Interrisk macht das.
Gruß Zitrone
Interrisk macht das.
Gruß Zitrone
Küzlich fand ich beim Aufräumen noch 2 Traveller-Schecks über je 20 $, die heute, wo man fast überall in der Welt Geld aus dem Automaten beziehen kann. ungebräuchlich sind. Wurden damals aber als unbegrenzt gültig verkauft. Deshalb ging ich zur Bank, wo ich sie seinerzeit erworben hatte.
Die Bank weigerte sich, die Schecks anzunehmen, man könne sie höchstens einem Girokonto (nur im Hause) gutschreiben. Da ich dort aber kein Konto mehr habe (und nie wieder eins will), lehnt die Bank die Annahme der eigenen Reiseschecks ab, und will sich auch nicht um eine Lösung des Problems bemühen.
Lässt sich eine rechtliche Verpflichtung der Bank herleiten, die Schecks zurückzunehmen? Kennt jemand eine andere kostengünstige (in Anbetracht des Wertes von ca. 35 € muss das schon kostengünstig sein) Möglichkeit der Einlösung?
Zitrone
Hallo Frau Gamper,
bei der BaFin (Verbrauchertelefon) erhielt ich die Auskunft, dass es keine Schlichtungsverfahren mehr gibt, man verwies mich auf den Sparkassen- und Giroverband.
Mit freundlichen Grüßen
Zitrone
@ Lange Oog:
Sie haben recht, die Änderung hatte ich nicht mitbekommen. Der Fall meines Bekannten war vor 2013.
Ja, es entsteht Versicherungspflicht.
Das Recht, sich bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig weiter zu versichern hat aber nur, wer eine Versicherungszeit von einem Jahr in der GKV nachweisen kann. Wenn also die Grenze vor Ablauf eines Jahres wieder überschritten wird, fällt die Versicherungspflicht fort, ohne das Recht, freiwillig in der GKV zu bleiben. Also zurück in die PKV, die Sie innerhalb eines Jahres zu alten Bedingungen (Eintrittsalter und Gesundheitszustand) wieder aufnehmen muss.
Wenn Sie, wie ich vermute, gerne in der GKV blieben, müssten Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber kreativ werden, wie das Gehalt im ersten Jahr niedrig gehalten werden kann, z.B. betriebliche Altersversorgung o.Ä.
Zitrone
Hallo Frau Gamper,
vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Den Tip mit Ombudsmann/Petitionsverfahren bei der BaFin werde ich weiterverfolgen. Bei der Bank handelt es sich um eine Sparkasse, ist die BaFin auch für Sparkassen zuständig, oder werden die woanders beaufsichtigt?
Zur Berechnung eines variablen Znses nach Auslaufen der Festschreibung steht im ursprünglichen Kreditvertrag nichts. Nachdem ich ein Angebot zur Neufestschreibung nicht angenommen hatte, hat mir die Bank eine neue Zinsvereinbarung mit einseitig festgesetztem variablen Zins zugeschickt. Darin steht nur, dass sich der Zinssatz in der Zukunft ändert wie der 3-Monats-Euribor. Daran hat sich die Bank auch solange gehalten, bis der Euribor negativ wurde. Danach sank der Euribor weiter, der berechnete Zins aber nicht. Die Bank betrachtet also ihre Marge als Mindestzins, das steht aber so weder im Kreditvertrag, noch in der neuen Zinsvereinbarung mit variablem Zins.
Mit freundlichen Grüßen
Zitrone
Hallo BSH-Kunde,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
zu 1: Wie ich mit der Bank umgehen werde, nachdem ich mir die fehlenden Kenntnisse verschafft habe, weiß ich wohl. Auch meinen Vertrag habe ich sorgfältig gelesen. Darin steht eben, dass sich der Zinssatz ändert wie der 3-Monats-Euribor. Ich habe verschiedene Darlehen variabel laufen, Wenn ich aus jeder monatlichen Zinszahlung den Zinssatz errechne, vom Ergebnis den aktuellen Euribor abziehe, komme ich auf einen festen Satz Satz, je nach Darlehen, zwischen 1,6 und 2,8 %. Dies ist die Marge der Bank.
Der von der Bank berechnete Zinssatz ist nun nie unter diese Marge gefallen, obwohl der Euribor negativ wurde, und im Vertrag nichts von einem Mindestzins steht. Der Zinssatz hätte also unter die Marge fallen müssen. Deshalb nochmals die Frage, ob eine gesetzliche Regelung oder Urteile bekannt sind, die der Bank das Recht auf einen Mindestzins zubilligen, obwohl er im Vertrag nicht vereinbart ist. Mein Anwalt, der die Fälle des Alltags gut erledigt, hat im Übrigen hiervon keine Ahnung, die Fragestellung zu recherchieren ist ihm wohl zu aufwendig oder zu schwer. Er ist halt nicht auf Bankrecht spezialisiert, ich bezweifle, dass er Zinsrechnung beherrscht. Einen Spezialisten kenne ich leider nicht.
zu 2: Die Frage, auf den Punkt gebracht, lautet: kann die Bank die Marge (s.o.) weitgehend frei und einseitig festsetzen? Unterliegt die Marge der Billigkeitsprüfung nach $ 315 BGB? Im Preisverzeichnis der Bank steht die Marge natürlich nicht. Wo kämen wir denn da hin, bei soviel Transparenz? Nach meiner Berechnung bekomme ich bei einer Zinsneuberechnung ordentlich Geld zurück, wenn maximal die bisher geforderte Höchstmarge von 2,8 % (s.o.) zugrundegelegt wird. Könnte nun die Bank den Spieß umdrehen und z.B. 5 % Marge + Euribor verlangen statt 2,8 % + Euribor, um eine Neuberechnung zu ihren Gunsten zu manipulieren und für mich zum finanziellen Risiko zu machen? Ohne das erwähnte Schreiben der Bank wäre ich auf diese Idee nicht gekommen.
Viele Grüße
Zitrone
Sehr geehrte Forumsteilnehmer, ich bin neu hier und habe Fragen, die mir vielleicht jemand mit Bankerfahrung beantworten kann, vorab schonm einmal Dank für Eure Mühe.
1) Nachdem die Zinsfestschreibung bei einem Immobilienkredit ausgelaufen war, hat die Bank den Kredit mit variablem Zins weitergeführt. Es gibt eine Vereinbarung, wonach der Zinsatz sich im gleichen Maße verändert wie der 3-Monats-Euribor. Natürlich hat damals (2007) niemand damit gerechnet, dass dieser Zins einmal negativ werden könnte, wohl daher wurde kein Mindestzins vereinbart. Er ist nun aber mal seit ca.2 Jahren negativ, mein zu zahlender Zins ist seitdem konstant und wird nicht mehr (nach unten) angepasst. Gibt es Rechtssprechung, die der Bank hier einen Mindestzins gestattet, obwohl er vertraglich nicht vereinbart ist?
2) Für ein weiteres Darlehen erhielt ich ein Angebot für eine Neufestschreibung, das Angebot habe ich jedoch nicht unterschrieben, weil ich ein bisschen schauen wollte, wohin die Zinsen gehen. Mein Bauchgefühl war richtig, seitdem (2011) sind die Zinsen ja extrem gesunken. Die Bank hat jedoch, obwohl meine Unterschrift nicht vorlag, das Darlehen entsprechend dem nicht unterschriebenen Angebot mit Festzins fortgeführt. Da ich durch Pflege ziemlich ausgelastet war, ist mir dies nicht sofort, sondern erst kürzlich aufgefallen. Da diese Bank nur noch nervt (man erreicht niemanden, nur ahnungslose Callcenter, Wunsch wegen Umzug von einer anderen Filiale betreut zu werden wird nicht entsprochen) möchte ich gerne wechseln. Alle Darlehen bis auf dieses sind variabel, ein Wechsel also gut möglich.
Nun habe ich die Bank auf die fehlende Zinsvereinbarung hingewiesen, primär, um das Darlehen als variabel ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen zu können. Aber so wie mich die geärgert haben, möchte ich auch den zuviel gezahlten Zins zurück.
Die Bank verlangt nun von mir eine schriftliche Erklärung, dass ich bei einer Neuberechnung des Zinses seit Auslaufen der letzten Festschreibung einen evntuell sich ergebenden höheren Zins an die Bank zu zahlen bereit sei. Da werde ich, nach der Vorgeschichte, natürlich mißtrauisch. Was soll dieses Schreiben? Ist das nur, wie ich vermute, ein Bluff, oder wird hier eine Schweinerei vorbereitet?
Den Euribor, an den die Bank den variablen Zins koppelt, kenne ich, was ich nicht kenne, ist die aufgeschlagene Marge der Bank. Vor allem weiß ich nicht, ob die Bank die Marge nach ihrem Gusto so hoch setzen kann, wie sie will. Denn hier hätte die Bank einen Hebel, durch eine exzessive Marge eine Neuberechnung unattraktiv zu machen. Wie kann man die Marge in Erfahrung bringen, um rechnen zu können?
Von der Bank sich ausgepresst fühlende Zitrone