ZitatIch denke, es kommt darauf an, von wann Dein Bauspardarlehensvertrag ist und ob die Forderung am 31.12.14 verjährt.
Falls nicht, kannst Du , - genau wie ich -, erst einmal in aller Ruhe abwarten, ob die Bausparkassen im Laufe des nächsten Jahres per richterlichem Beschluß nicht auch noch dazu verdonnert werden, die Bearbeitungsgebühren für Darlehen an den Kunden zurückzuzahlen
[
Also ich würde nicht abwarten.Man darf auch nicht vergessen,daß eine Klage eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.Ende diesen Jahres erlöschen alle Ansprüche.Und ich weiß nicht wie die Rechtslage ist wenn die Verjährung eingetreten ist.Die Bausparkasse wird sich im Januar auf Verjährung berufen ,das steht fest.Es hat im übrigen schon einige urteile gegen Bausparkasse zugunsten des Kunden gegeben.Kann man auf der Homepage der Stiftung Warentest nachlesen.Der Anwalt benedikt jansen ist hier führend und hat schon einige positive Urteile durchgesetzt.