Beiträge von kassandradeluxe

    Hallo! Ich habe ab Geburt des 2. Kindes drei Monate Elternzeit genommen und muss mich für diese Zeit freiwillig gesetzlich versichern. Meine Frau bekommt als Beamtin in der Zeit der Mutterschutzfrist (13 Wochen) die vollen Dienstbezüge ausbezahlt. Diese werden von der KV als Familieneinkommen für die Beitragsberechnung herangezogen.


    Der Mutterschutz endet zum 8. eines Monats, d.h. das ausbezahlte Monatseinkommen belief sich lediglich auf "8/30".
    Allerdings berechnet die KV meinen Beitrag für diesen Monat wie folgt:


    1. Als Familieneinkommen wird das volles Monatsgehalt (!) meiner Frau herangezogen, abzgl. Freibeträge für 2 Kinder, geteilt durch 30 X 8
    2. Für den 9. bis zum Monatsende wird die gesetzliche Mindestgrenze von 991 € (geteilt durch 30 X 22) gerechnet.


    Für mich nicht nachvollziehbar ist, dass für die ersten 8 Tage des Monats das volle Monatsgehalt als Grundlage genommen wird, obwohl
    a) meine Frau gar nicht gearbeitet hat, da im Mutterschutz und
    b) das reale (Familieneinkommen) quasi lediglich ein Viertel betrug


    Die Aufteilung des Monats und kalendertägliche Berechnung erhöht meinen mtl Beitrag zu meinen Ungunsten.


    Sogar die Bescheinigung der Beamten-Dienststelle für den Elterngeldantrag weist im August nur "8/30" als Monatseinkommen aus!