Beiträge von Senior

    Pustekuchen

    MediaMarkt + Saturn:

    Liebe Kundinnen und Kunden,

    unsere Partner E.ON und eprimo überarbeiten aktuell ihre Strom- und Erdgasprodukte.

    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen daher zum aktuellen Zeitpunkt in unserem Onlineshop keine Strom- und Erdgasprodukte anbieten können.

    Sobald unsere Partner das Angebot überarbeitet haben, finden Sie dieses wieder wie gewohnt auf unserer Homepage.

    In unseren Märkten erhalten Sie weiterhin Ihr individuelles Angebot für Strom- und Gasverträge.

    Ab 1.10.2022 fällt man dann automatisch in den teuersten Tarif beim Grundversorger. Dieses erfährt man aber erst nach 4-8 Wochen. Sofern man dann aber einen der üblichen Tarife mit einer Laufzeitbindung beim Grundversorger abschließt, gilt der dann niedrige Preis unter Umständen auch rückwirkend ab dem 1.10.2022. Aber nicht immer.

    Warum also nicht vorher Kontakt aufnehmen? Es geht doch nichts über eine gute Kommunikation.

    Die AGB ist in dieser Hinsicht irrelevant. Die Formulierung in der Vertragsbestätigung ist u.U. von Bedeutung.

    Meine persönliches Rechtsverständnis: Da der vertraglich vereinbarte Preis keine Gültigkeit mehr hat, gilt auch die Mindestabnahme nicht. Sonst würde ja das Sonderkündigungsrecht quasi ausgehebelt.


    Es gibt bei Finanztip eine Seite mit allen möglichen Formen des Sonderkündigungsrecht, nur nicht hinsichtlich einer Mindestmengenabnahme.

    Dies sollte dort und hier an dieser Stelle nachgeholt werden.

    Mal schätzen: Rente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren möglich. 3,5 Jahre früher dürfte das Alter bei 59 Jahren liegen. Baujahr somit ca. 1963. Korrekt so?


    Hatte an eine langfristige Auslandreiseversicherung bis zum Rentenbezug gedacht,

    Problem: Es ist keine Reise. Zudem sind viele Versicherungen nur mit einem deutschen Wohnsitz

    zu bekommen. Hintertür: Erst Auslandsreisekrankenversicherung abschließen und Meldebescheinigung vorlegen, dann erst Wohnsitz abmelden. Bei manchen Versicherungen funktioniert dies und wäre auch erlaubt. Meistens aber nur für 1 Jahr.

    aber nimmt mich die gesetzl. KV in die KVDR auf, wenn ich mich; sagen wir mal 2 Jahre selbst versichern würde?

    Einfach mal fragen. Auch hier: http://www.forum-krankenversicherung.de

    Es gibt m.E. nur zwei Möglichkeiten:

    Das Geld kommt mit der Augustabrechnung am 15. September,

    oder mit der Septemberabrechnung am 15. Oktober.

    Das ist mir aber auch sowas von egal. Hauptsache es kommt. :)

    Wir können aber auch Wetten abschließen. Chance 50/50.

    Da der Stichtag 1.9.2022 immer wieder genannt wird und zu diesem Zeitpunkt die Augustabrechnung erstellt wird, tippe ich mal auf den 15. September.

    Schlaue Idee. Die Anbieter antworten darauf allerdings gar nicht.

    Dem Verbraucher steht immer der Rechtsweg offen, Anwälte sind aber nicht billig und wenn der Stromkonzern Insolvenz anmeldet, dann hat man wegen 100 Euro - 500 Euro in den Sand gesetzt. Man muss eben ökonomisch vorgehen und da ist die Seite hilfreich oder auch nicht - muss man in das eigene Ermessen stellen.

    Bitte meinen Beitrag nochmals genau durchlesen, dann würde auffallen, dass dein Beitrag komplett daneben ist.

    1.) Der Anbieter muss nicht antworten.

    2.) Warum sollte sich hier ein Anwalt genommen werden?

    3.) Sollte der Stromversorger hier Insolvenz anmelden, so hat dies keine finanziellen Konsequenzen, da die Abschlagszahlungen ja nicht erhöht wurden.

    Mein erster Eindruck: Dubios ist eigentlich nur der Titel der Webseite. Diese suggeriert eine gewisse Nähe zur Verbraucherzentrale.

    Problematisch empfinde ich die Kommentare von Stromkunden auf dieser Webseite, deren Preis von verschiedenen Anbietern trotz Preisgarantie zum Teil mehr als verdoppelt wurde, auch der Grundpreis. Wie ist eigentlich in solchen Fällen die Rechtslage? Gibt's in diesem Forum an anderer Stelle irgendwelche Informationen? Wenn mir trotz Preisgarantie der Strompreis verdoppelt würde, würde ich eine normale email schreiben, ggf. auf deren Kontaktformular. Hinweis auf die Preisgarantie und mit der Bitte, den Abschlag unverändert zu lassen. Sofern die Lastschrift dann doch erhöht werden sollte, würde ich diese zurückholen und den ursprünglichen Betrag überweisen. Incl. Kündigung der Lastschrift.

    Ich bin seit 20 Jahren Kunde des Netzbetreibers NEW aus Mönchengladbach. Meine Konditionen derzeit: Grundpreis: 8,47 Euro + 29,62 Eurocent/kWh abzüglich EEG-Umlage. Zudem habe ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach meines Hauses.

    Ich habe dies mal vor vielen Jahren just for fun durchgerechnet. Ergebnis: Viel zu teuer.

    Es kann sicherlich sein, dass dies heute anders aussieht, aber ich denke eher nicht.

    Zudem sieht der Beitrag doch eher nach Werbung aus. Woran man dies üblicherweise erkennt: 1. Beitrag