Beiträge von Bonnie29

    ob das dem Gericht genügt, ist eine andere Frage.


    Der BSQ genügt das nicht, sie sieht in 5 abs. 2 ABB eine 3-monatige Kündigungsfrist. Eine Kündigung 3 Monate vor dem 30.9.2017 hätte sie wahrscheinlich akzeptiert. Wir haben ja kurz vorher gekündigt und es kam genau dieses Argument, wir hätten zu spät gekündigt.


    den Verzicht akzeptieren die ja auch nicht, man müsse ja erstmal das Darlehen beantragen, bevor man darauf verzichten kann... da würde mich der urteilstext mal so richtig interessieren, ob das OLG auch der Meinung ist, man müsse erstmal beantragen bevor man verzichten kann.


    @Einstumworben Heutepfui du hast nicht zufällig das Urteil?

    https://www.test.de/Bausparver…nsbonus-zahlen-5460914-0/


    gerade zufällig gefunden, Und zufällig das Update von Mai gelesen, hatte eigentlich was ganz anderes gesucht.


    OLG Nürnberg hat das LG Nürnberg überstimmt... Damit hat auch das letzte OLG für die Bausparkassen entschieden... denke, jetzt kommt das ganze endlich zum BGH. Ich zumindest kenne jemanden, der die Bedingungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erfüllt und die Klage durchziehen will. Dessen Fall wird wohl auch demnächst vom OLG Nürnberg dann abgewiesen und dann zum BGH. Kann sich nur um Jahre handeln...

    Ja, genau, die 330 € pro Monat würdet ihr ja nach der Steuererklärung wiederbekommen.
    Die 50€ pro Monat Elterngeld sind aber bedingungslos geschenkt, macht auf das Jahr auch 600€ geschenkt. Und man freut sich auf die Steuererklärung ;)


    Bei meinem Mann war es auch so, dass er so oder so nur die maximalen 1800€ bekommen hat bei seinen 2 elterngeldmonaten.

    Hey,
    Also das solltet ihr nochmal durchrechnen. Wenn ihr es irgendwie verschmerzen könnt, würde ich die Frau in die 3 stecken, sobald die Schwangerschaft bestätigt ist. Das macht nochmal so viel mehr aus, als die 4. Bei mir waren das über 200€. Braucht man ja auch erst ab Beginn der Schwangerschaft, wenn man dann nicht zu lang wartet. Wenn man 6 volle (!) Monate vor Beginn des Mutterschutzes in der besseren Steuerklasse war reicht das ja schon (ich musste dafür auf einen Teil meines Mutterschutzes verzichten, sonst wäre ich zu spät dran gewesen).
    Sonst auf jeden Fall 4/4. Faktor heißt nur, dass die unterjährigen Zahlungen bezogen auf Ehegatten Splitting angepasst werden, das wäre mir zu aufwendig, so bekommt ihr halt am Jahresende was wieder.

    Rheingold:
    Ich seh da kein Kündigungsfrist von drei Monaten. Nur eine Auszahlungsfrist. Die Kündigung ist "jederzeit" möglich. Der Bonus wird aber gewährt, wenn der Bausparer nach § 15 kündigt - nicht, wenn er kündigt und noch mindestens drei Monate zwischen seiner Kündigung und der Kündigungsfrist der BSQ liegen - d.h. es muss ausreichen, dass die Kündigung erklärt wird, nicht, dass irgendwelche Fristen eingehalten werden. Aber das sieht die BSQ halt anders.
    Aber abgesehen davon hätte das bei uns schon Sinn gemacht. Die 3% Abzug wären ca. 1000€ gewesen, es ging um Bonuszinsen von über 6.000€. D.h. wenn wir uns hätten klein kriegen lassen, hätten wir bei der vorzeitigen Auszahlung 5000€ weniger Verlust gemacht und die BSQ hätte mal wieder 1000€ gespart.


    schwabenzorro:
    Also die BSQ hat bei uns damals schon ein Urteil vom OLG Nürnberg vorgelegt und daraus irgendwelche Argumente gezogen. Da hat das OLG Nürnberg geurteilt, dass eine Kündigung unter Einbeziehung der Bonuszinsen nicht möglich ist. Ich glaube von dem Trip sind die runter. Bei der BSQ weiß man natürlich nie.


    Welchen Tarif hast du denn? im Q 12 gibts die Abschlussgebühr sowieso net zurück.

    Die BSQ ist auf dem Trip, um zu verzichten müsse man erstmal das Bauspardarlehen beantragen, dann abwarten bis es zur Verfügung gestellt wird (3 Monate warten) und dann könne man erst verzichten.


    Kündigen kann man immer. Wir haben gekündigt und vorsorglich zusätzlich verzichtet, nur halt nicht 3 Monate vor Ablauf von deren Kündigungssfrist, weshalb wir klagen durften...

    Unabhängig davon wundere ich mich, dass hier so wenig die Rede davon ist, ob eine Kündigung nach § 489 beim Q12 überhaupt rechtmäßig ist (Ausnahme: Beitrag 65). Die dort zitierte Auffassung, dass der Bonus erst sicher sei, wenn der Vertrag beendet ist, trifft ja auf den Q12 nicht zu: Der Bonus wird nach § 3 ABB gewährt, wenn der Bausparer der Bausparer nach § 15 kündigt ODER auf das Darlehen verzichtet (und der Vertrag mindestens seit 7 Jahren läuft und die Bewertungszahl mindestens 160 beträgt). Wenn er verzichtet und nicht kündigt, läuft der Vertrag weiter. Somit handelt es sich um einen modifizierten Vertragszweck, der erst mit Erfüllung der Bedingungen für den Bonus erreicht ist. Also womit soll beim Q12 begründet werden, dass eine Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife rechtmäßig wäre?


    Kennt jemand Neuigkeiten zu Kündigungen wegen § 489?

    Ja, ein Bekannter von mir hat da Neuigkeiten, der hat das mit dem Q12 versucht.
    Die Gerichte in Nürnberg sehen das nicht so, wie Du. Die sind der Meinung, dass die Kündigung nach § 489 10 Jahre nach Zuteilungsreife möglich ist und der Vertrag hier durch den Bonus nicht modifiziert wird. Gibt noch kein Urteil dazu, weil der zuständige Richter gewechselt hat, kommt aber dann nächstes Jahr vom Landgericht. In der mündlichen Verhandlug hat er aber schon gesagt, dass das Gericht die Kündigung als rechtmäßig ansieht.


    Also würde ich schleunigst nach § 15 ABB selbst kündigen, um den Bonus zu retten. MfG

    Ergebnis: nach 2 Monaten gabs dann doch 350 Euro zurück. 150 Euro waren nicht erstattungsfähig!!! Der Ausfall für "den Vermieter für den Zeitraum der Reparatur" am KfZ. Ein schlechter Witz.


    Das steht aber auch so in den Bedingungen, dass diese Position nicht erstattungsfähig ist (ich hab hier auch einen eigenen Beitrag hier in diesem Tread geschrieben, der genau das aufgreift). Die Versicherungen wissen ja selbst, dass die Vermieter hier ordentlich draufschlagen, obwohl das Auto gar nicht repariert wird, deswegen schließen sie das ja auch aus. Da kann man dann entweder mit dem Vermieter direkt diskutieren, oder es akzeptieren. Dafür muss man halt vorher die Bedingungen gelesen haben.


    Was haben Sie denn bei Check 24 jetzt im Vergleich zum direkten Buchen ohne Selbstbeteiligung gespart?
    Bei uns war das nämlich so, dass es trotz nicht vollständiger Erstattung immer noch erheblich billiger war. Wir haben halt die Bedingungen vorher durchgelesen, das Risiko abgeschätzt und dann über Check24 gebucht. Am Ende hat sich bestätigt, dass es die richtige Entscheidung war, weil trotz nicht vollständiger Rückerstattung es insgesamt immer noch wesentlich günstiger war, als was wir direkt vor Ort für einen Tarif ohne Selbstbeteiligung gezahlt hätten.

    Ich würds auf jeden Fall mit der Rückbuchung versuchen.
    Wenn man bei der Website auf "AGB" geht, steht dort, dass die nur Vermittler sind (hab mir aber nicht die gesamten AGB durchgelesen). Das würde bedeuten, dass der Vertrag direkt mit dem Veranstalter und nicht mit dem Vermittler zustande kommt. ("Die vertragliche Pflicht von COMVEL ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. der einzelnen touristischen Leistungen.") Andererseits steht da auch irgendwo "COMVEL versichert, Inkassovollmacht zu besitzen." - Damit kenne ich mich nicht aus. Wenn Schlesinger recht hat, würde das nicht gehen mit der Rückbuchung.


    Aber mal OT: Ihr habt echt Pech mit euren Urlauben?! 8|

    Frage dazu:
    Ist ein Sparplan monatlich nicht deshalb kostenlos, weil immer die gleiche Summe eingezahlt wird? Wäre die Strategie, am Ende des Monats nur einzuzahlen, was geht nicht so, als würde man jedes mal ordern und müsste entsprechende Gebühren zahlen? Bin diesbezüglich totaler Laie, lese nur immer hier im Forum mit und habe den Eindruck bekommen, wenn man einmalig kauft kostet das Gebühren. Würde dann hier nicht jedes Mal eine Gebühr anfallen, weil das gar kein Sparplan ist, wenn man am Ende des Monats einfach den Betrag einzahlt, den man noch übrig hat?

    Falls es noch interessiert, weil ich nämlich auch für "fair" bin, dieses "was deins ist, ist meins" finde ich auch in einer Ehe nicht unbedingt in Ordnung. Ich verdiene nunmal extrem viel weniger als mein Mann, deswegen will ich aber immer noch auf eigenen Beinen stehen. Umgekehrt fahre ich sehr viel zur Arbeit, so dass ich vor der Heirat immer mehr Steuerrückerstattung bekommen habe, als er. Das sind aber meine Ausgaben, also will ich die Rückerstattung auch allein für mich, um mir mal was zu gönnen oder so. ;) Dafür erwarte ich von ihm halt auch nicht, dass er mir was von seinem sehr viel Mehr an Gehalt abgibt (außer er will unbedingt irgendwas, was wir beide nutzen, ich mir aber nicht leisten könnte :P).


    Wir machens deshalb so:


    Wir rechnen aus, was jeder an Steuererstattung bekommen würde, wenn wir einzeln veranlagt wären.
    Dann reichen wir zusammenveranlagt ein. Jeder bekommt dann seinen Teil, den er eh bekommen hätte und der Rest geht aufs Gemeinschaftskonto für gemeinsame Auslagen. Das finde ich fair.


    Aktuell bin ich in Steuerklasse 3, wegen Schwangerschaft. Daher überweise ich die Differenz zu meinem tatsächlichen Gehalt an ihn, weil er ja die höheren Verluste hat. Entsprechend wird er dieses Jahr dann auch mehr von der Steuerrückerstattung bekommen, weil ein Großteil davon halt sein Gehalt ist. Umgekehrt erwarte ich das dann halt auch, wenn ich wieder in Steuerklasse 5 wechsel, dass er mir mein Gehalt wieder auf SK4-Niveau auffüllt.


    Den Rest, den er zu seinem SK-4-Gehalt mehr bekommt, kommt wegen etwaiger Steuerrückforderungen dann auch auf ein Tagesgeldkonto - die SK3/5 dient ja nur dazu, unterjährig mehr zur Verfügung zu haben, statt es dem Finanzamt direkt zur Verfügung zu stellen.


    Auch dieses Jahr werden wir wieder ausrechnen, was jeder einzeln veranlagt in SK1 bekommen hätte und auch wieder so aufteilen.


    Ich mag fair. :)

    Wenn die Fakten klae sind, dann geht man mit den Belegen zu einem Anwalt, der sich damit auskennt.
    Das ist für den leichtverdientes Geld.

    Wichtig: Erst nachweisbar Frist zur Zahlung setzen mit genauem Datum, erst danach zum Anwalt, sonst bleibt man auf den Kosten für den Anwalt sitzen.


    Man kann auch direkt nen Mahnbescheid machen, ist halt etwas kompliziert, aber wenn man sich etwas damit beschäftigt, geht das scho auch irgendwie.

    Huhu,


    also richtig ist auf jeden Fall, dass man auf Mutterschutz verzichten kann und stattdessen Urlaub nehmen kann. Dann sollte man das dem Arbeitgeber allerdings richtig erklären, sonst kommt der sich blöd vor. ;)


    Also üblicherweise sind 5 Monate nicht ausreichend, aber bei euch sind ja die letzten 12 Monate nicht einheitlich zwei unterschiedliche Steuerklassen sondern 2 Monate SK 1/4, 5 Monate SK 5 und 5 Monate SK 3.


    Deswegen könnte ich mir vorstellen, dass das tatsächlich funktioniert. Bei mir ist es ja so, dass ich 6 Monate SK 1/4 hatte und 6 Monate SK 3, das reicht aus, damit "überwiegend" die niedrigere SK anerkannt wird... Warum sollte dann nicht 5/5 ausreichen. Aber zu 100% kann ich euch das natürlich nicht sagen, das ist nur eine Vermutung. Hab aber auch keine Ahnung, wo man da nachfragen könnte...


    Was ich auch nicht weiß: Wenn ihr im November die SK ändert, gilt das dann schon für Dezember, oder nicht doch erst für das neue Jahr? Auch da bin ich überfragt.

    Huhu,


    erstmal herzlichen Glückwunsch zu Hochzeit und Kind.


    Damit haben wir uns auch schon auseinandersetzen dürfen, wir haben allerdings im Dezember 2018 geheiratet, so dass wir kein Problem mit dem zweimaligen Wechsel hatten.
    Allerdings haben wir auch etwas zu lange gewartet, so dass ich noch bis Ende des Monats auf Mutterschutz verzichtet habe, um die notwendigen Monate voll zu bekommen. (D.h. ich hab jetzt Mai bis Oktober auf dem Lohnzettel SK 3 stehen, das reicht, hab halt auf die komplette Elternzeit im Oktober verzichtet, Kind kommt mitte November, muss man halt auch abwägen, ob es einem das Wert ist).


    Bei euch ist das aber, wenn ich das richtig gerechnet habe, auch mit Verzicht nicht möglich.


    ich fürchte daher, das wird bei euch nix mehr. Ich habe damals nix gefunden, wie man das auch verkürzen könnte. Es muss auf mindestens sechs Lohnzetteln die Steuerklasse 3 stehen. Und leider wüsste ich auch nicht ,dass man die SK mehrmals im Jahr ändern kann (nicht mal für das höhere Elterngeld, sagt das FG Köln, 3 K 887/16).

    Besser hätte ich es auch nicht formulieren können.
    Sie sollten mit Ihrer Mutter eine Lösung finden, durch die Sie aus dem Eigentum rauskommen. Ob durch Verkauf einer Wohnung oder anderweitiger Abfindung für die Übertragung Ihres Anteils auf Ihre Mutter ist im Grunde egal.


    So, wie das jetzt ist, ist es steuerrechtlich einfach unschön, ich würd mich das ohne Steuerberater nicht trauen, das auseinanderzufriemeln. Sie müssen ja auch bedenken, dass Sie gegen die Mieteinnahmen die Ausgaben anteilig absetzen können.

    Naja, die angebotene Zahlung bietet die BSQ scheinbar nur an, wenn im Gegenzug der Vertrag zu ihren Konditionen beendet wird, also ohne Zahlung der Abschlussgebühr.


    Musst halt rechnen, ob sich das für dich lohnt (wie lange läuft der Vertrag sonst noch - wann war die Zuteilung, bzw. wann ist er voll bespart; in diesem Zusammenhang: wie viele Zinsen würdest du maximal noch erhalten inkl. Abschlussgebühr) und ob du riskieren willst, nicht rechtzeitig zu reagieren und dann ggf. die Bonuszinsen zu verlieren, bzw. hiergegen klagen zu müssen.

    Bin Hauseigentümer und versuche seit Jahren eine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Aber auf Grund der neuen Wohnimmobiliengesetze von 2016 keine bekomme, weil ich alleiniger Darlehensnehmer bin. Habe gefühlte 5o Absagen. Nun werde ich wohl zwangsläufig verkaufen müssen. Dabei brauche ich nur 50 % zu beleihen. Bin einfach nur noch fertig. Dachte sogar daran neu zu bauen, da ich ja 50 % Gewinn von meinem jetzigen Haus einbringen kann..... Aber auch da werden nur Steine zwecks Zwischenfinanzierung in den Weg gelegt.....

    Hm, blöde Frage, aber üblicherweise läuft ein Darlehen bis zum st. Nimmerleinstag, also bis es abgezahlt ist.
    Wurde Deins gekündigt oder hat es eine feste Laufzeit vereinbart?
    Weil nur, weil die Zinsbindung ausläuft, muss man ja nicht umschulden.
    Was sagt denn deine Bank, bei der das Darlehen läuft? Aktuell sind die variablen Zinsen ja nicht so schlecht, dass man unbedingt wieder eine Zinsbindung bräuchte? Würden die denn keine neue Zinsbindung anbieten?

    Hm, ich halte das für richtig.


    Man kann ja nicht von der Versicherung verlangen, etwas ersetzt zu bekommen, was man am Ende wieder zurückbekommt. Sonst würde man die 20% ja doppelt zurückbekommen und an der Kieferorthopädischen Behandlung noch 20% mitverdienen. :huh:


    Die Private Versicherung ist ja dafür da, etwas zu übernehmen, was nicht (irgendwann) von der gesetzlichen Versicherung übernommen wird.


    Bei meiner Kieferorthopädischen Behandlung hab ich die 20%-Rechnungen gesammelt und nach Abschluss der Angelegenheit bei der gesetzlichen KV eingereicht und alles auf einmal zurückbekommen. War auch ganz nett. Bekommt man natürlich nicht zurück, wenn man zwischendurch einfach abbricht.


    Bei der privaten KV hab ich hingegegen die Rechnungen für die (privaten) 3D-Röntgenaufnahmen und die Zuzahlungen für die OP durch den Prof. Dr. Dr. Dr. Chefarzt persönlich erstattet bekommen - die gesetzliche KV hätte nur normale Röntenaufnahmen und den Assistenzarzt bezahlt.


    Ich bin entsprechend sehr froh über meine Zusatzversicherung, die hat mir unter Berücksichtigung der Beiträge einiges an Geld gespart (DAV, auch Kiefer, Zähne und Brille)