Beiträge von Litzi

    Hallo!
    Die Vorgeschichte:
    Ich habe einen berufsbedingten Umzug abgesetzt. Dann wollte das Finanzamt die Belege zu den Umzugskosten sehen, ohne genaue Angaben zu machen welche Belege zu welchem Posten.
    Ich habe dann, weil ich nicht mehr auf dem Schirm hatte was wo und wie pauschalisiert angerechnet werden konnte, alles was ich gefunden habe beim Finanzamt eingereicht. Auch Belege für Kosten die im Pauschbetrag schon inkludiert waren.
    Nun habe ich einen geänderten Bescheid vom Finanzamt erhalten, in dem die Kosten für meinen Umzug anstatt in Höhe von 1990 Euro aus dem ersten Bescheid, nur zu ca. 1405 Euro angerechnet werden könnten.


    Meine Fragen:
    1. Kann es sein, dass das Finanzamt aufgrund meiner Belege gesehen hat, dass meine tatsächlichen Kosten für die normalerweise paschal angegebenen Posten unter dem Pauschberag lagen und diese dann statt dessen angerechnet hat? ?(
    2. Wenn ja, ist das rechtens? Gerade unter dem Aspekt, dass mir nicht genau mit geteilt wurde welche Belege das Finanzamt sehen wollte?
    Ich fühle mich ziemlich übers Ohr gehauen und finde, dass es unmöglich vom Staat wäre wenn das in Ordnung wäre. Im Grunde mit einem Trick Belege für Paschbeträge erhalten und diese dann zu Gunsten des Staats verwenden? :evil:
    3. Ist das Recht da nicht eher auf der Seite des Steuerzahlers, oder kann mir jemand der Ahnung hat genau sagen was ich für Möglichkeiten habe dagegen vor zu gehen, oder auch nicht? Vielen Dank im Voraus!

    Hallo! Ich habe gerade auch einen Umzug abgesetzt.
    Also zu Punkt 1, Umzugskostenpauschale: Ja, der Pauschbetrag (den genauen Wert bei Ihnen kann ich nicht sagen) kann der vom Amt angegebene Betrag eingetragen werden ohne Belege.
    Zu Punkt 2, denke ich, dass nur ein Anstreicher für die Renovierung der ALTEN Wohnung angegeben werden darf, weil das evtl. vom Vermieter vorgeschrieben und nicht abwendbar ist. Für die neue Wohnung darf man die Kosten denke ich ,nicht absetzen.
    Zu Punkt 3. Ich würde es mit dem Kontoauszug und dem Beleg (Vertrag) der Miete versuchen. Mehr als das es nicht angerechnet wird kann nicht passieren.
    Zu Punkt 4, Die Kosten sofern Belege vorhanden sind, würde ich auch als Umzugkosten mit angeben. Übrigens darf auch ein neuer Herd abgesetzt werden. Ich glaube bis max. 240 Euro :) Auch der neue Telefonanschluss darf abgesetzt werden.
    Zu Punkt 5, hier frage ich mich auch wie man diese mit dem privaten PKW nachweisen soll? Da hatte ich leider das gleiche Problem beim Umzug selbst... Hier habe ich dann leider keine Belege gehabt. Gleiches gilt für Punkt 6. Hier würde ich das Finanzamt anrufen und fragen wie der Nachweis erbracht werden soll.
    LG