Hallo,
ja, aber was gibt denn der Wortlaut tatsächlich her? Sie haben das Recht, die bereits versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. So weit, so gut. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das auch zu den gleichen Konditionen wie denen des Altvertrages zu geschehen hat. Den entsprechenden Passus hatte ich zitiert, davon macht die Allianz jetzt Gebrauch.
Erhöhung "im Altvertrag" wäre möglich, aber nur mit Zustimmung der Allianz. Die möchte das nicht. Daher: Neuvertrag. Dabei profitieren sie aber auch von einem verbesserten Bedingungswerk im Vergleich zum Altvertrag und die obligatorische Gesundheitsprüfung entfällt. Eine denkbare Variante wäre, wie von Philipp Wenzel beschrieben, ein Neuvertrag bei einem anderen Versicherer. Dann natürlich mit dem üblichen Prüfungsprozedere. Wäre zu prüfen, ob das eine sinnvolle Alternative darstellt.
Ob sie dann über den Neuvertrag nochmals anlassunabhängig erhöhen können, hängt im Übrigen auch von der finanziellen Angemessenheit ab. Auch das hat die Allianz klar definiert:
" alle für die →versicherte Person bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten müssen insgesamt in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen der →versicherten Person stehen. Bei einem Nettoarbeitseinkommen bis 50.000 EUR jährlich dürfen die Renten insgesamt nicht mehr als 80 Prozent ihres Nettoarbeitseinkommens betragen; bei einem höheren Nettoarbeitseinkommen der →versicherten Person dürfen sämtliche bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten insgesamt die Summe von 80 Prozent von 50.000 EUR zuzüglich 60 Prozent von dem 50.000 EUR übersteigenden Teil des Nettoarbeitseinkommens nicht überschreiten. Als Nettoarbeitseinkommen gilt dabei das durchschnittliche Nettoarbeitseinkommen der letzten 3 Jahre."
Abschließend mal die Formulierung eines anderen Versicherers, um ihnen die Unterschiede aufzuzeigen. Da hätten Sie, was die Frage betrifft, ob die Erhöhung zu den gleichen Grundlagen zu erfolgen hat wie der Altvertrag, auf der sicheren Seite gestanden:
"Für die Erhöhung werden die gleichen Versicherungsbedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen für den berits bestehenden Vertragsteil geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Für den zu erhöhenden Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Vereinbarungen gelten somit auch für die aus der Erhöhung resultierenden Vertragsteile."
Canada Life, Stand 02/2018. Das Zauberwort ist in diesem Fall "Rechnungsgrundlagen".