Kundengeld.

    Der Reihe nach: Am Freitag (25.6.21) habe ich bei der Commerzbank-Filiale meiner Frau einen Termin vereinbart zwecks Kündigung des Konto meiner Frau und Umstellung meines Konto auf weiterhin kostenlos. Mir wurde von der Mitarbeiterin gleich gesagt, dass nur meine Frau ihr Konto kündigen kann. Ich entgegnete, dass meine Frau seit Dezember 2020 pandemiebedingt bei ihrer Familie in Asien verweilt und das Konto seit diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt worden ist. Die Mitarbeiterin blieb stur und sagte, dass ab Juli 2021 Gebühren fällig werden. Ich entgegnete, dass keine Überweisungen mehr auf das Konto erfolgen werden. Mitarbeiterin: Es sind noch 60,- Euro drauf. * Am Sonntag (27.6.21) war ich in der besagten Filiale und wollte die 60,- Euro am Automaten abheben. Pustekuchen. Es erschien der Hinweis: Karte ungültig, wird eingezogen. Und futsch war die Karte. * Montag (28.6.21) Termin in der Filiale. Mein Konto wurde problemlos umgestellt. Meine Frau könnte ihr Konto auch online oder per Brief kündigen. Auch ein Einspruch nach ihrer Rückkehr wäre möglich. Weder ich noch meine Frau haben jemals im Leben eine Kontobuchung online gemacht. Mangels Deutschkenntnisse meiner Frau ist ein Brief auch nicht möglich. * Ich habe am Mittwoch (30.6.21) ein Brief bei dieser Filiale eingeworfen, mit der Bitte das Guthaben auf mein Konto zu überweisen, da mir die Abhebung verweigert worden ist. * Ich denke, die Commerzbank wird mir nicht antworten, da ich keine Vollmacht über das Konto meiner Frau habe. Die Bank wird die Beschlagnahmung der 60,- Euro wohl damit begründen, dass dies für die nächsten Gebührenmonate verwendet wird. Warum eine Bank wo was tut, ist mir unbegreiflich. Wahrscheinlich will die Commerzbank eine größere Anzahl Privatkunden los werden. Sofern ich innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalte, reiche ich gleich Klage vor dem Amtsgericht ein. Ist das Amtsgericht eigentlich zuständig?.

    Rechtsdienstleister und Ombudsmann lasse ich bewusst außen vor.

    Ich habe in Absprache mit der Telekom die aktuelle Lastschrift im vorfeld auf Überweisung geändert und nur den Telekomanteil überwiesen.
    Nun steht wahrscheinlich ein Rechtsstreit mit dem Unternehmen 01048 bevor, dass ich aber bewusst eingehen werde. Meine Frau hat in den vergangenen Monaten immer für weniger als 1 cent/min. ins Ausland telefoniert. Nun wurden zum Teil 1,59 Euro berechnet, also fast das 300-fache.
    Unglücklicherweise versteht meine Frau die Ansagen nicht und ich habe nicht täglich die aktuellen Preise gecheckt.
    Dennoch bin ich gern bereit gerichtlich klären zu lassen, ob das Geschäftsmodell von 01048 und den anderen mehr als 30 Anbietern rechtskonform ist.
    Meine Frage daher: Gibt es hierzu bereits Gerichtsurteile?