Ja, so ist es!
Zitat: Sie brauchen nicht zu wissen, was in diesen Urteilen steht. Für die "Schlichtung" wird es genügen, wenn Sie mitteilen, dass Sie nicht mit der Hinzurechnung der Bonuszinsen einverstanden sind.
(Die "Schlichter" im Namen des VPB sind ehemalige Richter, einer sogar BGH ...)
Nach meiner eigenen Erfahrung berücksichtigen die Schlichter die aktuelle Rechtssprechung, aber eben auch nur die aktuelle! Dabei ist zu beachten, dass jeder Fall und auch Schriftwechsel unterschiedlich sein kann. Die BSQ zitiert die ihr genehmen Urteile.
Der Schlichterspruch ist leider auch nicht mehr bindent!!
Der Vorteil ist, dass nach dem kostenlosen Schlichterspruch die Klage immer noch möglich ist!