Beiträge von DropGame

    Hallo,


    ich habe einen ähnlichen Fall (Masterstudium) und habe dazu ein paar Fragen:
    1. Ich habe im Jahr 2015 knapp 5.000€ verdient (Masterandenstelle zu 600€/ Monat). Dabei sind keine Steuern angefallen. Auch war ich nicht sozialversicherungspflichtig.
    Meine Frage: Muss ich diese Einkünfte in der Steuererklärung überhaupt zwingend ausweisen (ernst gemeinte Frage, bitte nicht erschlagen ;)?


    2. In 2014 hatte ich einen Verlust von knapp 4.600€ erzielt (dieser Betrag wird mir zumindest von meinem Lohnsteuerprogramm nach Verrechnung aller Einnahmen und Kosten ausgewiesen).


    2.1 Wie verhält es sich nun mit dem Verlustvortrag ? In 2015 verpufft der Verlustvortrag aus 2014 erst einmal, da ich mit den knapp 5000€ Einnahmen in 2015 unter dem Grundfreibetrag liege. Jedoch habe ich ja dann in 2015 wesentlich schneller die Verlustschwelle erreicht, da der Verlust aus 2014 von diesen Einnahmen abgezogen wird und ich darüber hinaus in 2015 ebenfalls wieder vorweggenommene Werbungskosten ansetzen werde. Habe ich durch den Verlustvortrag aus 2014 effektiv einen Mehrwert (da in 2015 ein Verlust schneller eintritt) oder könnte Ich mir die Steuererklärung für 2014 quasi gleich schenken (da null Auswirkung bzgl einem steuerlichen Vorteil in 2016)?


    Noch als Info: Ein zu versteuerndes Einkommen wurde erstmals in 2016 erzielt (Vollzeitstelle nach dem Masterstudium).