Beiträge von steff1968

    Ende des zeitlosen Widerrufsrechtes droht in Kürze



    Zusammenfassung des Wesentlichen:


    Das Widerrufsrecht ist bei Verbraucherkrediten nach geltendem Recht zeitlich nicht befristet, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die Bundesregierung plant, dies in Bezug auf Neu- und Altfälle im Rahmen der Umsetzung der Wohnraumverbraucherkreditlinie zu ändern. Das Gesetz soll am 21.03.2016 in Kraft treten. Danach soll das Widerrufsrecht für Altfälle spätestens nach einem Zeitraum von 12 Monaten und 14 Tagen nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes enden. Nach den bankenfreundlichsten Plänen endet das Widerrufsrecht schon am 21.6.2016. Wir helfen Ihnen, durchzublicken und Ihre Rechte zu sichern. Wir haben altes und wahrscheinlich neues Recht des Umsetzungsgesetzes in einer Synopse einander gegenüber gestellt. Das sollte die Orientierung erleichtern.



    Einzelheiten:



    Wie Sie vielleicht schon erfahren haben, plant der Gesetzgeber auch das Widerrufsrecht im Rahmen der Umsetzung der Wohnimmobilienverbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU) zu reformieren (BT-Drucksache 18/5922). Danach soll auch das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen zeitlich begrenzt werden. Die Richtlinie soll zum 21.03.2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 (BR-Drucksache 359/15) empfohlen, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Überleitungsvorschrift des Artikels 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG) auch für bereits vor dem 21. März 2016 geschlossene Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine gesetzliche Ausschlussfrist des Widerrufrechts aufgenommen wird. Nach dem Vorbild des Artikels 229 § 32 Absatz 2 Nummer 3 BGBEG könne das Widerrufsrecht auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes befristet werden. Die Bundesregierung hat sich dieser Anregung angeschlossen, wie sich aus derBundestagsdrucksache 18/6286 ergibt: Gerade bei Immobiliardarlehensverträgen mit Verbrauchern, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen wurden, besteht aber erhebliche Rechtsunsicherheit. Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf hingewiesen, dass diese fortbestehende Rechtsunsicherheit eine Belastung für die Kreditwirtschaft darstellt. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen Vorschlag unterbreitet. Entsprechend der Regelung für die Neufälle im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird darin für die Altfälle empfohlen, eine Erlöschensregelung vorzusehen. Allerdings kursieren innerhalb der Bundesregierung Pläne, wonach das Widerrufsrecht bei Altverträgen noch härter eingegrenzt werden soll. Falls diese Pläne umgesetzt werden würden, würde das Widerrufsrecht hier nach Ablauf von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes, also am 21.06.2016 erlöschen. Das ergibt sich aus einemEckpunktpapier des BMF und BMJV. Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Pläne mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot zu vereinbaren sind.


    Hier befindet sich der aktuelle Gesetzgebungsstand und hier der Text derWohnimmobilienkreditrichtlinie.



    Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass auch bei Altfällen in der Zeit von 2002 - 2010 u.U. ein Verbraucherkreditvertrag nicht mehr zeitlos widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Sollten Sie die Widerrufsmöglichkeiten verstreichen lassen, würden Sie kostbare Möglichkeiten verschenken, die Ihnen das Gesetz bisher zur Verfügung stellt. Die Bankenlobby arbeitet auf Hochtouren - um sich dem zu entledigen. Man versucht, diesen Änderungsplan möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit umzusetzen (Siehe Beiträge im manager magazin und in derFinanztest).



    Wenn Sie also den Widerruf Ihres Verbraucherkreditvertrages ernsthaft in Betracht ziehen, sollten Sie jetzt aktiv werden. Wir beraten Sie sehr gerne. Auf dem Feld der Widerrufsbelehrungen verfügen wir dank der Bearbeitung von mehr als 500 Mandaten über ein dichtes Erfahrungswissen gepaart mit ständig aktualisierten Kenntnissen auf diesem sich schnell entwickelndem Rechtsgebiet (Einzelheiten; Finanztipp).

    @all
    Frohe Weihnachten und alles Gute im Neuen Jahr allen , die mitgeholfen und mit gezittert haben in diesem tollen Forum.
    Allen , die noch kämpfen alles Gute!
    Denen , die kein Glück hatten, vielleicht doch noch einen Teilerfolg.
    Uns allen, die jetzt den Widerruf angegangen haben, auch viel Erfolg. Vielleicht können wir uns da ja auch wieder gegenseitig unterstützen, wie bei der Bearbeitungsgebühr.
    Gruß nottele


    Ich rate allen,die eine überprüfung der Widerrufsbelehrung planen sich zu beeilen.Unsere tolle Bundesregierung knickt mal wieder vor der Bankenlobby ein und plant eine Gesetzesänderung um den Widerruf zu befristen bzw ganz abzuschaffen.Das bedeutet,das man sich beeilen muß,da sonst der Widerspruch verjährt.Nachzulesen ist das ganze auf der Homepage von RA Benedikt jansen,einer der führenden Anwälte in Sachen Banken.

    So ähnlich ist es nun auch bei uns gelaufen: Auf unseren (vom RA ausgesprochenen Widerruf) hat uns die BSQ angeboten, auf 55% ihrer Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten und uns damit aus dem Vertrag zu entlassen.


    Wir machen natürlich weiter!


    Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist fällt überhaupt keine Vorfälligkeitsentschädigung an,ist schon ziemlich dreist was die BSQ hier abzieht.

    Hallo Svenkoe, ich glaube schon dass du eine Chance hast. Denn du hast wegen der Bearbeitungsgebühren geklagt und nicht wegen dem Widerruf. Jetzt schließt du erstmal eine vernünfige Rechtsschutzversicherung ab. Nach ca. 4 Monaten greift diese. Dann widerrufst du den Vertrag. Das wird die BSQ ablehnen, ab diesen >Zeitpunkt greift die RS. Dann suchst du dir einen gescheiten Anwalt, kannst du über die Foren der Verbraucherzentrale herausfinden oder machst es wie Nottele geschrieben hat. Ich glaube das die Forderung des Verzichts auf den Widerruf in deinem Fall sowas wie sittenwidrig gewesen ist... Ich glaube und hoffe, das mein Anwalt das hinkriegen würde.Ich wünsche dir viel Glück. Ich kann auch im Nachhinein immer noch nicht verstehen, warum du in Nürnberg soviel Pech hattest.


    Euer Anwalt ist super.Wir haben ihn auf eure Empfehlung hin in Anspruch genommen um den Widerrufsjoker zu ziehen.Nachdem die BSQ abgelehnt hat.geht jetzt die Klage raus.

    So ganz toll gestern war die Verhandlung beim AG nürnberg. Ich konnte leider nicht dort sein und so kam es wie es fast kommen musste... Es wurde ein widrrruflicher Vergleich über 4000 Euro (es ging um 7900)geschlossen.... Und ich soll darauf verzichten gegen das evtl. Fehlerhafte widerrufsrecht vorzugehen...
    . Mein Anwalt wartet noch auf das Protokoll meint aber es wäre durchaus akzeptabel da der Richter wohl eher zu Gunsten der Bank tendiert hätte.... So ein mist.... Bin total unschlüssig jetzt da ja hier schon Leute durchgekommen sind..... eure meinung???


    Das ist der größte Mist,den ich je gehört habe.Wenn der Richter zugunsten der Bank tendiert hätte,hätte er vorgeschlagen die Klage zurückzuziehen und die Bank würde sich dann garantiert nicht auf einen Vergleich einlassen.Und auf das fehlerhafte Widerrufsrecht zu verzichten ist Erpressung.Lehne das bloß ab.Dein Anwalt scheint ein Weichei zu sein.Entweder steht dir die BG ganz zu oder gar nicht.Er soll in einem neuen Vergleich die ganze BG plus Zinsen verlangen.Wir verklagen die BSQ gerade nachdem wir die BG plus Zinsen zurückbekommen haben aufgrund der fehlerhaften Widerufsbelehrung.Die wissen ganz genau das sie fehlerhaft ist.

    @steff1968
    Hi, stimmt, sogar bis zum 28.9. - aber wir verlassen jetzt diesen Platz, und da weiß ich nicht, wann ich wieder Internet habe.
    Aber ich denke, irgendwann wird sich das regeln lassen.
    Gruß nottele


    Du kannst am 28.09 den Vergleich noch ablehnen,ich glaube nicht das deine Anwältin zugestimmt hat,das ist nur ein Vorschlag seitens des Gerichts.Deine Anwältin soll den Vergleich mit der Begründung ablehnen das die Zinsen zu berücksichtigen sind,der Richter wird dann einen neuen Vorschlag machen den du auch nicht annehmen mußt.Allerdings muß man durchrechnen ob sich das lohnt.


    Da wir selbst vor dem LG einen Vergleich abgeschlossen haben.
    Ich gehe davon aus,daß dies nur ein Vergleichsvorschlag ist und beide Parteien ein Frist bis zum 28.09 bekommen haben ob sie annehmen oder nicht.Es gibt immer noch die Möglichkeit einen Gegenvorschlag zu machen.Ich würd ihr raten einem Vergleich nur zuzustimmen,wenn die Zinsen berückdichtigt werden.Der Richter wird dann einen neuen Vergleich vorschlagen.

    Hallo @all,
    jetzt habe ich den Salat :
    Die RA, die den Termin für mein Anwaltsbüro wahrgenommen hat, hat einem inakzeptablen Vergleich zugestimmt. (2500 statt 3190 , keine Zinsen und 32% der Kosten sollen wir tragen.)
    Klar, dass ich nicht zustimme, aber ich bin in Spanien und habe nur selten Wlan!
    Ich hoffe, dass ich dann immer Kontakt mit dem Anwalt bekomme , wenn es nötig ist.
    Gruß vom sonnigen Mittelmeer,nottele


    Kein Rechtsanwalt kann ohne deine Zustimmung einem Vergleich zustimmen,das ist ein Ding der Umnöglichkeit,außerdem hast du 14 Tage Zeit den Vergleich zu widerrufen,was ich dir auch rate.Stimme einem Vergleich nur dann zu wenn die Zinsen berücksichtigt werden oder lass es auf ein urteil ankommen

    Hallo Steffi1968,
    vielen Dank für deine Antworten. Ich habe auch schon überlegt der Rechtschutzversicherung Druck zu machen. Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren haben sie ja erteilt, nur für die 1. Instanz zögern sie hinaus. Unser Eigenheim ist eine ältere Immobilie, die ich von meinen Eltern geerbt habe, also sollte eigentlich nichts gegen eine Deckungszusage sprechen? Unser Anwalt hat schon mehrere Male bei der Versicherung angerufen und es kommen immer neue Ausreden zuviele Krankheitsfälle, Urlaubszeit usw. Das Darlehen läuft noch, 2007 abgeschlossen. Unser Anwalt meinte die Widerrufsbelehrung hat einige Fehler und wir können widerrufen und rückabwickeln. Müssten bei einer Rückabwicklung (sollte es klappen :-)) nicht alle Gebühren zurückerstattet werden ?
    Grüße
    Silberling66


    Ich bin jetzt kein Jurist.Aber wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist (bei der BSQ sind wohl alle widerrufsbelehrungen von damals fehlerhaft)dann klappt das auch.Es kann allerdings sein das die BG ausgegliedert wird,da sie bereits verjährt ist,aber wie gesagt ich bin kein Jurist.ABer die Sache ist zu98% vin Erfolg gekrönt.

    Hallo zusammen,


    ich bin seit heute neu hier.... wir sind auch BSQ Geschädigte :-( haben in 2007 einen Darlehensvertrag Baufiquick abgeschlossen incl. Bausparvertrag mit sehr hohen Bearbeitungsgebühren, Wertermittlungsgebühren und Abschlussgebühren Bausparvertrag. Da kommen 13000 Euro Gebühren zusammen. Jetzt haben wir den Vertrag widerrufen und einen Anwalt eingeschaltet, weil die Widerrufsbelehrung voller Fehler steckt. Die BSQ beruft sich auf Verwirkung und schmettert ab. Leider konnten wir noch kein Gerichtsverfahren anschieben, da unsere Rechtschutzversicherung die Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren stark hinauszögert. Würde mich über Tipps freuen.


    Die Abschlußgebühr für den Bausparvertrag und die Wertermittlungsgebühr könnt ihr nicht zurückfordern.Die Wertermittlungsgebühr ist verjährt und die Abschlußgebühr ist zulässig,das hat der BGH schon früher entschieden.Ich hoffe ihr habt gegen die BG noch letztes Jahr Klage eingereicht sonst ist die BG ebenfalls verjährt.Beim widerruf siehts besser aus da ich davon ausgehe,das das Darlehnen noch läuft.

    Hier der aktuelle Stand:
    Die Güteverhandlung beim AG war nicht erfolgreich. Der Anwalt der BSQ hat uns nur etwa die Hälfte des uns zustehenden Betrags angeboten. Das haben wir natürlich abgelehnt. Der Richter hat aber angedeutet, dass er sich bei seinem Urteil an die Entscheidung des BGHs halten würde. Daraufhin hat der Anwalt der BSQ gedroht, dass er dann in die Berufung gehen würde. Jetzt warten wir auf das Urteil. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.


    Das hat der Anwalt der BSQ schon öfters angedroht und das Urteil dann doch rechtskräftig werden lassen.Wir waren vor dem LG und die BSQ hat den Vergleich des LG Nürnberg(zu unseren Gunsten)akzeptiert.Die Rasseln nur mit den Säbeln,sonst nichts.Außerdem kann er doch in Berufung gehen,je länger es dauert desto mehr Zinsen wachsen an,also ruhig Blut.

    Hallo zusammen,


    ich bin seit heute neu hier.... wir sind auch BSQ Geschädigte :-( haben in 2007 einen Darlehensvertrag Baufiquick abgeschlossen incl. Bausparvertrag mit sehr hohen Bearbeitungsgebühren, Wertermittlungsgebühren und Abschlussgebühren Bausparvertrag. Da kommen 13000 Euro Gebühren zusammen. Jetzt haben wir den Vertrag widerrufen und einen Anwalt eingeschaltet, weil die Widerrufsbelehrung voller Fehler steckt. Die BSQ beruft sich auf Verwirkung und schmettert ab. Leider konnten wir noch kein Gerichtsverfahren anschieben, da unsere Rechtschutzversicherung die Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren stark hinauszögert. Würde mich über Tipps freuen.


    Ich glaube ich kann dir helfen.Wenn ihr die Immobilie neu gebaut habt oder selbst bewohnt und evt noch teilvermietet,dann sind das genau die Ausschlußkriterien eurer Rechtsschutzv.Deshalb gehe ich davon aus,das sie den Fall nicht übernehmen,ich würde da jetzt mal Druck machen.Sollte das scheitern gibt es aber einen anderen Weg.Es gibt sogenannte Prozessfinanzierer,euer Anwalt müßte sich damit auskennen.Wenn die Sache wasserdicht ist und in dem genannten Fall ist sie das übernehmen sie alle Kosten und tragen sogar das Risiko,sollte der prozess verloren gehen.Als Gegenleistung müßt ihr ca 30% eures Gewinnes abtreten.Aber lieber 20000-25000 Euro haben als 40000 hätte haben können.Es muß natürlich gewähleistet sein,daß eure Ansprüche nicht verjährt sind.Läuft das Darlehnen noch?

    ...so Aufregend ist das in Nürnberg nicht. Bei uns war das ganz gut, da wir dann gleich klar gestellt haben, dass wir uns nicht auf einen Vergleich einlassen wollten. Aber das kann dein Anwalt. bzw. der Vertretungsanwalt , der wird von deinem Anwalt über so eine Art Anwaltspool in Nürnberg beauftragt, auch.
    Ich habe übrigens von der BSQ schon eine Anwort auf den Widerruf. Sie bieten mir gegen 6000 Vorfälligkeit statt 14800 Euro Vorfälligkeit an, direkt aus dem Vertrag herauszukommen, werde jetzt meinen Anwalt fragen, wie es weitergeht... weil er mir ausgerechnet hat, das ich durch den Widerruf zwischen 25000 bis 36000 Euro einsparen kann.


    Hinzu kommen auch noch die Rückforderungen nicht zu vergessen.

    Hallo ich gehe jetzt in die nächste Runde. Habe heute bei sämtlichen Darlehensverträgen das Widerrufsrecht prüfen lassen. Die Widerrufsbelehrung 2006 der BSQ steckt voller Fehler und entsprach nicht der damals geltenden Gesetzgebung. Wer will kann seine Widerrufsbelehrung von Lenne und Sinnig in Trier kostenlos prüfen lassen. Das Anwaltsbüro arbeitet bundesweit und hat schon sehr viele Erfolge und eine realistische Darstellung/Prüfungsmöglichkeit, ob ein Widerruf möglich bzw. sinnvoll ist. Das lohnt sich wirklich. Wichtig ist, dass das Darlehen noch läuft oder nicht älter ist, als drei Jahre nach Zurückzahlung/Beendigung, denn dann wäre das Widerrufsrecht verwirkt. Auch wenn es fehlerhaft ist. Also bei uns wird es zu 99,99% klappen. Vergleichbare Urteile gibt es beim OLG Koblenz...


    Danke für den Tipp,eure Anwälte sind klasse.Auch bei uns ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und auch wir packen jetzt den nächsten Hammer aus.

    Hallo,
    es geht bei mir weiter.
    Mein "Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbag anschließender Haupttermin wird bestimmt auf ... 31.08.2015." (AG Nürnberg)


    Schade, da wollten wir eigentlich in Frankreich im Urlaub sein - mal sehen, was der Anwalt dazu meint, ob wir persönlich dabei sein sollen.


    Gruß nottele


    Da esdie Berufung ist gehe ich davon aus,daß ihr vor dem LG klagt und dort müßt ihr nicht anwesend sein,hättet ihr auch beim AG nicht gemußt,Anwalt hätte gereicht.


    Und alles sind Urteile von AG.Ich bin sicher das die Urteile von den LG kassiert werden.

    So jetzt habe ich auch Post bekommen von den gleichen Anwälten der bsq. Ebenso einen Termin zur Guteverhandlung bzw. Haupttermin am Amtsgericht Nürnberg im Oktober. Die Anwälte der bsq haben sehr viel text geschrieben soll sich mein Anwalt mit rumschlagen... auf alle fälle halt eben auch diese individualvereinbarung mit handschriftlicher eintragung im darlehensantrag den sie leider auch vorliegen haben. Ich bin natürlich nicht wirklich beeindruckt da ich sicher behaupten kann nichts verhandelt zu haben und schon garnicht mit der bsq die ganzen Schriftstücke wurden ja bei der firma kvb klötzel in Limburg gemacht. War das euch denn ähnlich bzw. genauso mit der handschriftlichen eintragung usw.?????


    Bei mir wurde der gleiche Unsinn behuptet.Das müssen sie beweisen,eine angebliche handschriftliche Eintragung nützt da nichts.

    Noch ne frage, ich Klage für meinen Mann, also Kredit war auf uns beide aber nur sein Name steht da und nur meine Unterschrift, kann ich bei Gericht Kostenübernahme beantragen, oder muss er das tun?


    Sein Name steht da und deine Unterschrift?Das verstehe ich nicht.
    Wenn du den Anwalt wechselst mußt du natürlich den jetzigen Anwalt bezahlen,aber das würde ich in Kauf nehmen,wenn du gewinnst kriegst du eh alles zurück

    Hab Vertrag da, ja, aber nicht unterschrieben, weil ja eine Kopie für uns, haben damals den Kredit durch Santander abgelöst, Anwalt will Kontoauszüge wo zu sehen ist dass raten abgebucht wurden, weiß nicht wo ich die kriegen soll. Ist 8 Jahre her. Verdammt. Danke


    ich rate dir mal den Anwalt zu wechseln,der hat ja überhaupt keinen Durchblick.Das einzige was du brauchst ist die Kreditnummer und die ausgeschriebene Bearbeitungsgebühr.Die Bank ist verpflichtet die Unterlagen zu besorgen,auch darüber gab es schon Gerichtsurteile.Und wenn du deine hausbank nicht gewechselt hast,können die dir gegen ein Entgelt die Kontoauszüge beschaffen.Allerdings brauchst du sie nicht.Wenn du allerdings keine verjährungshemmenden Maßnahmen noch 2014 ergriffen hast ist die Sache eh verjährt.