Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen: Auch ich habe in 2005 eine Gebühr für meinen Darlehensvertrag gezahlt. Zum einen das Bearbeitungsentgelt iHv 0,120% des Darlehensbetrag. Zum anderen dann noch mal ein feste Summe für die Wertermittlung.
Ich vermute mal, ich kann nur das reine Bearbeitungsentgelt zurückfordern, oder? Hat jemand Erfahrung mit der Volks- und Raiffeisenbank was die Rückforderung betrifft?
Vielen lieben Dank
Schöne Abend
muccg