Beiträge von GKVPKV

    Mein erster Beitrag im Forum. Seid also bitte nett zu mir! :) Ich habe zwei Fragen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG):


    1. Welche JAEG gilt für mich? Ich bin seit 1997 in der PKV. Von 1997 bis 2000 war ich als Student versichert, von 2001 bis 2007 habe ich im Ausland studiert und gearbeitet und hatte deshalb nur eine Anwartschaft. Bei meiner Rückkehr nach Deutschland 2007 habe ich die PKV wieder aufleben lassen. Gilt für mich nun die geringere Grenze (weil schon vor 1.1.2003 PKV-versichert) oder die normale Grenze (weil ich zum Stichtag nur eine Anwartschaft hatte)?
    2. Zählen zum Jahresarbeitsentgelt nur Einnahmen aus unselbständiger Arbeit oder auch die aus einer Nebenselbständigkeit? (Ich erziele seit Anfang des Jahres drei Viertel meines Einkommens als Angestellter und ein Viertel als Selbständiger.)


    Vielen Dank für Eure Hilfe! :thumbup: