Beiträge von didi54

    Hallo, wir haben unser Haus an unseren Sohn übertragen (Schenkung). Wir behalten das Nießbrauchrecht, sind aber zum "Erhalt" des Eigentums verpflichtet. Jetzt sollen zwei Fenster erneuert werden. Wenn wir das bezahlen handelt es sich wohl um eine Schenkung. Lautet die Rechnung auf seinen Namen, kann er die Handwerkerleistung steuerlich geltend machen. Steht auf der Rechnung "Reparatur von zwei Fenstern..." und die Rechnung lautet auf unseren Namen, können wir sie geltend machen und es handelt sich nicht um eine Schenkung? Sehen wir das zu verkniffen?

    Behalte Mal dass im Blick (wenn in Bundesland ohne eigenes Modell):

    https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/


    Keine Ahnung wie das genau geht, aber wohl ohne Elster.

    Danke allen für die Infos, aber diese genannte Internetseite ist auch gut. Dort muss man sich mit der Email-Adresse anmelden und bekommt einen Link zugeschickt um die Erklärung mit Inhalten zu füllen. Ob Ich das mit meiner eigenen Email-Adresse, anstatt des eigentlichen Verpfichtenden, ausführen kann ist nicht beschrieben, habe ich aber angefragt. Melde mich dazu, falls ich eine Antwort bekomme.

    Kann ich leider bestätigen. Eingaben von Freitag wurden nicht gespeichert (oder zumindest nicht wiederhergestellt).

    Unschön...

    Vieleicht noch eine Idee. Wenn man sich wiederholt einlogt, kommt die Frage ob man das Formular weiter bearbeiten möchte. Nachdem man mit JA bestätigt hat, gelangt man den Anfang des Formulars. Unten auf der Seite befindet sich ein Link zu dem Formular. Wenn man das nutzt, könnte es gelingen. Ich habe vermutlich den Fehler begangen, dass ich ein neues Formular eröffnet habe. Da kommt man nicht wieder raus und man speichert beim Verlassen ein leeres Formular. Das ist aber nur eine Annahme, da ich es selbst nicht ausprobiert habe.:(

    Es kann bei Elster in der Tat nur eine Erklärung offen bzw. zwischengespeichert sein.

    Ich habe da noch einen merkwürdigen Verdacht. Habe das Formular inkl. Anhängen bei Elster ausgefüllt, jedoch nicht sofort versand. Habe "Speichern und Formular verlassen" gewählt und mich beim Elster-Konto abgemeldet.

    Nach dem erneuten Einloggen wurde ich gefragt, ob ich mein Formular weiter bearbeiten möchte. Mit ja bestätigt und siehe da, alle Eingaben weg, außer die Auswahl der Gebäudeart (Einfamilienhaus) war noch da. Ein Abbrechen war nicht möglich ohne (vermutlich ein leeres Formular) zu speichern:huh:. Eine Wiederherstellung der Dateneingaben ist nicht vorgesehen. Es scheint wohl eine Programmschwäche zu bestehen(?). Musste alles neu eingeben und habe dann gleich versandt.;(;(;(

    Für meine 91-jährige Mutter habe ich ein eigenes Elster-Konto angelegt. Sie erhält die entsprechenden Daten an ihre Adresse (Freischaltungscode) und gibt sie an mich weiter, hinterlegt ist meine Mail-Adresse. Müsstest du mit dem Nachbarn reden, ob er damit einverstanden wäre.

    Danke für die Idee. Aber laut der Elster-Hinweise kann man das für Angehörige auch im eigenen Elster-Konto erledigen. Ich glaube aber, dass man zunächst eine Erklärung verschicken muss (also z. B. die eigene) und dann erst eine weitere. Mit anderen Worten: Die Formulare parallel erstellen und dann versenden geht nicht.

    Es ist noch anzufügen, dass die (zuletzt) zuständige gesetzliche Krankenkasse die Prüfung der Vorversicherungszeit vornimmt und es taggenau ausgezählt wird.


    Zudem ist das Datum des Rentenantrages entscheidend, nicht das des Rentenbeginns. Also kann man über die Terminvereinbarung für den Rentenantrag in einigen Fällen nich etwas regeln. (Aber nur, wenn die Voraussetzungen nur knapp nicht erfüllt werden.)

    Hallo,

    in dem Formblatt 0810 Absatz 4.3 zum Rentenantrag wird nach der Vorversicherung (Krankenkassen-Mitgliedschaft) gefragt. Die Angaben müssen "anhand von Bescheinigungen belegt werden können".

    Wie komme ich an diese geforderten Daten, wenn ich sie selbst nicht mehr nachvollziehen kann?

    Hallo zusammen,
    ich habe gelesen, dass nun die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,5% gesenkt werden sollen. Zugleich wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5% erhöht. Damit wird eine höhere Belastung der Arbeitnehmer vermieden. Sofern ich richtig informiert bin, sind die Renten (mehr oder weniger) an die Lohnentwicklung gekoppelt. Aber in diesem Fall werden doch die Rentner durch die Beiträge zur PV einseitig mehr belastet, da sie keine Beiträge zur ALV zahlen.
    Habe ich das richtig verstanden?
    Viele Grüße

    Vielen Dank. Ja, ich glaube, dass sich da auch der gesetzgeberische Gedanke widerspiegelt, der ja die Rente fördern will und nicht eine Kapitalanlage. Man müsste sich in diesem Fall eigentlich für die Rente entscheiden. Und wenn keine z. B. Erbkrankheiten die Lebenserwartung beeinträchtigt, dann könnte man damit einen finanziellen Vorteil erwirtschaften.

    Hallo Referat Janders,
    vielen Dank für die einfache und verständliche Erklärung. Bitte erlauben Sie mir mir noch eine Nachfrage.
    Beispiel: Bei einer einmaligen Auszahlung würde eine Summe von 27400,- € fällig, bei einer monatlichen Rente 147,- €/ Monat.
    Kann ich dann davon ausgehen, dass ich bei einer einmaligen Auszahlung die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen muss und bei Inanspruchnahme einer monatlichen Rente nicht?
    Viele Grüße!

    Hallo Referat Janders,
    dazu habe ich auch einmal eine Frage. Die zitierte Bezugsgröße (2017: 148,75€) bezieht sich auf alle "Versorgungsbezüge" nach § 19 Abs, 2 EStG. Sind damit auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint?