@ Thoray69
Kannst du das entsprechende Schreiben der BHW Bausparkasse online stellen?
@ Thoray69
Kannst du das entsprechende Schreiben der BHW Bausparkasse online stellen?
Das mache ich mir ganz leicht:
Ich vereinbare einfach einen Termin mit meinem Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt.
In einem persönlichen Gespräch mit den nötigen Unterlagen kann man den Sachverhalt am besten erklären.
Kutte 21.02.18
Kurzer Nachtrag:
Ich habe den Jahreskontoauszug heute erhalten. Eine "korrigierte" Steuerbescheinigung für das Jahr 2015 ist nicht dabei. Da ich keinen Freistellungsauftrag erteilt hatte, wurde mir für das Kalenderjahr 2017 eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Es werden die jährlichen Zinsen von 2015, 2016 und 2017 in einer Summe bescheinigt.
Kutte 20.02.18
Hallo Berghaus,
ich habe meinen Jahreskontoauszug auch noch nicht erhalten. Das oben genannte Procedere wurde mir aber schriftlich von der BHW bestätigt.
Aus meiner Sicht kann es nur eine berichtigte Steuerbescheinigung geben. Nur so wird die Sache sauber getrennt.
Kutte 16.02.18
Hallo zusammen,
die ausgestellte Steuerbescheinigung wird korrigiert. Das heißt: Bonuszinsen, Abgeltungssteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer werden storniert! Falls man die "Günstigerprüfung" oder die "Überprüfung des Steuereinbehalts" beim Finanzamt beantragt hatte, muss man sich mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen.Die Steuererklärung wird dann berichtigt, da neue Tatsachen vorliegen.
Viele Grüße
Kutte
2005bobby:
Ich werde das mal durchrechnen und ggfs. ein ähnliches Schreiben aufsetzen. Mein Fall ist sehr ähnlich.
Mal sehen, welche Antwort ich bekomme...
berghaus:
Ich habe nach dem aufgehobenen BGH Termin einfach mal per 2 Zeiler angefragt, wie die BHW bzgl. meines Vertrages nun gedenkt weiter zu verfahren.
Die Anmerkung zu den Regelsparbeiträgen muss ich mal prüfen. Mir erscheint der Nachforderungszeitraum auch etwas willkürlich gewählt zu sein. Warum werden keine Beiträge vor der erfolgten Abrechnung nachgefordert?
Die Bausparsumme wird auch mit der Nachforderung zunächst nicht überschritten. Das wird in knapp 2 Jahren soweit sein. Eine Überschreitung der Bausparsumme werde ich aber nicht riskieren. Besser kurz vorher "auf den Darlehensanspruch verzichten"...