Beiträge von Senior

    Im September wurde seitens des Finanzamtes meine Abschlagszahlung als Selbständiger um 300,- Euro gekürzt.

    Nun bin ich aber hauptberuflich angestellt und erhalte die 300,- Euro wohl nächste Woche mit dem Septemberlohn von meinem Arbeitgeber ausbezahlt. Um mich nicht strafbar zu machen, teile ich dies dem Finanzamt noch mit.
    Wer befindet sich in der gleichen Situation und wem wurde die Abschlagzahlung nicht gekürzt?

    Nicht verstanden?

    Eine deutsche Rente kommt zu 100% in Thailand an (außer Überweisungsgebühren).

    Deutschland darf diese Rente nicht besteuern. Auch mit einem Eurocent nicht.


    Wenn zusätzliche Einnahmen vorhanden sind, greift das Doppelbesteuerungsabkommen nicht und es besteht Steuerpflicht in Deutschland.

    Aber ich werde nur die Rente haben und sonst nichts.


    Dennoch werde ich einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen - just for fun.


    Ich muss aber selber zugeben, dass es im Internet nur so von widersprüchlichen Angaben trotzt.

    Eigentlich ist es völlig egal, ob ich einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stelle.


    Deutschland hat mit Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Gemäß der bilateralen Vereinbarung darf Deutschland die gesetzliche Rente nicht besteuern, wenn der Wohnsitz ausschließlich in Thailand liegt.04.01.2022


    Thailand darf somit auf deutsche Renten Steuern erheben - tut dies aber nicht, da die Rente eh in Thailand ausgegeben wird. Allerdings ist der Überweisungszeitpunkt von Bedeutung.

    Gültigkeit der Erhöhungsschreiben: Was ich im Internet so lese 60/40 das diese ungültig sind und daher der alte Preis weiterhin gilt.

    Das nur Nettopreise angegeben sind, halte ich eher für unwahrscheinlich.

    Es ist erlaubt die einzelnen Posten mit Nettopreisen anzugeben, wenn am Ende der Gesamt-Bruttopreis angezeigt wird.

    Ich habe mir vor etwa 2 Jahren dieses Teil bei Trotec in Heinsberg anlässlich deren Ladeneröffnung für 9,90 Euro gekauft. Aktuell kostet es dort nun 34,95 Euro.

    Nutzen tue ich dieses Teil an kalten Tagen nach Feierabend (Nachtschicht) in meinem Arbeitszimmer (15m²). Es hängt neben meinem Schreibtisch. Innerhalb weniger Minuten ist es nicht mehr ganz so kalt - zumindest 1m um das Gerät. Dann schalte ich es aber auch schon wieder aus. Für die 2 Stunden im Arbeitszimmer lohnt sich ein Hochfahren der trägen Fussboden-Gasheizung nicht. Strom liefert die Sonne bzw. das Tageslicht über meine Photovoltaikanlage. Sofern es im Arbeitszimmer oder der Küche kurzzeitig vollständig warm sein soll, nutze ich einen Konvektor.

    es gibt also kein Ehegattensplitting.

    wäre mir neu.


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    einen Grundfreibetrag eingeräumt zu bekommen - aufgrund der niedrigeren Lebenshaltungskosten in Thailand wird der jedoch nur zur Hälfte eingeräumt.

    auch dies wäre mir neu. Zudem: niedrige Lebenshaltungskosten werden nur bei thailändischen Staatsangehörigen berücksichtigt. "Farangs", also bei Ausländern nicht. Niedrige Lebenshaltungskosten bedeuten: Haus/Wohnung ohne Klimaanlage * Frühstück, Mittagessen, Abendessen: Reis * thailändischen Essen. Aber welcher Farang will das schon. Zudem: 80gr. Nutella = 3,20 Euro * 1 Tafel RitterSport = 2,50 Euro * 80gr. Haribo = 0,90 Euro * ein paar Scheiben Käse = 4,- Euro * Joghurt, Milch, westliche Wurst usw. = alles viel teurer als in Deutschland.


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    Ich bin in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig in Steuerklasse 3.

    Wenn ich nach Thailand auswandere, dann bin ich automatisch beschränkt steuerpflichtig.

    Um dies zu verhindern stelle ich 3 Monate vor meiner Auswanderung einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Finanzamt Neubrandenburg. Damit habe ich weiterhin den Status wie in Deutschland. Also auch die Vorteile des Ehegattensplitting. Somit zahle ich keine Steuern.


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    "Unterhaltszahlungen" gehen als außergewöhnliche Belastung, allerdings auch hier aufgrund der niedrigeren Lebenskosten auf die Hälfte des Maximalbetrags gekürzt und mit Nachweis.


    Korrekt. Ich unterstütze meine Schwiegermutter mit dem Höchstbetrag für Thailand.


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    Sawasdee krap


    Im Ausland lebende Beamte im Ruhestand, die nur Ihre deutsche Pension und keine weitere Rente erhalten, werden nicht beim Finanzamt Neubrandenburg (RiA) steuerlich geführt. Pensionen werden nämlich wie auch die Zahlungen an die Beamten während des aktiven Dienstes nach § 19 EStG als Lohn versteuert. Aus diesem Grund finden Sie auf dieser Internetseite keine weiterführenden Informationen zu diesem Thema. Auskünfte können Sie beim Finanzamt erhalten, wohin Ihr ehemaliger Dienstherr die Lohnsteuer abführt.


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    Besonderheit: Beamtenpensionen

    Für Pensionen aus einer früheren Beschäftigung im öffent­lichen Dienst gilt meist: Der Staat, der die Pension zahlt, darf sie besteuern. Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Pensionäre in Deutsch­land steuer­pflichtig. Ein Antrag auf unbe­schränkte Steuer­pflicht kann aber sinn­voll sein, um etwa Ausgaben abziehen zu können. Die Steuer­erklärung muss bei dem Finanz­amt abge­geben werden, bei dem der frühere Arbeit­geber geführt wird. Ex-Beamte sollten sich beraten lassen – auch um einer doppelten Besteuerung in der neuen Heimat zu entgehen.


    Quelle: Stiftung Warentest

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    Sehr gute Webseite für Auswanderer: http://www.siam-info.de


    Thailand-Forum: http://www.nittaya.de


    Einkaufstipp: Mr. D.I.Y. (vergleichbar mit Action)


    Meine zukünftige Heimat liegt übrigens in der Provinz Nakhon Ratchasima

    Keine Ahnung, da wir das Haus erst letztes Jahr gekauft haben und die Räume zuvor tatsächlich noch als Kellerräume genutzt wurden. Im letzten Grundsteuerbescheid steht nur ein abstrakter Messbetrag und keine Information darüber, welche Räume oder Wohnfläche berücksichtigt wurde.

    Wenn die Arbeitszimmer von außen nicht einsehbar sind und auch steuerlich nicht berücksichtigungt werden, würde ich diese überhaupt nicht angeben.