Beiträge von Kenni

    Dank Euch :-)


    Zitat

    Kenni zu Norisban, ist es ein bereis abgeschlossene(r) Kredit(e) ?


    War es eine grössere Summe, dreistellig / vierstellig?


    Hast du vorab ein Schreiben erhalten oder gleich Überweisung?
    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 586 - Geld zurück - Finanztip-Community


    Der Kredit lief ein paar Jahre, bis er abgelöst wurde. Der Kredit belief sich auf ca. 20k ohne Zinsen. Ich habe erst Schreiben zur Bank mit Fristsetzung. Mitte Dez. schrieb die Norisbank, dass es dauert und auf Einrede verzichten. Sicherhaltshalber habe ich ein Schreiben Ende Dez. an den Ombdusmann geschrieben. Nun kam ein Schreiben mit der Erstattung der BG und den Basiszinssatz.
    Es ist noch ein Kredit, welcher davor war, da ist dasselbe, wurde aber noch nicht gezahlt.


    Zu den Vertragszinsen sehe ich das so, dass die BG in den eff. Zins gerechnet wurden und bei der Summe der Bank weit mehr *Gewinn* gebracht hat, als die 5% über Basis. Der eff. Zins war bei 14,4%.


    Mals chaun was noch andere für Meinungen haben.


    LG Kenni

    Hallo Ihr Lieben,


    die Norisbank hat sich gemeldet und die Bearbeitungsgebühr zzgl. Basiszins + 5% gezahlt.


    Der Basiszins wirde ab Vertragsbegin berechnet, nun stellt sich mir eine Frage.
    Ich forderte auch die zu viel gezahlten Vertragszinsen der BG, welche nicht auf die Kreditsumme, sondern in den eff. Zins gerechnet wurde.
    Sollte man das noch einfordern? ich meine ja. Was sagt ihr dazu?


    LG Kenni

    Ich habe dasselbe Schreiben, nach Nachfrage bei der Verbraucherz. erhielt ich folgende Antwort:


    .... derVerzicht auf die Einrede der Verjährung ist in Ordnung und da
    hinsichtlich der Rückzahlung nicht von den Bearbeitungskosten sondern
    von dem Rückforderungsbetrag gesprochen wird, bezieht das unseres
    Erachtens die Nutzungsentschädigung mit ein. Allerdings können wir
    nicht sagen, ob das auch ein Richter so interpretieren würde. Ein Anwalt
    muss jetzt nicht eingeschaltet werden. Im Zweifelsfall hilft, ein
    kostenfreies die Verjährung hemmendes außergerichtliches
    Streitschlichtungsverfahren einzuleiten.


    Ich habe noch dazu folgendes gefunden und glaube das dies so anwendbar ist:


    Der BGH hat im Urteil vom 18.09.2007, Az.: XI ZR 447/06 entschieden, dass "ein ohne zeitliche Einschränkung ausgesprochener Verzicht auf die Einrede der Verjährung regelmäßig dahin zu verstehen ist, dass er auf die dreißigjährige Maximalfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist, soweit sich aus der Auslegung der Erklärung nichts Abweichendes ergibt."



    Wenn du in der schriftlichen Forderung die Nutzungsentschädigung nicht forderst, zahlt die Bank dies nicht, aber du hast es durch den MB ja nachgeholt..


    Kenni

    Wir haben es gestern trotzdem dem Ombudsmann übergeben, da ist zumindest die Frist gewahrt. Richtig handeln werden wir dann ab Anfang nächstes Jahr, wenn bis dahin nix positives passiert.


    Da wir auch die Zinsen für die BG innerhalb des Vertrages wieder haben wollen, ist es für uns etwas schwierig es für einen Mahnbescheid auszurechnen, da die Zinsen in den eff. reingerechnet wurden. Ganz komisch.
    Für einen Anwalt stellte sich das Problem, wegen der Kostensache, weil wir im Vorfeld nicht wissen, inwieweit die Einrede doch Bestand hat.


    Kenni

    Huhu, ich lese immer nur was vom Basiszinssatz.
    Nun ja ist es so richtig die Zinsen zu berechnen?


    Bearbeitungsgebühr
    Zinsen auf die Gebühr ab Vertragsbeginn (Auszahlung) wie im Vertrag die Zinsen waren, bis Vertragsende
    und
    Basiszinsen ab Vertragsbeginn (Auszahlung) bis heute


    So richtig?


    LG Kenni

    Klar ist der Ombudsmann der einfachste Weg, nur habe ich keine Erfahrungen mir den, denn ich erahne nur einen Vergleich, wo es bestimmt dann eh zu einer Klage hinausläuft...?


    OK, so ein Mahnverfahren wäre ja was, wenn die Zinsen evl. nicht ganz taggenau errechnet wurden, ist das dann schlimm?


    Sorry für die doofen Fragen :-)

    Hallo Axel, genau das identische Schreiben haben wir von der Norisbank erhalten.
    Da es ein Standardschreiben ist, kann es ja sein, dass es Forderungen gibt, die bereits verjährt sind, da würde die Bank für diese ja ein Verzicht eingehen. Deswegen ist der Satz so formuliert.


    Aber ich traue keiner Bank, da man heutzutage auf jeder Formulierung achten sollte und ich möchte nicht, das bei denen am 1.1. alle Sektkorken knallen.
    Ich sichere mich trotzdem ab, ich weiss noch nicht wie :-( , welches der bessere Weg wäre.


    Kenni

    Ja, ich habe zum Glück noch gemerkt, dass die Norisbank bis Herbst 2006 eine AG war und den easyCredit nur vermittelte und rechtlich die Teambank nun zuständig ist..., diese Frist läuft bis Freitag in einer Woche.


    Ich werde nächste Woche mal die Verbraucherzentrale anfragen, denn ab übernächste Woche werde ich handeln müssen.


    Kenni

    Hallo, ich habe exakt das selbe Schreiben heute bekommen und habe auch so kleine Bedenken.


    Das Schreiben ist ohne Unterschrift, wo ich die Gültigkeit bezweifle.
    Auch lässt sich die Bank einen Spielraum für das komplette Jahr 2015.
    Auch wird nur auf die Bearbeitungsgebühr eingegangen, mit keinem Wort auf die Zinsen usw.


    Es steht noch in den Sternen, wie ich nun reagieren werde.


    Kenni