habe mich heute vorsichtshalber bei meiner anwältin informiert. hab noch zeit bis 16.12.2014 für eine beauftragung...
hat das was targo da schreibt denn rechtlichen Bestand??
"Diese laufen nicht in die Verjährung" könnte man als konkludenten Verzicht auf die Einrede der Verjährung ansehen. Jedoch sieht das eher nach Verschleierung aus. Denn die Bank erweckt den Eindruck, dass allein schon die Geltendmachung des Anspruchs die Verjährung hindert. Das ist jedoch nicht der Fall. Dazu bedarf es der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Am einfachsten eines Mahnverfahrens ODER der Anrufung eines Ombudsmannes. Besser wäre es, wenn die Bank, so wie die Deutsche Bank es in meinem Fall getan hat, ganz klar sagt, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Im Zweifel Mahnverfahren einleiten. Geht mit juristischen Vorkenntnissen auch im Internet.