Beiträge von aralka

    Guten Tag,
    die Suchfunktion hat mir nicht geholfen,
    es geht um die Absetzbarkeit von Kindesunterhalt:
    - 2 Kinder,
    - beide älter als 25
    - kein KG, kein eigenes Einkommen, kein BaföG,
    - gesetzliche Unterhaltspflicht ist gegeben
    - Unterhalt jeweils 614 € mtl.
    - Jahresbetrag 14.736 €


    jetzt meine Frage, ist der Höchstbetrag außergew. Belastungen ca. 8.400 € die Grenze?
    Ich frage das so schlicht, weil es Bezug auf den Steuerpflichtigen nimmt, das ist auch anders betrachtbar, da die Unterhaltspflicht ja im BGB festgelegt ist und die Steuerfreibeträge bei Alter < 25 je Kind und nicht je Steuerpflichtigem gelten.


    Danke für Eure Antworten
    aralka