Beiträge von Belenos

    Hallo,


    mal ne Frage zu den Abzügen zum Elterngeld.
    Unser Sohn ist am 11.0.7. zur Welt gekommen. Für den 2. und 14. Lebensmonat habe ich Elternzeit und Elterngeld beantragt. Das wären dann jeweils vom 11.08. - 10.09.
    Vorher und nachher arbeite ich. Also auch im August und September. Nur eben nicht während der Elternzeit.
    Das (anteilige) Gehalt wird aber am Monatsende ausgezahlt, soll heißen genau im Bezugsmonat. Das dürfte auch bei so ziemlich allen Eltern sein, die jeweils einen Monat Elternzeit nehmen.
    Wird das ausgezahlte Gehalt trotzdem vom Elterngeld abgezogen, weil Zuflussprinzip usw.?


    LG
    Rayko