Beiträge von Richter.Harz

    Hallo,


    ich habe 2007 eine vermietete Immobilie erworben. Dabei gab es in einer Anlage zum Kreditvertrag die Vereinbarung Gebühren für Wertermittlungen und Auslagen zu zahlen. Insgesamt waren das 2 Mal 300,00€ pauschal. Jetzt habe ich das Geld inkl. Zinsen von der Sparkasse zurückgefordert und eine ablehnende Antwort erhalten. Begründung: Die BGH Entscheidungen vom 14.5. (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) gelten nur für Privatkredite und nicht für Immobiliendarlehen mit Festzinsen. Das hatte ich aber in den Finanztip Q & A's ander verstanden. Die Sparkasse hat unmissverständlich ausgedrückt nicht weiter verhandlungsbereit zu sein. Lohnt es für mich hier weiter zu machen oder habe ich das falsch verstanden?


    Mit freundlichen Grüßen


    Bernhard