Beiträge von steff1968

    Mein Anwalt sagt mir stehen keine 5%zu.und haltet euch fest, Targo behaupten jetzt dass ich nie ein Kredit aufgenommen habe, wollte klagen aber auf einmal wollen die Vorkasse, kein gutes Zeichen? Ich will nicht aufgeben aber ich habe keine 500 Euro. So viel will er haben, ist das nicht zu viel bei ca 1000 Streitwert


    Dir stehen sogar 5% über dem Basiszinssatz zu.In allen Gerichtsurteilen wurde das so entschieden.Wenn dein Anwalt was anderes sagt,hat er keine Ahnung.


    Nein.
    Abschlußgebühren für einen Bausparvertrag sind rechtens,das hat der BGH nereits entschieden

    Wir haben demnächst auch eine Güteverhandlung beim AG Nürnberg gegen die BSQ.
    Gleiches Spiel wie bei allen anderen: Erst hat die BSQ die Rückerstattung abgelehnt, da angeblich verjährt, dann haben wir geklagt, anschließend hat die BSQ eine geringe Abfindung angeboten, die haben wir natürlich abgelehnt, jetzt argumentieren deren Anwälte mit der angeblichen Individualvereinbarung und dem Urteil von Aachen.
    Hat jemand Tips für die Verhandlung, bzw. wer hat schon gegen die BSQ gewonnen?


    Die behauptete Individualvereinbarung muß die BSQ beweisen,was sie nicht kann.Es sei denn das Gespräch wurde damals aufgezeichnet,was allerdings ohne eure Zustimmung verboten ist.Es reicht wenn ihr das Gegenteil behauptet.Es gibt ein rechtskräftiges Urteil vor dem AG nürnberg gegen die BSQ,einfach mit dem User Wandank in Verbindung setzen.Wir mußten vors Lg Nürnberg,da unser Streitwert sehr hoch ist.Das LG hat einen Vergleich zu unseren Gunsten vorgeschlagen,die BSQ muß die BG nebst Zinsen zurückzahlen.Erstaunlicherweise hat die BSQ diesem Vegleich zugestimmt,allerdings habe ich noch kein Geld bekommen.Der Vergleich ist allerdings erst 2 Tage her.Das Urteil vom AG Aachen wurde auch bei uns ausgebreitet,das hat allerdings der Richter völlig ignoriert.Einfach locker bleiben und wenn ihr einen Anwalt habt müßt ihr vor Gericht nicht erscheinen.

    Hallo steff,
    danke für die Antwort.
    Dass bei Dir das gleiche Anwaltbüro beteiligt war, ist m.E. ein sicheres Zeichen, dass die auf Zeit spielen. Die müssten ja eigentlich so in der Materie stecken, dass sie locker in vier Wochen die Klageerwiderung hätten schreiben können.
    Ende August bis Ende September will ich in Urlaub fahren; hoffentlich passiert in dieser Zeit nichts Wesentliches!
    Gruß nottele


    Ich verstehe nur nicht warum die auf Zeit spielen wollen,es gibt in absehbarer Zeit kein zu erwartendes Urteil.Sie werden wohl wie alle anderen Banken auch abwarten ob du alles bis zum Ende durchziehst,wozu ich dir unbedingt rate.Lass dich auf keinen Fall einschüchtern.Und wenn sie mit der Behauptung kommen,die BG wäre individuell abgesprochen worden,dann müssen sie das beweisen und das können sie nur,wenn eine Gesprächsnotiz gemacht wurde oder das Gespräch aufgezeichnet wurde was aber in beiden Fällen nur mit deiner Genehmigung gegangen wäre.Also durchziehen bis zum Schluß,es wird sich lohnen.

    Hallo steff,
    hatte denn die BSQ in Deinem Verfahren das gleiche Anwaltbüro (Mayinger &Péntek), oder haben sie die Pferde gewechselt?


    Nein das sind die gleichen Anwälte und ich Wette die schreiben den gleichen Mist wie bei uns.BG war individuell abgesprochen dann kommen irgendwelche EU Richtlinien und ein Urteil des AG Aachen.Das alles hat den Richter aber nicht interresiert.


    An Scooter:
    Ich hätte es auf ein Urteil ankommen lassen können,dieses Urteil wäre zu meinen Gunsten ausgegangen sowie der Vergleich auch.Aber das hätte länger gedauert.

    Hallo wir haben ebenfalls ein Immobiliendarlehnen abgeschlossen und zwar bei einer Bausparkasse.Wir mussten wegen dem hohen Streitwert gleich vors Landgericht.Das Gericht hat uns Recht gegeben.Die Bg muss zurueckbezahlt wetden und zwar verzinst.Nimm dir einen Anwalt und gehe notfalls vor Gericht,du wirst gewinnen


    Also erstens müssen sie mir mal erklären was an" verarschen" vulgär sein soll.Das ist ein gängiger Ausdruck ,wenn man nicht gerade mit dem Goldbesteck frühstückt.Was unsere lieben Banken angeht ist der Ausdruck noch viel zu zart gewählt.
    Und zweitens war der vulgäre Ausdruck "verarschen"nicht auf sie und ihr Posting bezogen sondern auf die Banken,sie haben da was falsch verstanden.
    Wenn eine Bank behauptet nur 2,5 Prozent Zinsen zahlen zu müssen ist das nichts anderes als ein weiterer Versuch sich vor berechtigten Zahlungen zu drücken,nicht mehr und nicht weniger.Alle Urteile zugunsten der Bankkunden haben einen Zinssatz von 5 Prozent über dem Basiszinssatz festgelegt.Ich habe von der Targobank sogar ein Schuldanerkenntnis mit diesemZinssatz bekommen.Und Immobiliendarlehnen sind rechtlich nichts anderes als Verbraucherdarlehnen.
    Ich hoffe meine Ausführungen waren nicht zu vulgär,sonst erleiden sie mir noch einen Kollaps was sehr bedauerlich wäre.


    Leute lasst euch nicht verarschen.Es geht hier nicht um den Zins,der für ein Baudarlehnen berechnet wird sondern um den zinssatz,mit dem die bausparkasse mit diesem Geld Gewinn gemacht hat.Und der beträgt 5% über dem Basiszins,Schluß und Ende.Es gibt kein Urteil,das anders lautet.Das gilt auch für Immobilienkredite die rein rechtlich nichts anderes sind als Verbraucherkredite.

    Targo hat bezahlt, ohne Druck, aber nach Mahnbescheid Januar. An meine Mutter. Ich warte noch. 1140 Euro , bg war über 800. Vermute mit allem.
    Anderes Problem: mein Anwalt hat schiss zu klagen.santander. Bg bekommen. Zinsen nur ein Teil. Er meint 1998 waren andere Zinsen. Dass wir keine 5 Prozent fordern dürfen. Kapiere gar nix. Versteht ihr das? Danke


    dir stehen 5 % über dem basiszinssatz zu und zwar vom Datum der Kreditauszahlung bis zum Datum der Erstattung der BG.Dein Anwalt hat keine Ahnung es gibt tausende Gerichtsurteile dazu


    Das ist der gleiche Text,den mir die BSQ Bausparkasse auch zugeschickt hat.Vergiss es.Die BSQ Bausparkasse muß die BG genauso zurückzahlen wie alle anderen Banken auch.Gehe notfalls in Berufung.Das LG wird dir Recht geben.


    Ich mache jede Wette,das dieses Urteil vom LG Aachen kassiert wird.Laß dich nicht einschüchtern und geh notfalls vor das LG Nürnberg.Bei mir hat das LG nürnberg ganz klar gesagt,daß die BG nach dem Urteil des BGH zu erstatten ist.Lass dich mit einer Bank oder Bausparkasse auf keinen Deal ein und halte durch.Von mir aus können die auch wieder vor den BGH gehen.dann warte ich halt noch ein paar Jährchen.Bei mir hat man auch irgendwelche Ominösen Urteile zitiert.

    Hi wenn wir das mit der BearbeitungsGebühr durchhaben sollten wir uns auf jeden Fall wegen des Widerrufs austauschen, vor allem die jeweiligen Fassungen nach Abschlussjahr . Wie ich im Internet recherchiert habe, gibt es beide Versionen, Kündigung und Rückabwicklung und Angebot eines besseren Zinssatzes. kann man gut bei der VZHH schauen.
    Steff warst du bei Gericht dabei?


    Nein,war auch nicht nötig,meine Anwältin hat das gut gemacht.


    Die Wertermittlungsgebühr wurde vom Gericht auch nicht anerkannt,da sie schon früher als unzulässig erklärt wurde und somit verjährt ist.Unstrittig ist aber die BG,die zurückerstattet werden muß.Damit kann ich leben,da das der größte Betrag ist,die Wertermittlungsgebühr waren nur 279 Euro.Mit dem Widerruf beschäftige ich mich wenn das mit der BG vorbei ist.Wäre aber nett wenn du dein Ergebnis zwecks Widerruf mitteilen würdest.Ich würde auch gerne wissen ob man das Darlehnen nur sofort kündigen kann oder ob es Rückabgewickelt wird,was auch wieder Kohle bedeuten würde.

    Hallo Steff1968,
    muss grad nochmal nachfragen: Ging es in eurem Fall um ein Bauspardarlehen, d.h. um das Darlehen aus einem Bausparvertrag oder um ein 'normales' Immobilien-Darlehen, welches halt von einer Bausparkasse vergeben wurde..?


    Gruß & Frohe Ostern
    ame56


    Wir haben den Baufi Quick aufgenommen.Ein Teil des Geldes wurde in einen Bausparvertrag einbezahlt,der monatlich bespart wird,ein Teil des Darlehnens wurde ausbezahlt und für diese Auszahlung wurde von der BSQ Bausparkasse,damals noch Quelle eine Bearbeitungsgebühr verlangt und die muß zurückbezahlt werden,so das Landgericht Nürnberg.


    Das entscheidende ist doch schon passiert.Der Richter hat ganz klar gesagt,daß die BG auch von der Bausparkasse zurückzuzahlen ist.Wir wollten ja noch eine Neuerechnung des Kredits,das hat das Gericht jedoch leider abgelehnt,deshalb warten wir jetzt auf den Vergleichsvorschlag und entscheiden dann.Aber die Rückerstattung der BG auch von Bausparkassen ist unstrittig.Das Urteil des BGH gilt für Bausparkassen ganz genauso.