Beiträge von cjle

    Ja, so ist es!
    Zitat: Sie brauchen nicht zu wissen, was in diesen Urteilen steht. Für die "Schlichtung" wird es genügen, wenn Sie mitteilen, dass Sie nicht mit der Hinzurechnung der Bonuszinsen einverstanden sind.
    (Die "Schlichter" im Namen des VPB sind ehemalige Richter, einer sogar BGH ...)


    Nach meiner eigenen Erfahrung berücksichtigen die Schlichter die aktuelle Rechtssprechung, aber eben auch nur die aktuelle! Dabei ist zu beachten, dass jeder Fall und auch Schriftwechsel unterschiedlich sein kann. Die BSQ zitiert die ihr genehmen Urteile.


    Der Schlichterspruch ist leider auch nicht mehr bindent!!
    Der Vorteil ist, dass nach dem kostenlosen Schlichterspruch die Klage immer noch möglich ist!

    Für alle Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung besteht auch immer noch die Möglichkeit der Schlichtung!


    https://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/


    Bedeutet: Kein Prozessrisiko, keine Kosten, vertretbarer Zeitaufwand, die dreijährige Verjährungsfrist wird aufgeschoben und die Möglichkeit der nachfolgenden Klage vor Gericht, wenn man mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden ist, bleibt erhalten!

    cjle - Vor 4 Minuten



    Hallo oretou,
    teilen Sie der bsq mit, dass Sie auf das Bauspardarlehen verzichten und den Vertrag unter Inansruchnahme des Bonuses kündigen. Sie ersparen sich viel Ärger (spreche leider aus Erfahrung)
    VG
    cjle

    Hallo,
    auch mir ist mein Q12 Vertrag gekündigt worden, die Bausparsumme war erreicht. Die Bonuszinsen wurden nicht ausgezahlt.
    Gudi, was kann die Bafin in diesem konkreten Fall machen?
    Lenkt die BSQ ein, wenn man anwaltlich gegen die Kündigung vorgeht?