Ja - Treffer. Das urteil widerspricht allerdings weitestgehend allem was Rechtsanwälte, Verbraucherzentralen & Co vorher von sich gegeben haben.
Nach dem ersten Lesen habe ich mich gefragt, welchen Investigativ-Journalisten ich kontaktieren soll, um mal zu untersuchen, wie Richter und Vertreter der Bausparkasse miteinander verquickt sind. So viel Voreingenommenheit und akribisch verzwirbelte Argumentation hatte ich vorher nur in einer Bananenrepublik erwartet. - Für die Nichtwissenden ein paar Beispiele:
1. Der Bausparer soll leicht die Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Nachzahlungen ermitteln können (deshalb darf die BSK Teilzahlungen ablehnen), dass die Bausparkasse in 3 Versuchen 3 verschiedene Beträge ermittelt ist aber OK und unerheblich.
2. Im Vertrag festgescheriebene Sparraten seien nicht verpflichtend, so dass ein Anspruch erst bei Nachforderung entsteht und deshalb nicht vorher verjährt ...
3. - N (Ich erspare mir die Details, um mich nicht erneut aufzuregen. .Das Original ist sowieso das bessere Kabarett!
Aber Frage zurück an guemue: Lieber 10000 EURO aus der Portokasse nachzahlen und 2000 EUR Zinsen über die nächsten Jahre mitnehmen oder einfach weiter mit Regelsparbetrag zahlen, 7000 EUR Zinsen anpeilen und darauf hoffen, dass der BGH rechtzeitig die Unzulässigkeit einer derart hohen Nachforderung festellt (so sie denn erfolgt)?
Für Anregungen bin ich aufgeschlossen.
Und 2.: Welche zusätzlichen Umstände hälst Du für geeignet die Aachener Richter in einem ähnlichen Fall möglicherweise doch zu erweichen???