Beiträge von fliegerbulli

    Hallo,

    ich hab eine "Klärung Ihres Versicherungskontos" von der DRV zugeschickt bekommen.

    Da sind tatsächlich drei kürzere Zeitabschnitte nicht geklärt. Jeweils die drei Kinder betreffend.

    Das waren immer die Elterngeldmonate.

    Für ein Kind kann ich mir die Kindererziehungszeiten gutschreiben lassen.

    Bei den beiden anderen würden die Zeiten des Elterngeldbezugs unberücksichtigt.

    Ist das so? Oder sind Elterngeldzeiten auch bei der Rente ansetzbar? Elternzeit war jeweils parallel benatragt.

    Viele Grüße

    Klaus

    Hallo,

    derzeit sind unsere Kinder über mich (Angestellter) familienversichert.


    Meine Frau ist Beamtin. Sie verdient derzeit auf jeden Fall weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze sodass die Familienversicherung über mich auch ok geht.


    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt für 2023 bei 66600 Euro was 5550€ pro Monat wären.

    Jetzt lese ich das eventuell der Wert 4.987,50€ pro Monat gilt wenn man im Dezember 2002 Mitglied in einer substitutiven Krankenversicherung war.


    Daher die Frage. Was ist eine substitutive Krankenversicherung?


    2002 war meine Frau Studentin.....

    Hallo,

    ich bin durch den Eintrag im Newsletter auf die Möglichkeit aufmerksam geworden den derzeitigen Riester Gewinn wegen des Hochs am Aktienmarkt abzusichern. Das hatte ich mir schon länger vorgenommen - meine Ausgangslage/Ausgangsprodukt ist allerdings etwas anders:

    - es geht um die DWS TopRente Dynamic (derzeit knapp 50% Aktienanteil)

    - die TopRente hatte bisher das Problem mit zu schnellem umschichten in Rentenpapieren noch nicht

    - wurde bis Ende 2020 bespart - ruht derzeit

    - es sind ca 8T€ Gewinne aufgelaufen

    - ich habe noch ca 10Jahre bis zum möglichen Vertragsende (60).

    - ich möchte den Riester Vertrag zur Tilgung des Hauskredits nutzen -> aus meiner Sicht müsste ich sinnvollerweise in einen WohnRiester Vertrag umschichten

    Ich kann natürlich noch 10Jahre weiter die DWS TopRente bestehen lassen auf die Gefahr hin das der Gewinn dann in 10Jahren in Teilen abgeschmolzen ist - aber ich denke es gibt bessere Lösungen.

    Jetzt interessiert mich natürlich wie ich am sinnvollsten vorgehen sollte.....

    Und wenn WohnRiester / welcher Vertrag bietet sich an?

    grüße, fliegerbulli

    Und dort, wo die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Beitragsbemessungsgrenze KV) gilt, gilt diese NICHT für Ihre Frau, weil Ihre Frau am 31.12.2002 nicht als Arbeitnehmerin über der BBK-KV in der PKV versichert war.

    Vielen Dank für die Antwort.
    Zwei Fragen.
    Was ist die BBK-KV?
    Es gilt für meine Frau also die obere Grenze weil sie im Studium bzw Referendariat nicht über der "BBK-KV in der PKV" versichert war, oder?


    Wenn ich jetzt weiss was die BBK-KV ist, dann klärt sich vielleicht auch der 2te Teil der Frage ;)

    Unsere Situation.
    Meine Frau ist verbeamtet u damit PKV versichert.
    Ich bin GKV versichert. Die Kinder über mich Familienversichert.


    Über die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird bekanntlich festgelegt ab wann die Kinder PKV versichert sein müssen. Hier finde ich zwei Werte für 2019.
    60.750 allgemein u 54.450 für PKV Mitglieder vor 2003


    Derzeit u auch mittelfristig wird sie unter beiden Grenzen bleiben. Aber trotzdem interessiert mich welche Grenze eigentlich für sie gilt.


    Ihre Historie.
    Von Geburt an PKV versichert über/wegen dem PKV versicherten Vater.
    Studium bis 2003 u PKV versichert
    2003 GKV für 6Monate (Arbeit als Angestellte)
    Ab 2004 wieder PKV versichert.


    Ist dieser 6Monatige Bruch ausschlaggebend dafür das die obere Grenze herangezogen werden kann?
    Oder gibt es eine Stichtagsregelung? Wo kann ich das verbindlich erfragen?

    Ich bin seit Jahren Kunde der DKB und auch zufrieden.
    Derzeit ärgert mich aber folgender Umstand.


    Ich kann mit meinen DKB Kreditkarten (eine fürs Einzelkonto und eine fürs Gemeinschaftskonto) kein Geld mehr bei diversen Banken abheben.
    Antwort der Automaten: "Karte wird nicht unterstützt" oder "Karte defekt" oder ähnliches


    Allerdings bekomme ich an jeder Deutschen Bank Filiale mit den Kreditkarten Geld.


    Meine Frau dagegen, auch Kundin der DKB, bekommt an allen Bankautomaten Geld. Einziger ersichtlicher Unterschied bei den Karten. Ihre Visa Karten sind 2Jahre jünger.


    Was sagt die DKB dazu: ihre Karten scheinen defekt zu sein. Sie können sich neue Karten zuschicken lassen (10€ pro Karte).


    Defekt? Wieso bekomme ich dann bei jeder Deutschen Bank Filiale Geld und bei anderen, insbesondere Volksbanken, Sparkassen, kein Geld.


    Mir scheint es so als ob die Volksbanken u Sparkassen bestimmte Merkmale der Kreditkarte nutzen um die Auszahlung zu sperren. Aber wieso nur bei mir und nicht auch bei meiner Frau...


    Daher die Annahme das es Karten erster und zweiter Klasse gibt......