Beiträge von erdnuss

    Moin,

    vorweg gesagt, hier schreiben interessierte Laien - für eine Steuerberatung bitte einen Experten (z.B. Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein) hinzuziehen, der in steuerlichen Angelegenheiten beraten darf.


    Bei Finanztip gibt es einen lesenswerten Artikel:

    https://www.finanztip.de/steuererklaerung/


    Der Artikel erklärt u.a., ob und wann man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. Und in welchen Fällen sich eine freiwillige Steuererklärung finanziell lohnen kann.

    Wenn die Einzelheiten in dem Finanztip-Artikel nicht klar sind, können wir versuchen diese Frage hier zu klären.

    Moin,

    ich würde es so einschätzen, dass die Transaktionen zu Revolut nicht berücksichtigt werden.


    Auszug aus §4 der Teilnahmebedingungen

    [...]Zudem werden folgende Transaktionsarten grundsätzlich nicht berücksichtigt:

    [...]Transaktionen für Finanzdienstleistungen, z. B. für Zahlungsanweisungen ins In- und Ausland und für Käufe von Fremdwährungen und Reiseschecks[...]


    Aber ich will niemanden von irgendwas abhalten.

    Just my two cent, sozusagen.

    Bei Immobilien stehen meistens hohe Beträge im Raum, da sollte man an einer rechtlichen Beratung nicht sparen. Vor allem sollte man für den Fall der Trennung sorgen, solange sich beide gut verstehen. Das macht es leichter für den "Fall des Falles". Und man spricht mal darüber, wie die Mittel für den Hauskauf insgesamt aufgeteilt werden, wem hinterher was gehört usw., das Ergebnis ist sehr stark von Euren Wünschen und Vorstellungen abhängig.


    Trotzdem ein paar Punkte zum Nachdenken, die mir spontan einfallen, aber ohne Gewähr und Vollständigkeit:

    • Bei der Schenkung der Eltern an die Freundin würde dieser Teil der Schenkung vermutlich in einer ungünstigen Steuerklasse liegen, mit geringem Freibetrag. Am Freibetrag ändert eine Heirat meines Wissens nur wenig, nur der Steuersatz wird etwas günstiger.
    • Die Darlehensvereinbarung bei Möglichkeit 1 - wer gewährt wem ein Darlehen? Gegen welche Sicherheit? Welche Sicherheiten verbleiben dann für einen Bankkredit?
    • Mir hat sich die gleiche Frage gestellt wie Referat Janders, warum sollte die Freundin das Haus mitfinanzieren wenn ihr im Trennungsfall kein Anteil verbleibt? Und sie mangels Mietvertrag im Zweifel sofort ausziehen muss?
    • Für einen Zugewinnausgleich wäre meines Wissens der Zeitpunkt der Heirat ausschlaggebend, Schenkungen und Erbschaften bleiben beim Ausgleich außen vor - Abweichungen davon könnten glaube ich aber ehevertraglich festgelegt werden.

    Wie vorher geschrieben - ohne jede Gewähr und mit der Idee, bei einem so großen und teueren Projekt möglichst nicht an der vorherigen Beratung zu sparen.

    Es handelt sich hier aus meiner Sicht um ein Thema, mit dem man nicht oft zu tun hat, daher sind die Erfahrungen im Forum auch gering. Z.B. laufen Lastschriften auf meinem Konto wie das sprichwörtliche schweizer Uhrwerk, daher habe ich mich nie damit beschäftigen müssen. Zwei Lastschriften habe ich in meinem Leben widerrufen, wegen nicht erbrachter Leistung war die Rechnung nicht berechtigt. Das war problemlos.


    Da Du eine Rechtsschutzversicherung hast und diese auch scheinbar dafür einsetzen möchtest, würde ich Dir eine vorherige Beratung beim Rechtsanwalt empfehlen. Für Rücklastschriften kann eine Gebühr (oder Weitergabe der Bankgebühr) in Deinem Vertrag mit dem nicht genannten Unternehmen vereinbart sein. Unterstellt es kommt zu einem Prozess und Du verlierst diesen, dann müsstest Du diese Gebühren bezahlen. Das wirst Du vermutlich nicht wollen.
    Dem Rechtsanwalt solltest Du auch die Antwort des ungenannten Unternehmens vorlegen, die sie auf deine Beschwerde geschrieben haben - daraus lässt sich ggf. noch etwas ableiten.


    Ich persönlich würde eher zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln, als mir diese Arbeit zu machen. Aber das ist eine Entscheidung, die jeder persönlich treffen muss.

    Eine Anmerkung möchte ich machen (steht glaube aber auch irgendwo im Kleingedruckten): Bruchteile werden grundsätzlich nicht übertragen.

    Die Bruchteile bleiben also entweder im Depot stehen oder Du verkauftst sie. Die DKB nimmt dafür nach meinem letzten Kenntnisstand die Ordergebühr für außerbörsliche Fondsorder in Höhe von 25 Euro. Wenn das heute noch so ist, lohnt sich das in den meisten Fällen nicht...


    PS: Ich schaue meistens erst nach 6-8 Wochen einmal nach, ob die Wertpapiere korrekt angekommen sind.

    Bei Zwangsversteigerungen scheint es komplizierter zu sein, was die Möglichkeiten einer Kündigung betrifft,

    Sorry, was ich schrieb fasst den Inhalt der verlinkten Webseite nicht richtig zusammen. Wenn ich die verlinkte Webseite richtig verstanden habe betrifft es nicht die Möglichkeiten, also die Gründe für eine Kündigung, sondern nur die zeitlichen Aspekte, also wann und mit welcher Frist gekündigt werden könnte.

    Kontakt zum Mieterbund aufnehmen finde ich einen guten Tipp.

    Bei Zwangsversteigerungen scheint es komplizierter zu sein, was die Möglichkeiten einer Kündigung betrifft, wobei ich nicht sicher bin ob diese Erklärungen auf den Fall tatsächlich passen:

    https://www.mietrecht.org/eige…darf-zwangsversteigerung/


    Gab es eine Zwangsversteigerung oder hat der Insolvenzverwalter die Immobilie verkauft?

    Lohnt es sich, seine Rechte gegenüber dem neuen Eigentümer wahr zu nehmen oder einigt man sich lieber?

    es um die ursprüngliche Schenkung von der Mutter ging und da wäre es nicht der Fall gewesen wg. "in gerader Linie"

    Achso. :) Da hast Du natürlich recht, die Schenkung dürfte keine Grunderwerbsteuer ausgelöst haben.

    Die erste Frage wäre, ob der Beschenkte einer Frist beim Weiterverkauf unterliegt, in der die steuerfreie Schenkung doch noch steuerpflichtig wird (sehe ich nicht).

    Sehe ich persönlich auch nicht direkt.

    Die zweite Frage ist, ob die Differenz zwischen dem Wert der Immobilie bei der Schenkung und dem Wert beim Weiterverkauf als Einkommen zu werten ist

    Aus dem zitierten §23 kann ich persönlich das nicht herauslesen, wie Pablo schrieb:

    "Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen."

    Ob die Immobilie mal Betriebsvermögen war oder nicht, das müsste ggf. noch geprüft werden. Dann würde die Frist ja neu beginnen.


    Es könnte allerdings z.B. Rückfragen (Ergänzung: vom Finanzamt) zur vorherigen Schenkung geben, wenn der Verkaufpreis wesentlich von dem Wert abweicht, der bei der Schenkung vor einem Jahr noch unterstellt wurde.

    Für mich muss ein Tagesgeldkonto nur einen Betrag x sicher aufbewahren und schnell verfügbar sein - Notgroschen sowie Sicherheitsbaustein bei der Geldanlage. Eine Verzinsung nehme ich natürlich gerne mit, ist aber im Moment nicht wirklich zu haben, daher schaue ich auch nicht so genau darauf.


    Mein Notgroschen liegt teilweise auf dem Tagesgeldkonto, das bei meinem Girokonto dabei war/ist. Dadurch sind die Überweisungen von Tagesgeld aufs Girokonto schneller, falls ich mal versehentlich ins Minus rutsche.


    Für den Rest suche ich in unregelmäßigen Abständen zwei von Finanztip empfohlene Tagesgeldkonten aus und verteile den Betrag gleichmäßig auf beide Konten. Das Verteilen auf zwei möglichst unabhängige Geldinstitute ist mit der Entschädigungsfrist von sieben Tagen zwar relativ nebensächlich geworden, der zusätzliche Aufwand ist aber überschaubar. Deswegen mache ich das noch.


    Gegen "Autobanken" habe ich prinzipiell auch nichts, jedenfalls habe ich noch keinen Grund dafür gefunden. Eventuell würden Autobanken sogar vom entsprechenden Konzern gestützt, um den Markennamen nicht zu schädigen. ;) Aber darauf gibt es natürlich keinen Anspruch.


    Zum Schluss: Ich möchte die Probleme mit der Greensill Bank nicht klein reden. Aber für reine Privatanleger springt die deutsche Einlagensicherung bis 100.000 Euro ein und darüber hinaus gilt für die Greensill Bank noch die zusätzliche, freiwillige Einlagensicherung des Bankenverbands. Laut Zeitungsberichten soll diese bei Greensill Guthaben bis 75 Mio Euro erstatten.

    Für viele war und ist das Ganze sicher ein Desaster, ohne Zweifel. Die reinen Privatanleger kommen aber vergleichsweise gut weg, unabhängig davon wie die Insolvenzquote aussehen wird.

    Just my two cents.

    Grunderwerbsteuer wird vermutlich schon anfallen. Bei den üblichen Vertragsgestaltungen soll der Käufer aber die Steuer bezahlen.


    Ein kurzer Besuch beim Steuerberater kann Klarheit schaffen, ob noch andere Steuern anfallen. Da gibt es auch eine belastbare Antwort darauf, ob die Spekulationsfrist noch läuft, z.B. kann das sein wenn die Immobilie zeitweise im Betriebsvermögen war oder ähnliche Ausnahmen - siehe den bereits Pablo und Pantoffelheld verlinkten Gesetzestext.

    Moin,

    wie Pantoffelheld schon schrieb wird die Alternative b) häufig vertreten.


    Ich bin mit einem (für mich) größeren Betrag gegen Ende 2007 eingestiegen, also kurz vor der Finanzkrise ab 2008. Weil ich mich mit dem Einstieg in 2007 "wohl gefühlt" habe, bin ich in 2008 mit den Folgen gut zurecht gekommen. Es war halt so - und der investierte Betrag sollte sowieso mehr als 10 Jahre angelegt bleiben. Stand heute bin ich zufrieden mit der Entwicklung.


    Ich glaube (vermutlich auch wegen dieser Erfahrung), dass man Entscheidungen einfacher durchhält, wenn man sich damit "wohl fühlt".


    Nur von der Alternative c würde ich eher abraten. Denn da besteht die Möglichkeit, dass Du ewig wartest. Wie stark welche Kurse sinken müssen, damit es als "Rücksetzer" zählt, wann es so weit sein wird und wann dieser "Rücksetzer" zu Ende ist, das weiß nämlich niemand so genau.


    Grüße

    erdnuss

    Moin,

    ich hab keine Erfahrung mit Insolvenz, möchte in dem Zusammenhang nur die jährliche kostenlose Auskunft erwähnen (von der Schufa "Datenkopie" genannt). Wann die Insolvenz aus der Schufa getilgt sein solle, müsste ja bekannt sein. Dementsprechend kann man seine Auskunftsverlangen ja planen.

    Siehe https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3

    Ob sich der kostenpflichtige Zugang lohnt oder nicht, das ist natürlich von der eigenen Situation und Vorlieben abhängig.

    Moin,


    beim DAX, der in den Medien präsent ist, werden Dividenden reinvestiert (wird auch schon mal "DAX-Performanceindex" genannt). Ein nicht ausschüttender, also thesaurierender ETF sollte diese Kursentwicklung ungefähr abbilden.


    Der ETF901 ist aber ausschüttend, daher dürfte die Kursentwicklung eher dem DAX-Kursindex entsprechen. Der Höchststand beim Kursindex ist noch(?) nicht erreicht.


    Hier hat man z.B. beide Indizes (Performance- und Kursindex) mal übereinander gelegt:

    https://www.boerse.de/anleger-…erformance-dax-kurs-index


    Den DAX30 finde ich auch nicht so attraktiv für einen Sparplan. Von Finanztip wird auch ein ETF auf den MSCI World empfohlen https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/dax/


    Viele Grüße

    erdnuss

    Im Finanztip Newsletter vom 11.12.2020 wurde etwas dazu geschrieben:

    Zitat

    Für das jederzeit verfügbare Polster solltest Du natürlich ein Tagesgeldkonto haben. Vielen Moneyou-Kunden gefielen die Unterkonten dort. Also ein Login, aber mehrere Schubladen (das Thema wird auch im Finanztip-Forum diskutiert). Damit Du zum Beispiel zwischen dem Notgroschen, einem Konto fürs Auto und einem für „Spaßgeld“ unterscheiden kannst.

    Diese Möglichkeit bieten zum Beispiel auch Rabodirect (Tagesgeld mit drei Unterkonten, derzeit 0,1 Prozent Zinsen pro Jahr), N26 (zwei „Spaces“ zum kostenlosen Girokonto) oder Vivid Money (zehn Unterkonten mit eigenen IBANs in Kooperation mit der Solaris Bank).

    Du kannst natürlich auch Tagesgeldkonten bei mehreren Banken eröffnen. Das ist ebenfalls kostenlos möglich.

    Ich hatte mich vorher schon für einen anderes Tagesgeldkonto entschieden, daher kann ich leider keine Erfahrungen berichten.