Beiträge von BHSF

    Ich beziehe mich auf eine Artikel im Newsletter mit diesem Text:


    Das ändert sich 2019
    Die Bundesregierung hat die Erwerbsminderungsrente verbessert: Ab 2019 wird die Rente so berechnet, als hätte der Betroffene bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten weiter eingezahlt. Das erhöht die Rente spürbar: für einen Durchschnittsverdiener, der erwerbsunfähig wird, um etwa 90 Euro im Monat.


    Meine Frage ist nun wie wirkt sich dies auf die Zusatzversicherung des öffentlichen Dienstes aus. Steigt dieser „Rentenbetrag“ ebenfalls?

    Wenn die Länge der Krankheit den Zeitraum der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse übersteigt hat man Anspruch auf ALG I.
    Meine Frage ist wonach sich die Höhe des ALG I richtet und wie lange es bezahlt wird. Interessant ist auch die Frage ob diese Zeit auf eine „normale Arbeitslosigkeit“ angerechnet wird.