Beiträge von slowmotion2017

    Nach dem Einkommensteuergesetz hat das Finanzamt aber das Recht auch auf die Steuererklärungen der letzten sieben Jahre zu bestehen.

    richtig. Und nicht vergessen: Pro Monat Verzug werden 0.5% Zinsen auf die Steuerschuld fällig:
    https://www.vlh.de/wissen-serv…n-auf-steuerschulden.html
    Im Falle einer Steuererklärung für 2010 ab 01.04.2012 bis zur Festsetzung der Steuer (u.U. deutlich später als die Abgabe).


    Ich durchlebe es gerade und kann später noch berichten.

    Hallo und guten Tag zusammen,


    ich habe seit 2002 keine Einkommensteuererklärung gemacht. Steuerklassen III und V . Wie gehe ich jetzt am besten vor um keine Strafe zu bekommen? Wie viele Jahre rückwirkend muss ich die Erklärungen nun machen? Danke für Ihre Hilfen im voraus.


    Genau so ist es. Ich war auch in der Schleife einmal keine Einkommensteuererklärung gemacht zu haben und dann Jahr für Jahr. Eigentlich immer mit der Erfahrung bei III und V habe ich bisher immer was zurückbekommen.


    Jetzt habe ich ein freundliches aber aufordendes Schreiben bekommen die Steuererklärung der letzten 7 Jahre zu machen. In meinem Fall 2010 -2016. Trotzt großer Gehaltsunterschiede bin ich t Elster mit mehreren hundert Euros in proder Steuerschuld. Das hat mich echt kalt erwischt und war nicht meiner Absicht. Der Arbeitsaufwand und die Anzahl der Jahre meiner Untätigkeit waren eher die Ursache. Und wie gesagt, meine Erfahrung, wie auch alle Hinweise im Internet lauten: Verlierst halt Geld, wenn Du keine Erklärung machst.


    Also seit 2010 stimmt das in meinem Fall jedenfalls nicht mehr!


    Laut meiner Recherche ist es einfach so, dass auf die Steuerschulden mit 6% pro Jahr oder 0.5% pro Monat ab dem 15 Monat der Fälligkeit der Erklärung (genauer des Beschieds) anfallen.


    Also: Kommt aus der Schleife und fangt an euere Steuerklärungen rückwirkend zu machen und wechselt in die Stuerklasse IV/IV