Beiträge von steff1968

    Ich schließe mich Deinem Text inhaltlich voll und ganz an!


    Vor nicht allzu langer Zeit habe ich mich hier auch-----allerdings mit konkretem Bezug auf die Betreffenden-----ähnlich geäußert und bin deutlich verwarnt worden.


    Mal sehen,was Dir jetzt blüht........


    Es gibt in Deutschland zwei große Verbrechersyndikate.Banken und Versicherungen die man dann kennenlernt,wenn es ums bezahlen geht.Bei Versicherungen ist das noch viel extremer.Bertold Brecht hat schon gesagt:Was ist wohl das größere Verbrechen.Eine Bank zu überfallen oder eine zu eröffnen.

    Ich warte noch immer sehnsüchtig auf 2x BG + Zinsen der FordBank. Laut deren Schreiben sollte es bis Anfang des 2. Quartals 2015 abgeschlossen sein. Nun haben wir Anfang des 2. Quartals. Wie lange soll ich noch warten? Oder soll ich mal anmahnen.


    Gibt es Leidesgenossen, die auch auf die FordBank warten oder Leute mit Erfolg???


    Wann hast du deine Forderung weggeschickt?.Es hat bei uns bei der Fordbank ca 3 monate gedauert,dann kam die BG plus Zinsen aufs Konto

    @lobster53


    Ich habe da keine Ahnung, das war der Eindruck der Klägerin nach dem, was der Richter und der Anwalt der BauSpa in der Verhandlung gesagt haben. Das schriftliche Urteil steht wohl noch aus, aber der Richter sei voll auf Seiten der Klägerin gewesen sein.


    So für alle BSQ Geschädigten.Gestern war der Termin vor dem Landgericht Nürnberg.Die Bearbeitungsgebühr muß zurückbezahlt werden,so der Tenor meiner Anwältin.Jetzt warten wir den Vergleich ab und entscheiden dann ob wir in annehmen,auf jeden Fall muß auch die Bausparkasse die BG zurückzahlen.Bingo

    Hallo fuchstma,


    nachdem bei mir die Finanzierung bei der BSQ Ende 2010 durch ein neues Darlehen abgelöst wurde, ist das Thema Widerruf aktuell für mich nicht wirklich wichtig.
    Die neue Finanzierung läuft bei der ING DiBa, damit werde ich mich zu gegebener Zeit mal befassen.


    Gruß, Superpupsi



    so heute gab es post von meiner Anwältin bzw. von der BSQ.Am 25.03.2015 ist verhandlungstermin vor dem LG Nürnberg.Das Schriftstück der BSQ beinhaltet den gleichen Müll,den man uns schon mal geschrieben hat.Betrag wurde individuell ausgehandelt blabla.Die Bsq muß sich nach irgendwelchen EU Richtlinien orientieren.Alles nichts neues.Der Oberbrüller ist aber,daß die BSQ behauptet die Forderungen wären verjährt obwohl die Klage 2014 zugestellt wurde.Spitze, gell,
    Im Vorfeld beantragt sie aber im Falle einer Verurteilung Solidaritätszuschlag und Kapitalertragssteuer ans finanzamt abführen zu dürfen.Das verstehe wer will.Ich werde weite berichten.

    Hallo zusammen,
    komisch dass es hier viele Beiträge über Santander, Fiat, Commerzbank uns Co... gibt. aber kein einziger über Volksbank. Die scheinen ja auch sehr abweisend gegenüber der BG Forderung zu sein.
    Wir haben letztes Jahr 2 x Forderung gestellt. Die wurden mit sehr knappen 3-Zeiler abgewiesen. Ohne großartige Begründungen.
    Habe im Dezember noch das Brief an O-Mann geschickt und dort heute angerufen, da ich bis jetzt noch keine Akt.Zeichen Nummer bekommen habe.
    Die sind jetzt, erst bei der Bearbeitung der Briefe, die am 15.12.14 eingegangen sind (wir haben unsers am 23.12.14 geschickt. )
    X(


    wir haben unsere Forderung bei der fordbank am 23.11.2014 hingeschickt und das Geld war am 24.02.2015 auf dem konto also 3 Monate später.wenn die Bank auf Einrede der Verjährung verzichtet hat braucht ihr euch keine sorgen mehr zu machen.Eine Wartezeit von 3 Monaten ist leider normal

    Kann mich jemand aufklären was den Widerruf betrifft...? Um was geht es da?


    80% aller immobiliendarlehnen beinhalten eine ungültige Widerrufsfrist,das hat zur Folge,daß man sein Darlehnen mit sofortiger Wirkung kündigen kann.Das ist bei den momentan niederen Zinsen sehr interressant.Man sollte das aber von einem Fachanwalt überprüfen lassen und sich vorher eine Ersatzfinanzierung besorgen.Diese unzulässige Widerrufsfrist verjährt nicht.

    @nelli
    wann hattest du denn die BGs zurückgefordert? Seit über 3 Monaten höre ich rein gar nichts.


    Also ich kann nur jedem raten notfalls vor gericht zu ziehen.Wir hatten bei der ford Bank zwei Darlehnen angemahnt.Vor 2 Tagen nach ca 3 Monaten Wartezeit wurde das Geld plus Zinsen überwiesen.Die Targobank hat mittlerweile einen Teil bezahlt,es fehlen noch Zinsen und die Anwalts sowie Gerichtskosten.Die DSL Bank hat ohne Probleme mit Zinsen bezahlt.Einzig die BSQ Bausparkasse sträubt sich.Aber auch hier bin ich Optimistisch.Die Banken müssen bezahlen und wissen das auch.Es wird versucht zu verzögern zu taktieren und die Leute einzuschüchtern.Das ist aber übrigens immer so wenn es um Geld geht,bei Versicherungen ist das ganz genauso.Deshalb nicht locker lassen.Ich kenne kein gericht,das nach dem Urteil vom BGH noch zugunsten einer Bank entschieden hätte.

    Hier mal ein paar Sätze von der Verbraucherzentrale,die ja die Urteile gegen die Banken mit erstritten hat.


    Die Entscheidungen des BGH gelten nicht für BausparverträgeSie müssen unterscheiden zwischen dem Abschlussentgelt bei Abschluss des Bausparvertrages und dem Bearbeitungsentgelt bei Vergabe des Bauspardarlehens. Das Abschlussentgelt ist zulässig! So hat der BGH entschieden.


    In den Urteilen vom 13.05.2014, die die Unzulässigkeit der Bearbeitungsentgelte feststellten, hat der Bundesgerichtshof keine Einschränkungen hinsichtlich der betroffenen Darlehensarten gemacht. Zwar waren "typische" Verbraucherdarlehen (Konsumentenkredite) Gegenstand der einzelnen Verfahren, unseres Erachtens hätte der BGH in seinen Entscheidungsgründen eine Einschränkung vorgenommen, wenn er der Auffassung gewesen wäre, Bearbeitungsentgelte bei anderen Darlehensarten könnten zulässig sein.


    Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hin hat die Bausparkasse Mainz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erklärt, ein Bearbeitungsentgelt nicht mehr zu verlangen.





    Das Entgelt ist individuell vereinbart worden bzw. im Vertrag offen ausgewiesenDas ist eine beliebte, aber in der Regel unzutreffende Argumentation. Hierauf können sich die Kreditinstitute nur berufen, wenn Sie bei Vertragsschluss tatsächlich über das Entgelt verhandelt haben und Sie die Möglichkeit hatten, es "weg zu verhandeln". Wurde über das Entgelt nicht gesprochen und Ihnen der Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, liegen die Voraussetzungen zur Erstattung vor. Die Bank oder Sparkasse muss beweisen, dass das Entgelt individuell vereinbart worden ist!




    Es handelt sich nicht um ein Bearbeitungsentgelt, sondern um eine VermittlungsprovisionSollte das Institut das Darlehen nicht selbst zur Verfügung gestellt, sondern nur vermittelt haben, ist eine gesonderte Vergütung zulässig. Nur die Bank oder Sparkasse, die das Darlehen auszahlt, darf kein Entgelt verlangen.


    Damit dürften wohl alle "Sprüche" der Banken erledigt sein.


    Die "Abschlußgebühr" für einen Bausparvertrag kannst du in der Tat nicht zurückfordern,daß hat der BGH bereits entschieden.Wenn allerdings deine Bausparkasse dir einen Vorfinanzierungskredit oder sonst irgendein Darlehnen ausgezahlt hat und dafür nochmal zusätzlich eine BG verlangt hat,kannst du diese genauso zurückfordern.Das müßte aber in deinem Vertrag ersichtlich sein.

    Hallo hat sich mittlerweile etwas getan?
    Habt ihr schon einen Termin zu Verhandlung?


    Bei uns geht es um viel Geld(8205 Euro ohne Zinsen).Wir mussten deshalb gleich vors Landgericht und da ist Anwaltspflicht.Der aktuelle Stand ist der,daß die BSQ Bausparkasse sich einen Anwalt genommen hat,der hat lediglich beim Gericht die Vertretung der BSQ angegeben.Ich werde über den weiteren Verlauf berichten

    @TorstenH
    habe ja dieses Ablehnungsschreiben von BSQ bekommen. Was mir etwas Mut macht, ist dein Beitrag der Anwaltskanzlei, da es bei mir um rein die BG für die Vorfinanzierung geht. Brief an OM ist zeitgleich kurz vor Torschluß ( vorab per Fax und Mail) rausgegangen. Von dem habe ich jetzt noch gar nichts gehört. Meine Frage: Soll ich erst mal auf die Antwort des OM warten, oder muss ich in einer bestimmten Frist auf das Schreiben der BSQ reagieren. Wenn zweiteres der Fall wäre, dann müsste ich dies wohl am besten über einen Anwalt tun. Was würdest Du vorschlagen?
    Noch ne Frage: Wie bekommt man denn mit, wenn das LG Nürnberg Urteile herausbringt, die das Ganze vielleicht positiv für den Verbraucher darstellen?


    Die BSQ ist der meinung das Bearbeitungsgebühren auf Bauspardarlehnen nicht zutreffen,es gibt aber schon genug Urteile,die auch diese Bearbeitungsgebühr als unzulässig erklärt haben.Auf der Seite von Finanztest gibt es eine Menge Urteile.Lasst euch nicht beirren und zieht sie vor gericht nur das wirkt.

    Immer mit der Ruhe


    ich werde jetzt einfach mal abwarten wie Du gesagt hast bis Mitte Februar. Wenn danach nichts passiert ist muss ich wohl wieder mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen, das meinst Du wohl mit "voller Breitseite". Auf meine Schreiben haben sie ja nie reagiert.


    So neues von der Targobank.Die Targobank hat still und heimlich die BG überwiesen,allerdings ohne Zinsen und da hier schon eine Klage beim Amtsgericht liegt müssen sie auch die Rechtsbeschaffungskosten bezahlen.ich ziehe die Klage erst zurück,wenn alles Geld da ist.

    An alle" BSQ" Kunden.Wir haben klage eingereicht beim Landgericht Nürnberg.Wir mussten gleich vors Landgericht,da man uns 2006 8205 Euro Bearbeitungsgebühr abgezogen hat.Diese Gebühr wurde auch als Bearbeitungsgebühr ausgezeichnet.Zusätzlich wurden noch 269 Euro Wertermittlungsgebühr verlangt,macht zusammen 8474 Euronen ohne Zinsen.Die Bsq hat sich einen Anwalt genommen und jetzt schaun wir mal.Ich kann nur jedem raten.Nicht den Mut verlieren und Durchhaltevermögen zeigen.

    Neuester Zwischenstand von mir,


    1xZinsen von Santander fehlen noch
    3xZinsen von BMW Bank fehlen noch
    1xZinsen von Creditplus fehlen noch. Diese Sache liegt beim Anwalt. Dem haben sie geschrieben, dass die Nebenforderung noch geprüft werden muss, sie aber auf Einrede der Verjährung verzichten.


    Ich bin froh, wenn der ganze BG-Kram jetzt mal erledigt ist und wünsche euch allen einen guten Rutsch und ein gesegnetes neues Jahr. :P


    Also kurzer Zwischenbericht.Es lohnt sich immer zu kämpfen.


    Die DSL Bank hat die BG mit Zinsen bezahlt.Bei der Fordbank haben wir 3 Verträge angemahnt,die haben von Anfang an auf Verjährung verzichtet.Die erste BG mit Zinsen wurde bezahlt,die werden auch die anderen beiden bezahlen.Gegen die Targobank und die BSQ Bausparkasse wurde klage eingereicht.Die Targobank hat sich tot gestellt,die BSQ Bausparkasse weigert sich die BG für einen ausbezahltes Vorausdarlehnen zurückzuzahlen.Da es sich um eine stattliche summe handlt geht die Klage gleich ans Landgericht.
    Allen Kämpfern einen guten rutsch

    Wenn es im Vorfeld so vereinbart war und du es quasi mit ausgehandelt hast, ist es so leider richtig. Da wirst du keinen Cent sehen, rein rechtlich.


    Stimmt nicht.Eine individuelle Vereinbarung die angeblich gemacht wurde muß die Bank beweisen.Und wie will sie das denn beweisen?Es steht Aussage gegen Aussage.Das ist ein weiterer Trick um sich vor der Auszahlung zu drücken.Und Sondertilgungen haben nichts mit der BG zu tun.Ich würde zum Anwalt gehen,wenn die Zeit noch langt oder den obmann anschreiben.

    Da es auf der Targobank-Seite, auf der Facebookseite steht und man es auch beim Anruf auf einer Ansage erfährt, kann meiner Meinung sich die Targobank nicht mehr rausreden. Das ist für mich ein offizielles Statement und ein Dementi hätte sicherlich vor Gericht keine Chance mehr.


    Also ich verlasse mich nicht darauf.Die Adresse der Targobank ist mit einem Postfach angegeben.Laut meiner Anwältin ist es bei einem Postfach nicht möglich den Brief zu übergeben,es kann also nicht kontrolliert werden ob der Brief auch angekommen ist.Ich reiche Klage gegen die Targobank ein und die ziehe ich erst dann zurück wenn die Targobank die BG plus Zinsen plus Rechtsbeschaffungskosten bezahlt hat.Laßt euch von der Targobank nicht verarschen.Denn eines müßt ihr wissen,wenn es rechtlich keinen Bestand hat,wird die Targobank gnadenlos davon Gebrauch machen.



    In zwei Wochen ist der 22.12.2014.Tätig werden kannst du erst am 23.12 da du den 22 ja noch abwarten mußt.Einen Anwalt wirst du dann nicht mehr bekommen.Und da dieses Jahr nach den Feiertagen sofort das Wochenende kommt wage ich auch zu bezweiflen das der OM rechtzeitig tätig wird,wenn er überhaupt da ist.

    Zitat

    Alle Ansprüche ???
    Das ist so nicht richtig, denn hier gelten die gleichen Verjährungsregeln wie bei der BG.
    MEIN Bauspardarlehen z.B. ist aus 2012 und da verjähren mögliche Ansprüche erst ENDE 2015!

    [/q
    Das stimmt,aber alles von 2004 bis 2011 endet am 31.12.2014 wenn man nicht tätig wird,deshalb ist ja Eile geboten und da mein Darlehnen aus dem Jahr 2006 ist muß ich was unternehmen.