Wie hast Du es denn absetzen wollen. Über AfA bewegliches Vermögen? GWG? Bist Du selbständig bzw. Freiberufler?
Hallo weisewelle,
da das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht anerkennt -- auch wenn ich alle entsprechenden Unterlagen wieder eingereicht habe -- habe ich die Büromöbel natürlich als Arbeitsmittel geltend gemacht. Das Finanzamt hat die Büromöbel jedoch als Ausstattung für das Arbeitszimmer deklariert, welches sie, wie erwähnt, gar nicht anerkennt.
Da die Anschaffungskosten 410 Euro nicht überschreiten, habe ich den Gesamtbetrag vollständig als GWG geltend gemacht.
Bin angestellt, deshalb ist mir auch bewusst, dass das Arbeitszimmer wohl nie anerkannt wird, es sei denn, die Gesetzeslage wird sich irgendwann ändern. Aber das ist mir bekannt und war ja auch nicht meine Frage.