Beiträge von erdnuss

    Mich hat das gewundert, denn die Fondsbesteuerung hat sich mit dem Jahreswechsel 2017/2018 derart geändert, daß alle Fonds als fiktiv verkauft und wieder erworben galten. Auf diese Weise wurden aufgelaufene Kursgewinne mit diesem Jahreswechsel unerwartet für die Anleger in 1 Jahr versteuert.

    Die Versteuerung erfolgt erst bei einem tatsächlichen Verkauf.

    [...]Zur Umsetzung der neuen Besteuerung, war eine rein steuerlich zu beachtende fiktive Veräußerung der Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 und eine fiktive Anschaffung der Fondsanteile zum 1. Januar 2018 durchzuführen.

    Im Zusammenhang mit der fiktiven Veräußerung der Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 wird auch ein fiktiver Veräußerungsgewinn (-verlust) errechnet. Dieser unterlag jedoch nicht sofort der Besteuerung, sondern unterliegt erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung und/oder Übertrag mit Gläubigerwechsel des Investmentanteils dem Steuerabzug.[...]

    Der fiktive Verkauf diente nur dazu, zeitnah den Überschuss nach altem Recht zu berechnen und festzuhalten.

    Wie hätte sie es besser machen können?

    Ohne Wechsel des Sitzstaates wäre es meines Wissens eine steuerneutrale Verschmelzung gewesen, s. §23 InvStG. Ob es Klagen dagegen gibt, das weiß ich nicht.

    Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

    ECLI:DE:BFH:2023:U.140223.IXR11.21.0

    https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE202310082/

    Pressemitteilung

    Zitat aus der Pressemitteilung: "Ein in Scheidung befindlicher Ehegatte nutzt das in seinem Miteigentum stehende Immobilienobjekt aber nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, wenn er ausgezogen ist und nur noch sein geschiedener Ehegatte und das gemeinsame Kind weiterhin dort wohnen."

    Die EU sieht ein Bargeldverbot für Zahlungen > 7.000 vor.

    Scheint mir noch kein geltendes EU-Recht zu sein, sondern liegt noch im Parlament. Der Betrag ist ein Vorschlag des Wirtschaftsausschuss des Parlaments.

    Es geht halt um die Neubewertung der Grundstücke. Dazu müssen alle Grundbesitzer eine Erklärung abgeben, egal ob es sich nach Meinung des Besitzers oder des Finanzamts "lohnt". Meines Wissens gibt es keine Ausnahmen.


    Ich persönlich habe mit https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ verhältnismäßig gute Erfahrungen gemacht. Die Identifizierung über die Online-Funktion des Personalausweis war etwas ungewohnt, funktionierte aber letztendlich doch.

    Edit: Habe übersehen, dass Baden-Württemberg von der Website nicht unterstützt wird, sorry.


    Man kann auch die Erklärung mit Hilfe von Bekannten und Verwandten online einreichen. Das ist in Grenzen erlaubt.

    Ausnahmsweise kann man die Erklärung auch als Papier-Vordruck einreichen. Ob das leichter ist, kann ich nicht sagen.

    Ein Immobilienkredit wirkt sich lt. Schufa.de positiv auf den Score aus:

    https://www.schufa.de/themenpo…eben-wichtigste-faktoren/ -> Nr. 4

    Zitat

    Nicht jeder Kredit ist gleich – und deshalb wirkt der Immobilienkredit auf den Score anders als ein regulärer Ratenkredit. Immobilienkredite werden in der Regel für sehr hohe Summen gewährt. Aus diesem Grund prüfen Banken die Kreditnehmer:innen sehr ausführlich und berücksichtigen bei ihrer Bonitätsprüfung weitaus mehr Informationen, als der SCHUFA vorliegen. Häufig werden zum Beispiel Einkommens- und Vermögensverhältnisse betrachtet. Unsere Auswertungen bestätigen das und zeigen, dass es bei Personen mit Immobilienkrediten deutlich seltener zu Zahlungsausfällen kommt. Deshalb verbessern Immobilienkredite den Score.

    Die genaue Berechnung des Schufa-Score ist jedoch nicht veröffentlicht, daher unterstelle ich, dass es Ausnahmen von der zitierten Aussage gibt.

    Dass e-Mails verschlüsselt übertragen werden, ist heute aber Standard. Zumindest bieten es alle wichtigen Provider an.

    Stimmt, die Transportverschlüsselung ist mittlerweile weit verbreitet. Ob die Übertragung einer E-Mail bis zum Empfängerpostfach tatsächlich verschlüsselt erfolgen wird, ist für den Absender aber nicht erkennbar.

    Man hat also die Wahl: Man verlässt sich darauf, dass die Mail verschlüsselt übertragen werden wird. Oder man verlässt sich nicht darauf.

    Beide Standpunkte kann man gut begründen.


    Und was soll denn die Alternative sein?

    So wie in meinem Beitrag angedeutet: Beispielsweise ein Upload der Kopien im Onlinebanking (IBAN natürlich erst nach Prüfung der Unterlagen). Oder ein Upload direkt mit dem Kontoeröffnungsantrag, die Daten des entsprechenden Webformulars werden ja auch verschlüsselt übertragen.


    Wer Angst hat, seinen Namen und seine Anschrift zu nennen, braucht vielleicht auch kein Bankkonto.

    Wie in meinem vorherigen Beitrag schon geschrieben:

    Natürlich braucht die Bank eine Kopie des Perso (wegen Geldwäsche), das ist klar und bestreitet niemand.

    Kein Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf einem Bonuskonto

    ECLI:DE:BFH:2022:U.151122.VIIIR18.20.0

    https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE202310054/

    Entscheidend war nach meinem Verständnis, dass der Anspruch auf die Bonuszinsen lt. der Vereinbarung zwischen Bausparkasse und Kunde frühestens mit Zuteilungsreife entsteht und den Verzicht auf das Darlehn voraussetzt. Die Gutschrift auf dem "Bonuskonto" stellten damit nur die theoretisch möglichen Bonuszinsen dar und keinen rechtlichen Anspruch.

    Mit den Angaben und der Kopie des Perso lässt sich schon etwas anfangen, mindestens ein Tagesgeldkonto auf den entsprechenden Namen eröffnen. ;)

    Weitere Beispiele: https://polizei.nrw/sites/defa…Kopie-Personalausweis.pdf


    Über Email sende ich generell ungern persönliche Daten, weil Emails nicht zwingend verschlüsselt übertragen werden.


    Natürlich braucht die Bank eine Kopie des Perso (wegen Geldwäsche), das ist klar und bestreitet niemand. Aber für die Übermittlung dieser Daten sollte eine Bank auch einen sicheren Weg anbieten - z.B. eine über https und mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren gesicherte Webseite. So wie für den Antrag auf Kontoeröffnung, da scheint die TFBank das ja auch zu schaffen.

    Verträge werden überall und ständig gebrochen oder kreativ ausgelegt.

    Hierzu möchte ich ergänzen, dass es sich insgesamt um völkerrechtliche Verträge handelt. Die sind tatsächlich anders zu interpretieren und haben eine andere Grundlage (z.B. ist das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge meistens anwendbar) als der 08/15-Kaufvertrag über ein Fahrrad oder Auto zwischen Privatpersonen.

    Steuerfreibetrag, der Behindertenpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Sonderausgaben sind wieder was anderes.

    Das habe ich vielleicht missverständlich ausgedrückt: Weder der Behinderten-Pauschbetrag (=außergewöhnliche Belastungen) noch die Krankenkassenbeiträge (=Sonderausgaben) werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und haben damit keine Auswirkung auf die Steuererklärungspflicht.


    Gemeinsam ist Beiden nur, dass sie sich beim Einkommen auswirken (und damit auch beim zu versteuernden Einkommen):

    https://de.wikipedia.org/wiki/…kuenfte_Einkommen_zvE.png

    Inhaltlich ist beides wiederum unterschiedlich.

    Und dann noch eine theoretische Schwerbehinderung von 50%, dann sind es etwas über 1k Euro weniger und man wäre wieder raus aus der Nummer für 2023, weil unterm Grundbetrag.

    Die Steuererklärungspflicht richtet sich meines Wissens nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Daher würde eine Schwerbehinderung nichts an der Pflicht zur Abgabe einer Erklärung ändern. Die Krankenversicherungsbeiträge werden für die Frage nach der Erklärungspflicht ja auch nicht berücksichtigt.

    Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt, bei der Berechnung des Einkommens, berücksichtigt.


    Eine Steuererklärungspflicht bedeutet nicht, dass man auch Steuern zahlen muss.

    daher rühren die sich wohl nicht

    Keine Antwort? Das finde ich aber gar nicht kundenfreundlich.

    Scheinbar muss man bei der SH etwas penetranter sein, dann erstatten sie die Gebühren letztendlich doch:

    https://www.finanztip.de/bausp…eitungsgebuehren/#c105786


    aber eben mit den Kosten für den BSV gegenzurechnen

    Da sind die Jahresentgelte aber nur ein kleiner Teil, wie WerAuchImmer und LebenimSueden schon schrieben. Und stimmt, die Abschlussgebühren sind einfach nur auffälliger.

    Die Meinung der SH zum BGH-Urteil kann man nachlesen:

    https://www.schwaebisch-hall.d…worten/jahresentgelt.html


    Ob die SH ihre Meinung freiwillig ändern oder erfolgreich verklagt wird, das kann heute niemand sicher sagen.

    Vielleicht gibt es andere Bausparkassen mit passenden Angeboten. Wenn ein Bausparvertrag überhaupt passend ist, darüber sollte man ggf. auch nachdenken.


    Der größere Batzen ist in der Regel ohnehin die Abschlussgebühr mit 1,6% der Bausparsumme, die nach meiner Kenntnis rechtlich noch nicht ernsthaft angezweifelt wurde. Bausparen kostet. ;)

    Der Algorithmus der Schufa ist nicht im Detail veröffentlicht, nur ein paar rudimentäre Informationen sind auf den Webseiten nachzulesen. Unter anderem Folgendes:

    Zitat

    Wenn man Ratenkredite zuverlässig abbezahlt, dann kann man nach der letzten Rate einen besseren Score haben als vor dem Kreditabschluss

    (Unterstreichung durch mich eingefügt)


    Meiner Meinung nach gibt es keine Sicherheit ("kann"), dass sich der Score durch kleine Ratenkredite bessert. Vermutlich werden geringe und alltägliche Beträge nur Zinsen kosten und nichts oder fast nichts für den Score bringen, weil die pünktliche Bedienung kleinerer Ratenkredite schon im errechneten Score berücksichtigt sein wird, zumindest teilweise.


    Solange ein Ratenkredit läuft und noch nicht abbezahlt ist, hat das noch keine positiven Auswirkungen auf den Score, weil der Kredit nicht abbezahlt ist.

    Wenn man einen weiteren Kredit abschließt, weil man den vielleicht sogar benötigt, hat der zweite Kredit eher negative Folgen für den Score.


    Es spielt also eine große Rolle, ob Klarna der Schufa einen Ratenkredit meldet, der dann immer wieder verlängert wird, falls zwischenzeitlich neue Rechnungen finanziert werden, oder mehrere Ratenkredite.

    Vielleicht weiß das jemand. Mit Blick auf den Score wäre es auf jeden Fall wichtig, das ganz genau zu wissen. Das bedeutet auch, Vertrauen zu Klarna zu haben. Aber das muss jeder selber beurteilen.


    Ist die unsichere Aussicht auf einen etwas besseren Schufa-Score denn die zu zahlenden Zinsen wert?

    Eventuelle "Sünden" müssen in der Schufa mit Zeitablauf getilgt werden. Umzüge und Wechsel des Girokontos werden auch weniger negativ berücksichtigt, umso länger sie zurück liegen. Ist ggf. eine kostengünstige Alternative.

    Zitat aus dem Festgeldrechner (Edit: BS.C war schneller)

    Angebot über die Zinsplattform Zinspilot. Die Banco do Brasil AG ist eine Bank aus Österreich und wurde 1980 gegründet. Sie ist eine Tochtergesellschaft der brasilianischen Banco do Brasil S.A..

    Die Bank müsste also der österreichischen Einlagensicherung unterliegen.



    Finanztip hat übrigens folgende Kriterien als Stabilitätskriterien definiert

    Wir haben zwei Stabilitätskriterien definiert, die eine Bank erfüllen muss, um als sicher zu gelten:

    1. Die Einlagen müssen über das europäische Einlagensicherungssystem gemäß der Richtlinie 2014/49/EU in einem wirtschaftlich starken Land geschützt sein.
    2. Die Bank muss seit mindestens zwei Jahren auf dem deutschen Markt für Tagesgeld oder Festgeld aktiv sein.

    Das Konkursrisiko der Bank ist -meiner Meinung nach- damit nicht bewertet.