Beiträge von Bonnie29


    Was mich hier im Thread ein wenig wundert ist, wie blauäugig manche da rangehen. Unter den ganzen Portalen dürfte check24 wohl zu den vertrauenswürdigeren gehören, und das leidige Thema mit Versicherungen, Kautionen, nicht dokumentierten Schäden usw -- kann man wirklich überall nachlesen. Günstig über check24 buchen ohne nachher draufzuzahlen sollte doch durchaus möglich sein, wenn man weiß, was man tut? Ich möchte mir den Stress zwar ersparen -- aber wir werden sehen, wenn das mit Goldcar nichts mehr wird ... abzocken lasse ich mich ganz sicher nicht :)

    Das ist glaub ich das Problem, dass die Leute einfach nicht die Details lesen und sich nicht kümmern.


    Wir haben über check24 gebucht und wussten, was auf uns zukommen kann. Daher haben wir auch brav die Polizei auf den Azoren so lange genervt, bis sie uns einen Unfallbericht (kostenlos, wollten erst 120€ dafür) zur Verfügung gestellt haben. Man muss nämlich ganz genau die Versicherungsbedingungen lesen. Ohne offiziellen Unfallbericht zahlt die Versicherung gar nix.


    Dann mussten wir mit den 380€ für den Lackschaden in Vorleistung gehen (normale SB war bei 1.200€, unsere Kreditkarte war natürlich entsprechend freigeschaltet für die Kaution!) Von der Versicherung zurückbekommen haben wir dann völlig problemlos ca. 310€, die 70€ waren Kosten für 2 Tage Nutzungsaufall während der Reparatur (also Gewinn fürs Unternehmen, weil die natürlich nicht reparieren). Nutzungsausfall ist in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Auch das wussten wir vorher und haben das mit einkalkuliert.


    Über Check24 haben wir ca. 200€ gespart durch die Versicherung statt Vollkasko direkt vom Anbieter. Hiervon sind 70€ wegen des Unfalls weg, ärgerlich, aber immer noch 130€ gespart im Vergleich zu der Vollkasko vom Anbieter direkt. (Jetzt noch rechnen, dass wir 3 Mietwägen auf 3 Inseln mit jeweils ähnlicher Ersparnis hatten).


    Schritt 1 nach dem Unfall war halt Versicherungsbedingungen runterladen und nochmal die Bedingungen genau durchlesen und dann Schritt für Schritt befolgen. Alles andere ist leider einfach grob fahrlässig.

    Also für mich wäre ein Bruchschaden am Rohr der Wasserversorgung und einem damit verbundenen Schlauch zumindest eine Beschreibung für den Bruchschaden vom Flexschlauch unterm Waschbecken. Der Schlauch ist ja auch tatsächlich gerissen und nicht nur undicht. Andererseits zählen Siphons zur Armatur (http://www.intersam.de/rohrbruch.html). Dann wird ein Flexschlauch statt eines Siphons vllt auch dazu gehören?


    Das Rohr vom Spülkasten zur Toilette ist für mich ein Rohr durch das Leitungswasser fließt, also eine Zuleitung der Wasserversorgung. Allerdings scheint es nicht gebrochen zu sein, sondern zu lecken. Undichte Rohre und brüchige Dichtungen sind soweit ich weiß auf jeden Fall nicht versichert.


    Daher wäre meine Einschätzung: Schlauch unterm WB unsicher, Toilettenrohr nein.


    Sinn das weiter zu verfolgen hätts denk ich eh nur, wenn ein ziemlich großer Schaden entstanden ist. Sonst riskiert man den Versicherungsschutz für nen Schlauch und ne Dichtung für 100€? Das würd ich mir sowieso immer 10mal überlegen, ob ich das überhaupt der Versicherung melde, wenn nur bissl Wasser ausgetreten ist.

    Ich seh das zwar immer noch anders, weil in den ABB eindeutig steht, dass die Zuteilung angenommen werden muss. Man kann sich nix mehr zuteilen lassen, wenn nix mehr da ist.


    Aber unabhängig hiervon: Will man das wirklich riskieren wegen ein paar Cent Zinsen und wegen unbedingt Recht haben wollen, oder nicht doch lieber ein paar Tage vor der Vollbesparung die Bedingungen erfüllen?

    Meines Wissens muss man alles angeben, wo man keinen Freibetrag eingerichtet hat. Dann muss man aber leider auch alles angeben, bei dem eigentlich der Freibetrag ausgereicht hat. Daher muss man bei ausländischen Geldanlagen immer die komplette Anlage KAP ausfüllen, auch wenn der Freibetrag nicht erreicht wird. Man kann ja immer mal was übersehen.


    Das zumindest nach Auskunft meines Mannes, der ordentlich geflucht hat, weil letztes Jahr eine ausländische ausgezahlt wurde, weshalb er KAP komplett machen musste.

    Wir haben für 2018 direkt die Zusammenveranlagung beantragt, das geht immer sofort für das Jahr, in dem geheiratet wurde. Gibt eine Rückzahlung von ca. 1500€ mehr, als ohne Zusammenveranlagung. Darauf würde ich nicht verzichten wollen. Um ehrlich zu sein, haben wir uns sogar genau deshalb entschlossen am 28.12. zu heiraten und nicht erst im Januar :whistling:


    chris hat Recht, unbedingt in einem Steuerprogramm nachprüfen, was das mehr bringt. Sonst verschenkt man vllt ordentlich.

    Ich habe gerade erst in Frankreich überall kostenlos Geld abgehoben. Ich bin aber auch bei der ING ;)


    Es gibt ja diese tolle EU-Regelung, dass Geldabheben im Ausland nicht mehr kosten darf, als im Inland. Da es mit der Kreditkarte im Inland bei der ING nix kostet, darfs daher auch im Ausland nie was kosten.


    Bei der Codi muss man halt drauf achten, in der EU die EC-Karte zu verwenden, weil die im Bankenverbund in D auch kostenlos ist. Wenn ich das richtig sehe, hat die Cash-Group aktuell aber schlicht keine Partner im Ausland.


    Soweit ich weiß, wird das aber auch im Automaten angezeigt, welche Gebühren anfallen. Wenn Gebühren anfallen, werden die bei der Codi nicht zurückerstattet.

    Öhm, also die 60€ beziehen sich auf jährlich und pro Bausparer. D.h. ab dem 6. Bausparvertrag wird keine Gebühr mehr berechnet.


    Nicht, dass ich die irgendwie verteidigen wollen würde, aber das als insgesamt zu interpretieren ist glaub ich etwas weit hergeholt.

    Der Artikel bezieht sich aber auf neue Verträge. Wegen der Abschlussgebühr von 1% lohnen die sich nur, wenn man tatsächlich bauen will.


    Hier sind die Verträge aber schon abgeschlossen, damit die Gebühren (wahrscheinlich 100€+ 500€) schon angefallen, der "Schaden" bereits entstanden. Es wäre daher die absolute Verschwendung, die VErträge aufzulösen, bzw. die ZInsen nicht weiter zu nutzen. Dann sind die 600€ weg und man hat die Zinsen nicht genutzt.


    Würde daher weiter besparen, wenn man die Zinsen nutzen möchte. Man kann sich das Guthaben ja dann auch auszahlen lassen, dann kann man nur die Wohnungsbauprämie nicht in Anspruch nehmen, bzw. muss diese sogar zurückzahlen.


    Hier kann die LBS wahrscheinlich kündigen, wenn die Regelsparrate nicht mehr gezahlt wird, also schnell weiter besparen und möglichst lange die Zinsen nutzen, außerdem darauf achten, ob Bonuszinsen anfallen und die auch sichern, bevor die LBS kündigen kann (Vollbesparung, 10 Jahre nach Zuteilung, Fehlende Regelsparraten trotz Aufforderung nachzuzahlen).

    Interessant. Hänge an das Darlehen eine 0 dran und verschiebe das Komma beim Senken des Scores jeweils eins nach rechts also 2,0 und 0,2. Würde sich fast mit . Finde ich aber trotzdem merkwürdig.
    Dh das Löschen wird mir wahrscheinlich nicht viel bringen, wenn es wirklich an dem Kredit liegt.
    Ich hatte bisher sowieso schon immer einen Score um die 95%, ich nehme an, weil die SCHUFA keine Daten von mir hatte, außer ein Girokonto und ich wegen Studium etc. öfter umgezogen bin.

    Ich dachte immer, ein gewährter Kredit sei positiv, zumindest, wenn es sich um eine große Finanzierung mit Sicherheit (Grundschuld) handelt und nicht gemeldet wird, dass er ausfällt.


    Habe übrigens festgestellt, dass ich bei brillen.de keine SCHUFA-Daten-Einwilligung unterschrieben habe... D.h. das können die bitte auch wieder löschen.


    Echt ärgerlich, dass ich dafür zahlen müsste, monatlich reinschauen zu können, sonst würde ich die beiden Einträge quartalsweise löschen lassen und kontrollieren, ob und wie viel sich ändert. Wäre mal interessant.

    Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht ist Folgendes für FT interessant:


    In meiner SCHUFA-Auskunft dieses Jahr fehlten die Einzelscores. Die werden einfach nicht mehr mitgeschickt.


    Persönlich für mich interessant die Frage:


    Im Vergleich zu meiner letzten SCHUFA-Auskunft vor ca. 1,5 Jahren hat sich mein Score erheblich um fast 3% verschlechtert, so dass ich jetzt unter 95% bin.


    Es sind vier Meldungen hinzugekommen:
    - Konditionenanfrage für Hauskredit
    - Meldung, dass Kredit gewährt wurde
    - Anfrage zur Bonitätsprüfung vor Eröffnung eines Girokontos (Werde ich löschen lassen, ich habe keine Anfrage gestellt, allerdings hat mir die Bank einen Dispo ungefähr um die Zeit ungefragt geschenkt - das wäre dann aber falsch gemeldet, hinterlässt den Eindruck, es wäre angefragt und dann nicht eröffnet worden, obwohl ein Dispo für ein existierendes Konto gewährt wurde, also eigentlich ein positiver/neutraler Eintrag)
    - brillen.de wg. Fernabsatzgeschäft ( :thumbdown: werd ich nicht nochmal kaufen, war eigentlich beim lokalen Optiker...)


    Frage: Kann sich ein SCHUFA-Score verschlechtern, wenn man einen größeren Kredit bewilligt bekommt?
    Sonst müsste die Verschlechterung ja an den beiden anderen liegen.

    Interessante Entscheidung. Hab die vom OLG mal gelesen.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es bei dem Verbot der Sperrung von VISA-Karten gar nicht um die Sperrung ansich, sondern darum, dass ohne Grund nur die Targo, die DiBa und die VW Bank gesperrt wurden, die anderen aber nicht.


    P.S.: meine Bank zahlt jedes Mal 1,74€, wenn ich Geld abhebe mit der VISA-Karte? :S:whistling:

    (@ Altsachse: Sparkasse und Sparda. Das große Netz der Geldautomaten von der Sparkasse ist echt ein Traum!).


    Der wirklich ware Traum ist, eine kostenlose VISA Karte bei der ING zu haben (Gibts auch zum Gemeinschaftskonto dazu). Die nutze ich zwar nur zu meinem privaten Konto, aber da kann man an wirklich allen Geldautomaten Geld abheben - kostenlos - auch bei der Sparkasse, der Spardabank und allen denkbaren Automaten, insbesondere auch an diesen internationalen Terminals, die z.B. an Bahnhöfen rumstehen. Hatte nur mal ein Problem bei der Sparkasse Eichstätt und Erlangen, die hatten das eine Weile gesperrt, weiß nicht, ob das noch so ist.

    Wir haben unser gemeinsames Konto auch bei der Commerzbank korrigiere: commdirect. Jeder hat seine eigene EC-Karte.
    Da ist auch ein Tagesgeldkonto dabei. Allerdings weiß ich nicht, ob man mehrere errichten kann.


    Bei der ING kann man neben dem Girokonto zwei Tagesgeldkonten eröffnen, da haben wir unser Giro für die Hausfinanzierung drauf, nebst Sparkonto für Sondertilgungen und Sparkonto für Rücklagen. Das passt auch ganz gut. Das Geld kann man hin und herschieben, wie man möchte, ist sofort auf dem jeweiligen Konto.


    Allerdings muss man auch immer schauen, wie das mit der SCHUFA ist, zu viele Konten sind ja angeblich schlecht für den Score. Ich habe keinen aktuellen Auszug hier, die ING meldet auf jeden Fall das Girokonto, ob die Commerzbank das macht, weiß ich nicht.

    Spekulationssteuer auf selbst bewohnte Immobilien fällt nicht an. Dh. der Verkaufserlös wird nicht versteuert. Es würde sowieso nur die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis versteuert und hiervon wären Renovierungskosten abzuziehen. Denke, da braucht ihr euch keine Gedanken machen.

    Es ist kein Verbrechen, einen Baum zu haben. Deswegen kann allein das "Haben" nicht zu einer Haftung führen. Wenn ein völlig gesunder Baum, den der Nachbar regelmäßig auf Schäden überprüft hat, trotzdem bei einem Sturm umfällt, ist das Pech ("höhere Gewalt") und die Versicherung muss da zahlen, wo der Baum landet.
    Wenn der Baum dagegen schon geschädigt war und der Nachbar hat das nicht überprüft und sich nicht drum gekümmert, muss die Versicherung des Nachbarn zahlen.


    Es freut sich in beiden Fällen: Der Sachverständige.

    @Ltotheeon: Die Gebühren wurden zum 01.01.2017 eingeführt, also nun mindestens zweimal abgerechnet. Da geht jedes Gericht davon aus, dass das spätestens bei der ersten Abrechnung hätte auffallen müssen und sofort etwas hätte unternommen werden müssen.


    Laut dem Artikel der Verbraucherzentrale Niedersachsen können Bausparer die Gebühren zurückfordern - die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig, so dass die Bausparkassen das wohl vorerst verweigern werden.


    Grundsätzlich gibts nur diese einmalige Einspruchsmöglichkeit, wenn man nicht genau liest, hat man Pech gehabt. Das Gericht ist jedoch der Meinung, die Gebühren seien grundsätzlich unzulässig. Das wäre dann wieder etwas anderes und man könnte die zurückfordern.

    Also nach dieser Übersicht: https://www.google.com/url?sa=…Vaw2I7Ia_itwkNy8FF7AWON6e
    muss man wohl, wenn man die Treueoption gewählt hat, sich das Bauspardarlehen zuteilen lassen und dann den Verzicht hierauf erklären, um auch die Treueprämie zu bekommen.
    Das geht allerdings erst, nachdem man erklärt hat, die Treueoption zu wünschen und dann ein Jahr gewartet hat.
    Soweit das noch nicht geschehen ist, würde ich laienhaft sagen, das kann nicht schaden. Dann ein Jahr warten und dann die Annahme der Zuteilung erklären und auf das Bauspardarlehen verzichten.


    Ich würde einfach mal bei der Bausparkasse nachfragen, ob die die Bedingungen noch haben. Die sollen dann auch direkt erklären, wie das abläuft. Muss man dann ja nicht direkt machen. Allerdings, wenn man die Treuoption noch nicht erklärt hat, muss der Vertrag noch mindestens ein Jahr laufen.


    Die Bausparkassen sind schließlich der Ansicht, bei Vollbesparung kann man nicht mehr verzichten, weil man dann keinen Anspruch mehr auf ein Bauspardarlehen hat.


    Also wenn eh innerhalb des nächsten halben Jahres die 10 Jahre seit Zuteilung vorbei sind, oder der Vertrag innerhalb von 1 Jahr voll bespart sein wird, wird das nix mehr mit der Treueprämie, wenn die Option noch nicht erklärt wurde.


    meine Meinung

    Danke für Deine Antwort.


    Die Steuerbescheinigung kann aber auch auf 0€ ausgestellt werden, sehe ich das richtig? Ich gehe davon aus, dass die BSQ die "Verluste" bezüglich der Bonuszinsen mit den Zinsen verrechnet hat, so dass die Steuerbescheinigung auf 0€ lauten würde.


    Könnte ich dennoch eine Steuerbescheinigung verlangen?