Hi @chris2702,
danke für die fixe Antwort!
Meine Bedenken sind eben, dass das Einkommen während der Elternzeit ausgezahlt wird. Während meiner letzten Elternzeit 2015 war der Fall schon mal und die Elterngeldstelle sprach vom Zuflussprinzip. Also egal, wann ich es verdient habe, sondern wann ich es bekommen hab.
LG
Rayko