Beiträge von steff1968

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    Ich denke, es kommt darauf an, von wann Dein Bauspardarlehensvertrag ist und ob die Forderung am 31.12.14 verjährt.
    Falls nicht, kannst Du , - genau wie ich -, erst einmal in aller Ruhe abwarten, ob die Bausparkassen im Laufe des nächsten Jahres per richterlichem Beschluß nicht auch noch dazu verdonnert werden, die Bearbeitungsgebühren für Darlehen an den Kunden zurückzuzahlen

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    Also ich würde nicht abwarten.Man darf auch nicht vergessen,daß eine Klage eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.Ende diesen Jahres erlöschen alle Ansprüche.Und ich weiß nicht wie die Rechtslage ist wenn die Verjährung eingetreten ist.Die Bausparkasse wird sich im Januar auf Verjährung berufen ,das steht fest.Es hat im übrigen schon einige urteile gegen Bausparkasse zugunsten des Kunden gegeben.Kann man auf der Homepage der Stiftung Warentest nachlesen.Der Anwalt benedikt jansen ist hier führend und hat schon einige positive Urteile durchgesetzt.

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    [quote='dakota','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/445-bauspar-darlehensvertrag-darlehensgebuehr?postID=9426#post9426']Sehr aufschlußreiche Beiträge. Bin derzeit auch gerade mit der BSQ Bauspar AG (vormals Quelle) am rumzanken wegen einer sog. Darlehensgebühr (Bearbeitungsgebühr) etc. . Zuteilung des Bauspardarhens war in 2012. Es geht nicht um die Abschlußgebühr. Werde weiter berichten............. LG

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    Ich kann allen nur raten,geht zum Anwalt,laßt euch nicht einschüchtern oder an der Nase rumführen.Übrigens hat die BSQ Bausparkasse,nachdem sie Post von meiner Anwältin bekommen haben die Frist einfach verstreichen lassen und sich nicht mehr gemeldet.Das ist für mich mich ein weiteres Indiz,daß sie rechtlich nichts mehr zu bieten haben.Und wenn ihr klagt fordert auch eine Neuberechnung des Darlehnens und einen neuen Tilgungsplan.Und selbstverständlich muß man dann auch die gutschrift der zuviel bezahlten Zinsen beantragen.Das einzige was dieBausparkasse oder Bank behalten darf,ist die Abschlußgebühr für den Bausparvertrag.

    Ich bin ebenfalls ein Bausparkredit geschädigter.Wir haben 2006 bei der Quelle Bauspar AG ein TA Darlehnen aufgenommen.Für den Kredit wurden uns" Achtung" satte 8205Euro "Bearbeitungsgebühr" berechnet plus 7400 Euro ABschlußgebühr für den BSPV(die sind zulässig).Da die Bausparkasse nicht zahlt Klagen wir jetzt vor dem Landgericht.Viele Experten sind sich einig das diese Bearbeitungsgebühren genauso zurückbezahlt werden müssen wie alle anderen.Außerdem bin ich mir sicher daß die Banken,wenn man diese Bearbeitungsgebühren für zulässig erklären würde,sofort vor den EUGH ziehen würden und eine Ungleichbehandlung monieren würden. Ein Kredit ist ein Kredit und eine Bearbeitungsgebühr ist eine Bearbeitungsgebühr.Außerdem haben etliche Gerichte in diesen Fällen schon für die Kunden entschieden.Wir fordern jetzt nicht nur eine Rückzahlung der Gebühren sondern auch eine Neuberechnung des Darlehnens und einen neuen Tilgungsplan.Ich bin es nämlich leid mich von Banken an der Nase rumführen zulassen denen anscheinend das Urteil des BGH am A.... vorbeigeht.

    @Franziska


    Die Drohung habe ich leider nur am Telefon bekommen. Wörtlich hat die Dame der Rechtsabteilung gesagt, wenn ich die Bank verklagen würde, müßte ich natürlich auch mit der Reaktion der Bank zu rechnen.
    Auch auf meinen Einwand, dass ich dann mal meine laufenden Darlehen überprüfen lassen werde (Prüfung der Widerrufs Belehrung), hat sie mir geantwortet, dass auch die Bank rechtliche Möglichkeiten hat, einen nicht so leicht aus den Verträgen zu lassen und diese auch ausschöpfen werde...


    Und dass bei einer VR Bank bei der ich sogar Genossenschaftsanteile habe.
    Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll und werde erst mal darüber schlafen.


    Das ist pures Säbelgerassel und sonst gar nichts.Wenn bei deiner Hausfinanzierung die Widerufsbelehrung unzulässig ist,kannst du rückwirkend das Darlehnen kündigen,da kann deine Bank gar nichts machen.Das muß aber ein Fachanwalt prüfen und du solltest eine Anschlußfinanzierung suchen sonst geht der Schuß nach hinten los.Übrigens verjährt eine falsche Widerufsklausel nicht.

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    [quote='Noralouisa1967','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/664-kreditgebuehren-erfahrungen-mit-den-banken?postID=9023#post9023']Hallo zusammen,
    wollte mal nachfragen, ob jemand hier im Forum Erfahrungen mit der TARGOBANK hat, was die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren angeht - in meinem Fall "mucken" die sich so gaaaaaar nicht :(
    Danke für Eure Erfahrungen :)


    Bei der Targobank hilft nur der Hammer,leider.Anwalt,Klage Gericht.

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    uote='juniorbuchi','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/664-kreditgebuehren-erfahrungen-mit-den-banken?postID=8935#post8935']@Franziska


    Die VR Bank will mir die 2EUR pro Darlehen und Monat nur für das Jahr 2011 erstatten, da sie sagen davor wäre schon verjährt (3 Jahre Frist) und das neue Urteil beziehe sich nur auf eine Fristverlängerung von einmaligen Bearbeitungsgebühren. Ab 2012 wurden keine Gebühren mehr verlangt, aber von 2004-2010 schon. Außerdem hat man mir gedroht, wenn ich meine Hausbank verklage müsse ich auch mit der Reaktion der Bank rechnen!!!


    Ich habe ja schließlich meine private Haus Finanzierung und auch Firmenkonten bei dieser Bank laufen. Könnten die mir z.B. einen Firmendispo dicht machen?


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    Einen Kredit kann die Bank nur bei Verzug kündigen.Das Konto schon,dann gehst du halt zu ner anderen Bank.Laß dich bloß nicht einschüchtern.

    An alle Targobankgeschädigten(Ich gehöre dazu)


    Die Frist lief bei mir am 13.11.2014 aus.Ich habe bis heute noch nicht mal eine Antwort bekommen.Der Brief ging ein,daß hat man mir per E Mail bestätigt.Die Targobank ist der Meinung,sich ins neue Jahr durchmogeln zu können.Noch nicht mal auf ein letztes Forderungsschreiben meiner Anwältin haben diese Arroganten Pinsel reagiert.Jetzt geht die Klage raus.Bei mir gehts um 670 Euro.Die Gerichtsgebühr hat mich 159 Euro gekostet.Laßt euch von der Targobank nicht vorführen und geht zum Anwalt und klagt euer Recht ein.Leider gibt es Banken,die keine andere Sprache verstehen.