Beiträge von Hajo

    Hallo,
    ich zahle seit 1995 in eine Direktversicherung mittels Entgeltumwandlung ein. Vertraglich ist ein Kapitalwahlrecht zum Ablauftermin geregelt. Ablauftermin ist 2020. Dann werde ich das 60. Lebensjahr erreicht haben und voraussichtlich noch weitere ca. 6 Jahre im Arbeitsleben stehen.


    Ich zahle seit Jahren den Höchstbeitrag in die GKV ein. Dies erwarte ich auch für die Zukunft und speziell auch für die Zeit nach Auszahlung der Direktversicherung. Kommt es auch in einem solchen Fall zur doppelten Verbeitragung? Muss ich also, zumindest bis zu meiner Verrentung, einen höheren GKV-Beitrag leisten als den Höchstbeitrag der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt?


    Gibt es eigentlich eine Informationspflicht des AG gegenüber seinem AN über steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Ablaufleistung der Direktversicherung? Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hat ja den AN, der über seinen AG mittels Direktversicherung für sein Alter vorsorgt erheblich schlechter gestellt. Ich zumindest wurde weder von der Politik oder vom Versicherer noch von meinem AG informiert.


    Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten.