Alles anzeigenHallo Neolany,
ganz klar, der Makler darf und der Verkäufer darf auch. Das Vorgehen ist zwar ärgerlich aber bedenken Sie, rechtsverbindlich ist einzig und allein der notarielle Kaufvertrag. Bis dahin sind alle Erklärungen unverbindliche Absichtserklärungen.Sie haben also die Möglichkeit, das neue Angebot zu akzeptieren oder auf das Objekt zu verzichten. Im letzteren Fall hätten Sie vielleicht einen Schadenersatzanspruch wegen Aufwendungen, die Sie im Vertrauen auf das Zustandekommen des Geschäfts bereits getätigt haben (z.B. die Kosten für den Fachmann). Aber das ist absolut eine Frage des konkreten Einzelfalls mit mäßigen Erfolgsaussichten.
Aus eigenem Erleben kann ich Ihre Gefühlslage nachvollziehen, aber so ist Immobiliensuche derzeit.
Gruß Pumphut
Hallo Pumphut,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das habe ich mir schon irgendwie gedacht. Leider habe ich im Nachhinein erfahren, dass dieser Makler dafür bekannt ist, die Käufer nicht so gut zu behandeln. Das mit dem Schadensersatzanspruch, kann ich prüfen , danke für diese Idee. Ansonsten ,werde ich meine Mittel nutzen und die Bewertung im Käuferportal wird auch dementsprechend ausfallen.
Gruß Neolany