Beiträge von eis2017

    Eine Frage zum Absatz:
    "Beispiel: Das Kind ist am 17. Oktober 2016 auf die Welt gekommen. Wer das Elterngeld ab November 2016 beantragt, dem wird das Einkommen vom 17. Oktober bis Ende Oktober voll auf das Elterngeld angerechnet. Deshalb ist es besser, Elterngeld ab dem 17. Oktober 2016 zu beantragen."


    Eine Mutter erhält doch sechs Wochen nach der Geburt noch Mutterschaftsgeld (also das volle Gehalt). Wäre es dann nicht sinnvoller, das Elterngeld (das ja nur 65% oder 67% des Gehaltes ausmacht), erst für die Zeit danach - also im Beispiel ab dem 17. Dezember(!) - zu beantragen, um keine finanziellen Einbußen zu haben?


    (Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden zwar dann von der Gesamtzahl der Monate mit Elterngeld abgezogen. Aber immerhin, zwei Monate lang volles Gehalt statt reduziertem Gehalt.)