Beiträge von blumentopf

    Hallo!


    Ich bin zurzeit auf der Suche nach einem neuen Stromanbieter und habe mich auch auf den Seiten von verivox und check24 umgesehen. Dort habe ich jeweils den gleichen (exakt gleiche Zahlenwerte) Tarif von eprimo gefunden:


    eprimo PrimaKlima, bei einem Verbrauch von 2300 kWh/a in meiner Region wird der mit 486,59 € im ersten Jahr angezeigt. Des Weiteren steht auf den Seiten der Verbrauchsportale jeweils: EEG-Umlage für 2017 bereits enthalten, 80 € Sofortbonus und 74 € Neukundenbonus.


    Auf der eprimo Seite direkt, ist der gleiche Tarif allerdings mit anderen Konditionen gelistet:


    426,59 € im ersten Jahr. Boni: 150 € nach 356 Tagen und 65 € nach 35 Tagen. Hier steht allerdings nur etwas von der EEG-Umlage für 2016.


    Da die Tarife der Vergleichsportale nicht mit "nur bei uns" angepriesen werden und sogar teurer sind, kann es sich eigentlich nicht um Sonderbedingungen für die Portale handeln. Wie kann das sein, dass für den gleichen Tarif auf zwei Vergleichsportalen identische Angaben gemacht werden, diese aber von den Angaben vom eigentlichen Anbieter abweichen?


    Was mich am meisten interessiert: Woher weiß ich, ob nun die EEG Umalge für 2016 oder 2017 berücksichtigt ist. Der Anbieter selbst sagte mir zwar, dass es sich um die für 2017 handelt (am Telefon), aber "schriftlich" steht auf der Homepage 2016?!?


    Vielen Dank für die HIlfe!


    blumentopf

    Wenn es eine Tätigkeit ist, die als Gewerbe einzustufen ist, muss bei der Gemeinde eine Gewerbeanmeldung erfolgen.


    Nein, es ist definitiv ein freier Beruf (gehört zu den Katalogberufen, Ingenieur)




    Es kommt allerdings noch darauf an, ob man die Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer ausstellen möchte. Falls mit Umsatzsteuer, dann muss man von Anfang an monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.


    Ich würde mir an deiner Stelle bei Aufnahme der Tätigkeit zumindest einmalig zur Beratung einen Termin bei einem Steuerberater geben lassen. Alleine schon die Entscheidung ob mit oder ohne Umsatzsteuer sollte gut überlegt sein. Auch ob die Gefahr einer Scheinselbständigkeit bestehen könnte, würde ich überprüfen lassen. Aus Unwissenheit können schnell Fehler passieren, die große Folgen haben können.


    Also UmSt. fällt definitiv weg, da, wie schon gesagt, die Einnahmen kleiner 10.000 € sein werden und daher unter der 17.500€ Grenze liegen.


    Mit ginge es tatsächlich nur darum, ob ich die freiberufliche Nebentätigkeit anmelden muss oder nicht. Das mit der Steuererklärung wusste ich.



    Danke!

    Hallo!


    Da nun Wochenende ist und ich das FA nicht fragen kann, mich das aber sehr interessiert, habe ich eine Frage:


    Ich bin fest angestellt. Nun kann ich für meinen Arbeitgeber zusätzliche Projekte bearbeiten die über eine Transfer-GmbH auf freiberuflicher Basis honoriert werden. Der Zusatzverdienst wird nicht sehr groß sein (< 10.000 €). Normalerweise muss freiberufliche Arbeit ja beim Finanzamt angemeldet werden, muss ich das auch in diesem Fall? Und was passiert wenn ich's nicht tue?


    Danke!

    Hallo trumpet,


    danke für deine Antworten! (Bin für weitere ebenfalls dankbar )


    zu Ziff.2,bedeutet,daß kein Vers.Schutz wegen Streitigkeiten aus dem eigenen RSVpp.besteht.Für die anderenVers z.B.BU besteht natürlich Vers.Schutz auch wenn der Versicherer identisch ist..Es wird die Meinung vertreten unterschiedliche Gesellschaften zu nehmen.M.E. nicht erforderlich-denn deswegenÄrger mit Kunden können sich die Gesellschaften nicht leisten


    Ganz sicher? Da sich die Klausel im Vertrag für einen Laien (also mich) so liest, wie wenn alles ausgeschlossen wäre. Naja, es schadet ja auch nicht, wenn man die RSV bei einer anderen Gesellschaft abschließt.


    Zitat

    zu Ziff.3-M.E. da man ja eigentlich nicht weiß,wann der BU Fall eintritt hast Du ja Glück gehabt und viel Beitrag für dieRSV gespart.Vers.Schutz würde bestehen.


    Woran erkenne ich, dass Versicherungsschutz besteht, wenn die Folge-Ereignis-Theorie nur beim Schadensersatz-RS gilt?


    Kausal bzw.Folgeereignis nur bei SchadenersatzRS.Ich zitire aus meinem Vertrag:§4 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtschutz.1.) Anspruch auf RS besteht nach Eintritt eines RS Falles.a.)im SchadenersatzRS gem.§2a) von dem Schadenereignis an,das dem Anspruch zugrunde liegt (Folgeereignistheorie).Beispiel: Neuwagen wird ausgeliefert und verkauft.Einige Zeit später kommt es wegen Bremsversagenzu einem schweren Unfall mit Personenschaden. Ursache technischer Defekt bei der Produktion.Kausal:Vers.Beginn spätestens Produktionsdatum,Folge:spätestens Unfalltag.Auch über Google gibt es gute Infos.Gruß trumpet


    Ja, diese Infos habe ich auch schon gefunden. Liest man aber den Artikel von Finanztip, wird als Beispiel für die Folge-Ereignis-Theorie ein Mietrechtsfall angeführt. Da dieser nicht unter den Schadensersatz-RS fällt, ist mir noch immer nicht restlos klar wann die Folge-Ereignis-Theorie überhaupt notwendig/existent ist.



    Frage 1.3 bleibt ebenfalls noch offen.



    Danke!

    Hallo!


    Da ich momentan auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung bin, habe ich bei meiner Recherche diese Seite mit ihren Artikeln gefunden. Zunächst vielen Dank für die super Seite :)


    Nachdem ich also den RSV-Artikel gelesen hatte, habe ich meine Recherche fortgesetzt. Nun haben sich ein paar Fragen ergeben auf die ich hier eine Antwort zu finden hoffe:


    1. Folge-Ereignis-Theorie:


    Man liest oft, auch hier, dass man eine Versicherung nehmen soll, welche diese Art der Regulierung beinhaltet. Jetzt habe ich schon ein paar Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherer durchgelesen und keine explizite Formulierung in diese Richtung gefunden:


    1.1 Was muss denn in den Versicherungsbedingungen stehen, damit man weiß, nach welcher Methode reguliert wird?


    1.2 Ich habe irgendwo gelesen, dass der Unterschied zw. den beiden Methoden (also Kausal und Folge-Ereignis) nur bei der Schadensersatz-RS von Bedeutung ist. Was ist denn da dran?


    1.3 Welche Versicherer haben denn die Folge-Ereignis-Methode?


    2. In den Bedingungen der RSV steht eigentlich immer drin, dass kein RS besteht, wenn man gegen den Versicherer oder eines seiner regulierenden Unternehmen rechtlich vorgehen will (kann ich auch irgendwo nachvollziehen). Heißt dass, wenn man mehrere Versicherungen beim Versicherer der RSV hat und mit diesen etwas schief geht (Paradebeispiel BU), dann hat man kein RS, um gegen den Versicherer vorzugehen? Oder umgekehrt: Sollte man die RSV immer bei einem separaten Versicherer abschließen?


    3. Da im Artikel geraten wird beim Abschluss einer BU auch eine RSV abzuschließen, ergibt sich noch eine Frage nach den "Zeitpunkten":
    Angenommen ich schließe jetzt eine BU ab. In 20 Jahren schließe ich (evtl. wieder) eine RSV ab. Nun tritt nach 21 Jahren ein Fall ein, der die BU-Rente auslöst, aber die Versicherung weigert sich. Besteht jetzt der Rechtsschutz, da der Vertrag der BU bedeutend vor der RSV abgeschlossen wurde?


    Vielen Dank für die Antworten!


    Grüße


    blumentopf