Beiträge von Tincek

    Hallo. Ich habe mal eine Frage. Meine Eltern hatten zwei Darlehen bei der Wfa Anstalt der NRW.BANK (Wohnungsbauförderung). Dort wurden halbjährlich bzw. bei dem kleineren Darlehen jährlich Verwaltungskosten berechnet. Hat man für diese Kosten im Rahmen des BGH-Urteils auch Anspruch auf eine Rückzahlung? Aus meiner Sicht sind Verwaltungs kosten nur ein anderes Wort für Bearbeitungskosten. LG Tina

    Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zu dem Thema "Restschuldversicherung". Ich habe bei der VW Bank damals im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung einen Kreditschutzbrief (Restschuldversicherung) abgeschlossen (ca. 700€). Ist die Widerrufsbelehrung in meinem Fall korrekt? Anbei der entsprechende Auszug aus dem Darkehensvertrag, sowie der Auszug aus dem Versicherungsvertrag. Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!

    Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zu dem Thema "Restschuldversicherung". Ich habe bei der VW Bank damals im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung einen Kreditschutzbrief (Restschuldversicherung) abgeschlossen (ca. 700€). Ist die Widerrufsbelehrung in meinem Fall korrekt? Anbei der entsprechende Auszug aus dem Darkehensvertrag, sowie der Auszug aus dem Versicherungsvertrag. Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!

    Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zu dem Thema "Restschuldversicherung". Ich habe bei der VW Bank damals im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung einen Kreditschutzbrief (Restschuldversicherung) abgeschlossen (ca. 700€). Ist die Widerrufsbelehrung in meinem Fall korrekt? Anbei der entsprechende Auszug aus dem Darkehensvertrag, sowie der Auszug aus dem Versicherungsvertrag. Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!

    hallöchen. Hat hier noch jemand eine Meinung zu? LG Tina

    Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage zu dem Thema "Restschuldversicherung". Ich habe bei der VW Bank damals im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung einen Kreditschutzbrief (Restschuldversicherung) abgeschlossen (ca. 700€). Ist die Widerrufsbelehrung in meinem Fall korrekt? Anbei der entsprechende Auszug aus dem Darkehensvertrag, sowie der Auszug aus dem Versicherungsvertrag. Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!

    hallo. Ich würde noch etwas abwarten. Habe die VW Bank am 11.11. angeschrieben, am 22.11. kam ein Schreiben, dass die Verjährungsfrist gehemmt ist. Am Freitag kam ein Brief, in dem stand , dass ich die BG + Zinsen erstattet bekomme. Ich denke die VW Bank schafft es nicht die Fristen einzuhalten aufgrund der vielen Anfragen, aber ansonsten scheinen sie sich nicht gegen das BGH-Urteil zu sträuben

    Hallo. Habe sehr gute Neuigkeiten zu verkünden. Hatte heute einen Brief von der VW Bank in der Post. Bekomme die BG in Höhe von 582,36 € zurück und die 2,9% Zinsen auf die BG, also nochmal 71,36. Wobei ich denke, dass ich bei meiner Konstellation keinen Anspruch habe auf den Vertragszins auf die BG, da die BG nicht verzinst wurde. Werde jetzt noch einen Brief fertig machen und die Zinsen für die Nutzungsentschädigung anfordern. Alles in allem bin ich sehr zufrieden mit VW. Habe am 11.11. alles in die Wege geleitet, vor ca. 10 Tagen kam der Brief, dass die Verjährung gehemmt ist und heute die Bestätigung, dass ich das Geld bekomme. Selbst wenn ich die Nutzungsentschädigung (ca. 130 €) nicht bekomme, bin ich sehr zufrieden und glücklich. Vor allem wenn ich sehe wieviele hier richtig kämpfen müssen.

    Ich denke auch, dass ich keinen Anspruch auf die Erstattung des Vertragszinses für die BG habe. War mir nur nicht sicher. Blöderweise war in dem Musterbrief, den ich Mitte November verschickt habe, nur das Thema mit den Vertragszinsen aufgeführt. Werde dann nochmal einen Brief schicken für den Nutzungsersatz. Habe Sie dann vorhin missverstanden, weil Sie geschrieben haben, dass es "doppelt" wäre. Danke für die Hilfe!

    Hallo. Anbei eine Kopie meines damaligen Antrages von der VW Bank. Kann mir jemand sagen, ob ich bei dieser Konstellation auch Anspruch auf die Erstattung der auf Basis des Vertragszinses zu viel gezahlten Zinsen habe? Oder habe ich lediglich Anspruch auf den Ersatz der Zinsen für den Nutzungsersatz (5% über Basiszinssatz)? Vielen Dank vorab!